Kontrollbericht zu REWE, Flensburg

1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:

REWE
Friesische Straße 150
24937 Flensburg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich.

3. Sofern in den vergangenen 5 Jahren nicht mindestens zwei lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen stattfanden, bitte ich um Mitteilung der beiden letzten Kontrolltermine.

Meine Anfrage umfasst auch alle Ihnen bekannten Kontroll- bzw. Untersuchungsergebnisse anderer Behörden/Labore.

Abweichend vom untenstehenden, vorgefertigten Text bitte ich um eine Antwort per Briefpost.

Wenn meine Daten an den betreffenden Betrieb weitergeben werden, möchte ich von ihnen schriftlich darüber informiert werden, auch wenn dies nach Abschluss meiner Anfrage erfolgt. Bitte bestätigen Sie mir das zur Vermeidung von Nachfragen.

Bitte geben Sie immer die Anfragenummer an.

Vorsorglich weise ich darauf hin, dass den vom Ministerium vorformulierten "Bescheiden" in der mündlichen Verhandlung des Verwaltungsgerichtes Schleswig zu FoodWatch gegen Kreis Ostholstein (Verfahren 10 A 15/22) eine deutliche Absage erteilt wurde.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. August 2022
  • Frist
    17. September 2022
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu REWE, Flensburg [#257104]
Datum
15. August 2022 11:55
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: REWE Friesische Straße 150 24937 Flensburg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich. 3. Sofern in den vergangenen 5 Jahren nicht mindestens zwei lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen stattfanden, bitte ich um Mitteilung der beiden letzten Kontrolltermine. Meine Anfrage umfasst auch alle Ihnen bekannten Kontroll- bzw. Untersuchungsergebnisse anderer Behörden/Labore. Abweichend vom untenstehenden, vorgefertigten Text bitte ich um eine Antwort per Briefpost. Wenn meine Daten an den betreffenden Betrieb weitergeben werden, möchte ich von ihnen schriftlich darüber informiert werden, auch wenn dies nach Abschluss meiner Anfrage erfolgt. Bitte bestätigen Sie mir das zur Vermeidung von Nachfragen. Bitte geben Sie immer die Anfragenummer an. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass den vom Ministerium vorformulierten "Bescheiden" in der mündlichen Verhandlung des Verwaltungsgerichtes Schleswig zu FoodWatch gegen Kreis Ostholstein (Verfahren 10 A 15/22) eine deutliche Absage erteilt wurde.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257104 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257104/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Eingangsbestätigung
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Via
Briefpost
Betreff
Datum
19. August 2022
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Eingangsbestätigung
Stadt Flensburg - Veterinärdienste
Schleswig-Holsteiner Bullshit-Bescheid mit Verweigerung von Kontrollergebnissen. Bei der Unfähigkeit Schleswig-Ho…
Von
Stadt Flensburg - Veterinärdienste
Via
Briefpost
Betreff
Datum
19. September 2022
Status
Warte auf Antwort
Schleswig-Holsteiner Bullshit-Bescheid mit Verweigerung von Kontrollergebnissen. Bei der Unfähigkeit Schleswig-Holsteiner Behörden scheint es kein Limit zu geben ... ;-)
<< Anfragesteller:in >>
Widerspruch PER FAX Stadt Flensburg Fachbereich Einwohnerservice, Schutz und Ordnung Veterinärdienste Sehr geehr…
An Stadt Flensburg - Veterinärdienste Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch
Datum
27. September 2022
An
Stadt Flensburg - Veterinärdienste
Status
PER FAX Stadt Flensburg Fachbereich Einwohnerservice, Schutz und Ordnung Veterinärdienste Sehr geehrte Damen und Herren, dass Sie immer noch denkfaul kopierte Schleswig-Holsteiner Bullshit-Bescheide versenden, finde ich einfach nur peinlich. Gegen Ihren Bullshit-Bescheid (im Sinne von Harry G. Frankfurts gleichnamigem Essay) vom 15.09.2022 zu meiner Anfrage Kontrollbericht zu REWE, Flensburg [#257104] erhebe ich Widerspruch. Begründung: Ich verweise auf die mündliche Entscheidung der 10. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichtes in Schleswig (Verfahren 10 A 15/22). Damit Sie nicht an der Realität scheitern, gebe ich Ihnen hierzu drei Links bekannt. Zur Pressemitteilung des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichtes: https://www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/OVG/Presse/PI_VG/2022_07_13_Herausgabe_Kontrollberichte.html Zur Presseseite des NDR: https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Nach-foodwatch-Klage-Behoerden-muessen-Kontrollberichte-herausgeben,foodwatch160.html Zur Presseseite von Foodwatch: https://mailings.foodwatch.de/m/14220002/505219-450b81e0bb4735e11d5ed6e48d3c1228f24a217ccdb2ec9770740c92954c003ee66ee20ce4659f38b3dae488a01333f2 Doch es kommt noch besser. In Ihrem Bullshit-Bescheid schreiben Sie maximal realitätsfern: "Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: REWE Friesische Straße 150 24937 Flensburg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. (...) Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail)" Nein! Das. Ist. Offen-sicht-lich. Unfug! "1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: REWE Friesische Straße 150 24937 Flensburg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich. 3. Sofern in den vergangenen 5 Jahren nicht mindestens zwei lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen stattfanden, bitte ich um Mitteilung der beiden letzten Kontrolltermine. Meine Anfrage umfasst auch alle Ihnen bekannten Kontroll- bzw. Untersuchungsergebnisse anderer Behörden/Labore. Abweichend vom untenstehenden, vorgefertigten Text bitte ich um eine Antwort per Briefpost. Wenn meine Daten an den betreffenden Betrieb weitergeben werden, möchte ich von ihnen schriftlich darüber informiert werden, auch wenn dies nach Abschluss meiner Anfrage erfolgt. Bitte bestätigen Sie mir das zur Vermeidung von Nachfragen. Bitte geben Sie immer die Anfragenummer an. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass den vom Ministerium vorformulierten "Bescheiden" in der mündlichen Verhandlung des Verwaltungsgerichtes Schleswig zu FoodWatch gegen Kreis Ostholstein (Verfahren 10 A 15/22) eine deutliche Absage erteilt wurde." Die in meinen bisherigen Widersprüchen formulierten Argumente bleiben trotz Ihre Untätigkeit gültig. Ergänzen möchte ich noch, dass Ihre Aussagen zu automatisierten Veröffentlichungen bei FragDenStaat nicht nur falsch, sondern auch noch absurd sind, wenn AUSDRÜCKLICH um eine Antwort per BRIEFPOST gebeten wurde. Was Ihr sonstiges Geschwurbel betrifft, verweise ich erneut auf das Verfahren 10 A 15/22. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
AW: https://fragdenstaat.de/a/257104 [#257104]
Sehr geehrte Damen und Herren, inzwischen wurde ihr Schwachsinnsbe…
An Stadt Flensburg - Veterinärdienste Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: https://fragdenstaat.de/a/257104 [#257104]
Datum
30. Oktober 2022 12:31
An
Stadt Flensburg - Veterinärdienste
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, inzwischen wurde ihr Schwachsinnsbescheid rechtskräftig vom SH-Verwaltungsgericht einkassiert. Erhalte ich noch eine Antwort? Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Stadt Flensburg - Veterinärdienste
Widerspruchsbescheid
Von
Stadt Flensburg - Veterinärdienste
Via
Briefpost
Betreff
Datum
13. Dezember 2022
Status
Warte auf Antwort
Widerspruchsbescheid