Kontrollbericht zu REWE, Hamburg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
REWE
Alsterdorfer Straße 255
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. Mai 2019
  • Frist
    29. Juni 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu REWE, Hamburg [#146571]
Datum
27. Mai 2019 12:45
An
Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: REWE Alsterdorfer Straße 255 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag auf Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) ist hier…
Von
Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Ihre Anfrage nach dem VIG, AZ: VIG 225/19 - Kontrollbericht zu REWE, Hamburg [#146571]
Datum
28. Mai 2019 13:42
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag auf Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) ist hier eingegangen. Eingangsdatum: 27.5.2019 Vorbehaltlich der rechtlichen Prüfung beabsichtigt das Bezirksamt Ihnen Auskunft über die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Prüfungen zu geben (Routinekontrollen, Nachkontrollen, Anlasskontrollen). Soweit Sie in Ihrer Anfrage Ihre vollständige Anschrift nicht angegeben haben, bitten wir Sie, dieses nachzuholen. Ihre Anschrift ist zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrags erforderlich, weil die Beantwortung aus Datenschutzgründen ausschließlich per Briefpost erfolgen wird. Es wird darauf hingewiesen, dass das Bezirksamt den von Ihnen benannten Betrieb vor Auskunftserteilung gemäß § 5 VIG anhören wird und gemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage des Betriebes gehalten ist, Ihren Namen und Ihre Anschrift offen zu legen. Diese Nachfrage ist nicht an Fristen gebunden und kann somit auch erfolgen, wenn Ihnen bereits eine Auskunft erteilt worden ist. Wenn Sie also auch zu einem späteren Zeitpunkt die Weitergabe Ihrer Daten nicht wünschen, kann das Bezirksamt dennoch auch später zur Herausgabe Ihrer Daten verpflichtet sein. Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir Sie nicht gesondert informieren werden, wenn gemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG ein Antrag von dem betroffenen Betrieb zur Weitergabe ihrer Daten gestellt wird. Nach § 5 Absatz 1 Satz 1 VIG sind Anträge nach dem VIG in der Regel innerhalb von einem Monat zu bescheiden. Im Fall einer Beteiligung Dritter, z.B. durch eine Anhörung, verlängert sich die Frist auf zwei Monate. Im Übrigen weist das Bezirksamt darauf hin, dass die Auskunft nach dem VIG voraussichtlich gebührenfrei erfolgen wird (§ 7 Absatz 1 VIG). Dies gilt nicht für ein ggf. späteres Widerspruchsverfahren, soweit Ihr Antrag abzulehnen ist. Bezirksamt Hamburg-Nord Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Kümmellstraße 6 20249 Hamburg Fax: 040/4279-04016 Tel: 040/42804-6303
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu REWE, Hamburg“ vom 27.05.2019…
An Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem VIG, AZ: VIG 225/19 - Kontrollbericht zu REWE, Hamburg [#146571]
Datum
29. Juni 2019 09:19
An
Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu REWE, Hamburg“ vom 27.05.2019 (#146571) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Liebe Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 146571 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu REWE, Hamburg“ vom 27.05.2019…
An Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem VIG, AZ: VIG 225/19 - Kontrollbericht zu REWE, Hamburg [#146571]
Datum
11. Juli 2019 01:20
An
Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu REWE, Hamburg“ vom 27.05.2019 (#146571) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 13 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 146571 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu REWE, Hamburg“ vom 27.05.2019…
An Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem VIG, AZ: VIG 225/19 - Kontrollbericht zu REWE, Hamburg [#146571]
Datum
19. November 2019 14:54
An
Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu REWE, Hamburg“ vom 27.05.2019 (#146571) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 144 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 146571 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/146571 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrteAntragsteller/in im o.g. Verfahren wurden Rechtsmittel eingelegt, die die Frist bis zur endgültigen B…
Von
Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Ihre Anfrage nach dem VIG, AZ: VIG 225/19 - Kontrollbericht zu REWE, Hamburg [#146571]
Datum
19. November 2019 15:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in im o.g. Verfahren wurden Rechtsmittel eingelegt, die die Frist bis zur endgültigen Bescheidung auf unbestimmte Zeit verzögern. Bitte sehen Sie von weiteren Sachstandsmitteilungen ab. Wir melden uns bei Ihnen nach Abschluss des Verfahrens. Bezirksamt Hamburg-Nord Verbraucherschutzamt Kümmellstr. 6 20249 Hamburg Unsere Datenschutzerklärung und allgemeinen Informationen nach den Art. 12-14 der Datenschutzgrundverordnung finden Sie hier: https://www.hamburg.de/hamburg-nord/datenschutzerklaerungen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 2…
An Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem VIG, AZ: VIG 225/19 - Kontrollbericht zu REWE, Hamburg [#146571]
Datum
27. März 2020 10:15
An
Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Bitte teilen Sie mir detailiert mit warum Sie mein gesetzlich verankertes Informationsrecht, scheinbar rechtswidrig, verweigern? Es besteht ein sehr großes persönliches Interesse, da ich, nachweislich (!) vor ein paar Jahren, an einer Salmonellose erkrankt bin; nach dem verzehr von frischem Schweinemett, von der Frischetheke dieses Rewe - Marktes! Eine andere Person aus der Nachbarschaft musste einmal komplett das frische Mett entsorgen, da es Dinge enthielt, die im frischen Thüringer Mett garantiert nicht vorkommen sollten! Auch Mäuse wurden dort auf der "Laden-Dekoration" bereits gesichtet! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 146571 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/146571 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrteAntragsteller/in nach Rücksprache mit unserem Rechtsamt teile ich Ihnen hiermit mit, dass die Vollzie…
Von
Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: Ihre Anfrage nach dem VIG, AZ: VIG 225/19 - Kontrollbericht zu REWE, Hamburg [#146571]
Datum
27. März 2020 11:36
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
377,6 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in nach Rücksprache mit unserem Rechtsamt teile ich Ihnen hiermit mit, dass die Vollziehung des Feststellungsbescheides (s. auch Schreiben v. 09.7.2019) weiter ausgesetzt ist. Mit freundlichen Grüßen