Kontrollbericht zu Rewe, Leverkusen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Rewe
Düsseldorfer Straße 41-45
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Februar 2019
  • Frist
    6. April 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Leverkusen - Abt. Ordnungs-,Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Rewe, Leverkusen [#55468]
Datum
4. Februar 2019 11:48
An
Stadt Leverkusen - Abt. Ordnungs-,Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Rewe Düsseldorfer Straße 41-45 51379 Leverkusen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls. zurücknehme. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christine Britten <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Christine Britten << Adresse entfernt >>
Stadt Leverkusen - Abt. Ordnungs-,Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten
Sehr geehrte Frau Britten, Ihre Anfrage vom 04.02.2019 ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass weg…
Von
Stadt Leverkusen - Abt. Ordnungs-,Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten
Betreff
WG: Kontrollbericht zu Rewe, Leverkusen [#55468]
Datum
28. Februar 2019 11:17
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

smime.p7s
5,5 KB


Sehr geehrte Frau Britten, Ihre Anfrage vom 04.02.2019 ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebs, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Ich weise außerdem darauf hin, dass der Lebensmittelunternehmer unter Umständen einen Anspruch hat, Ihre Personendaten zu erfahren. Ein etwaiger Widerspruch nach § 21 DSGVO greift insofern nicht. Falls Sie unter diesen Umständen von Ihrer Anfrage Abstand nehmen wollen, bitte ich um Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Leverkusen - Abt. Ordnungs-,Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, bezogen auf Ihr o. g. Auskunftsersuchen hat der betroffene Lebensmittelunt…
Von
Stadt Leverkusen - Abt. Ordnungs-,Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Rewe, Leverkusen [#55468]
Datum
3. April 2019 09:27
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, bezogen auf Ihr o. g. Auskunftsersuchen hat der betroffene Lebensmittelunternehmer um Offenlegung Ihres Namens und Ihrer Anschrift nachgefragt. Da nach § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage die Daten des Antragstellers offen zu legen sind, werde ich der Nachfrage entsprechen. Da Ihnen mindestens durch die von hier aus versandte Eingangsbestätigung bekannt war, dass Ihre Daten auf Nachfrage bekannt gegeben werden, bedarf dies keiner weiteren Anhörung.   Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Kein Nachrichtentext
An Stadt Leverkusen - Abt. Ordnungs-,Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Datum
22. August 2019
An
Stadt Leverkusen - Abt. Ordnungs-,Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten
Status
geschwärzt
1,1 MB
Stadt Leverkusen - Abt. Ordnungs-,Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten
Klage
Von
Stadt Leverkusen - Abt. Ordnungs-,Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten
Via
Briefpost
Betreff
Klage
Datum
10. September 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
7,3 MB
Stadt Leverkusen - Abt. Ordnungs-,Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten
Kein Nachrichtentext
geschwärzt
11,4 MB
Stadt Leverkusen - Abt. Ordnungs-,Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten
Kein Nachrichtentext
geschwärzt
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Stadt Leverkusen - Abt. Ordnungs-,Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten
Kein Nachrichtentext
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Stadt Leverkusen - Abt. Ordnungs-,Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten
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Stadt Leverkusen - Abt. Ordnungs-,Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten
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geschwärzt
2,4 MB
Stadt Leverkusen - Abt. Ordnungs-,Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten
Kein Nachrichtentext
Stadt Leverkusen - Abt. Ordnungs-,Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten
Kein Nachrichtentext
Von
Stadt Leverkusen - Abt. Ordnungs-,Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten
Via
Briefpost
Betreff
Datum
14. Januar 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
3,3 MB
Stadt Leverkusen - Abt. Ordnungs-,Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten
Kein Nachrichtentext
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Stadt Leverkusen - Abt. Ordnungs-,Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten
Kein Nachrichtentext
Von
Stadt Leverkusen - Abt. Ordnungs-,Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten
Via
Briefpost
Betreff
Datum
14. Februar 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,7 MB
Stadt Leverkusen - Abt. Ordnungs-,Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten
Kein Nachrichtentext
geschwärzt
1,2 MB
Stadt Leverkusen - Abt. Ordnungs-,Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten
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