Kontrollbericht zu Rewe, Mainz

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Rewe
Am Obstmarkt 17
55126 Mainz

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. November 2019
  • Frist
    6. Dezember 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Thorsten Jakoby
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann h…
An Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt Details
Von
Thorsten Jakoby
Betreff
Kontrollbericht zu Rewe, Mainz [#169731]
Datum
3. November 2019 16:04
An
Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Rewe Am Obstmarkt 17 55126 Mainz 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thorsten Jakoby <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Thorsten Jakoby << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thorsten Jakoby
Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt
Eingangsbestätigung - Ihre Anfrage vom 03.11.2019 - Rewe, Am Obstmarkt - #169731 - „FragDenStaat“ - Verbraucherinf…
Von
Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt
Betreff
Eingangsbestätigung - Ihre Anfrage vom 03.11.2019 - Rewe, Am Obstmarkt - #169731 - „FragDenStaat“ - Verbraucherinformationsgesetz – VIG
Datum
4. November 2019 08:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Jakoby, vielen Dank für Ihre o. a. Anfrage, deren Eingang wir hiermit bestätigen. Eine weitere Nachricht erhalten Sie dann auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt
Ihre Anfragen # 169165, # 169166 und # 169731 Sehr geehrter Herr Jakoby, gemäß § 5 Abs. 2 S. 4 VIG sind wir verpf…
Von
Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt
Betreff
Ihre Anfragen # 169165, # 169166 und # 169731
Datum
12. November 2019 09:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Jakoby, gemäß § 5 Abs. 2 S. 4 VIG sind wir verpflichtet, auf Verlangen des Lebensmittelunternehmers diesem Ihren Namen und Ihre Anschrift mitzuteilen. Der Anspruch des Lebensmittelunternehmers auf Mitteilung Ihrer Daten ist zeitlich nicht begrenzt. So kann der Antrag des Unternehmers etwa auch zu einem Zeitpunkt gestellt werden, zu dem Sie die Informationen bereits erhalten haben. Bitte teilen Sie uns daher bis zum 18.11.2019 mit, ob Sie Ihre Anträge unter dieser Vorgabe aufrechterhalten wollen oder Ihre Anträge zurücknehmen möchten. Sollten Sie Ihre Anträge aufrechterhalten, werden wir mit der Bearbeitung Ihrer Anträge fortfahren und auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmers Ihren Namen und Ihre Anschrift übermitteln. Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Jakoby
AW: Ihre Anfragen # 169165, # 169166 und # 169731 [#169731] Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für …
An Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt Details
Von
Thorsten Jakoby
Betreff
AW: Ihre Anfragen # 169165, # 169166 und # 169731 [#169731]
Datum
12. November 2019 10:38
An
Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die Information, ich möchte weiterhin den Lebensmittelkontrollbericht erhalten und stimme der Namens- und Adressweitergabe zu. Können Sie mit bitte kurz die weitere Bearbeitung des Antrags bestätigen? Mit freundlichen Grüßen Thorsten Jakoby Anfragenr: 169731 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169731
Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt
Antwort: AW: Ihre Anfragen # 169165, # 169166 und # 169731 [#169731] Sehr geehrter Herr Jakoby, vielen Dank für d…
Von
Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt
Betreff
Antwort: AW: Ihre Anfragen # 169165, # 169166 und # 169731 [#169731]
Datum
12. November 2019 10:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Jakoby, vielen Dank für die schnelle Antwort. Ihre 3 o. a. Anträge werden somit weiter bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt
Zwischennachricht - Ihre Anfrage vom 03.11.2019 - Rewe, Am Obstmarkt 17 - #169731 - „FragDenStaat“ - Verbraucherin…
Von
Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt
Betreff
Zwischennachricht - Ihre Anfrage vom 03.11.2019 - Rewe, Am Obstmarkt 17 - #169731 - „FragDenStaat“ - Verbraucherinformationsgesetz – VIG
Datum
25. November 2019 10:48
Status
Sehr geehrter Herr Jakoby, da sich die Rechtsabteilung der REWE eingeschaltet hat, wird sich die Beantwortung Ihrer o. a. Anfrage verzögern. Die entsprechende Auskunft können wir erst erteilen, wenn das Verfahren abgeschlossen ist. Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt
2. ZWISCHENNACHRICHT- Ihre Anfrage vom 03.11.2019 - Rewe, am Obstmarkt 17 - #169731 - „FragDenStaat“ - Verbraucher…
Von
Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt
Betreff
2. ZWISCHENNACHRICHT- Ihre Anfrage vom 03.11.2019 - Rewe, am Obstmarkt 17 - #169731 - „FragDenStaat“ - Verbraucherinformationsgesetz – VIG
Datum
16. Dezember 2019 09:12
Status
Sehr geehrter Herr Jakoby, die Rechtsabteilung der REWE hat sich mit Schreiben vom 13.12.2019 wiederholt eingeschaltet. Somit wird sich die Beantwortung Ihrer o. a. Anfrage leider verzögern. Die entsprechende Auskunft können wir erst erteilen, wenn das Verfahren abgeschlossen ist. Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt
Auskunft nach dem VIG: Kontrollbericht zu Rewe, Am Obstmarkt #169731 Sehr geehrter Herr Jakoby, wir kommen zurück…
Von
Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt
Betreff
Auskunft nach dem VIG: Kontrollbericht zu Rewe, Am Obstmarkt #169731
Datum
27. Januar 2020 14:52
Status
Sehr geehrter Herr Jakoby, wir kommen zurück auf unseren Grundbescheid vom 05.12.2019 in o.g. Angelegenheit. Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (B. v. 15.01.2020 -10 B 11634/19.OVG) kann die Informationsgewährung erst nach Bestandskraft des Bescheides erfolgen. Die sich aus § 5 Abs. 1 S. 1 VIG ergebende sofortige Vollziehung des Bescheides wird unter Beachtung der in dem Beschluss enthaltenen Interessenabwägung nach § 80 Abs. 4 VwGO ausgesetzt. Insofern wird sich die Informationsgewährung weiter verzögern, da der Dritte gegen den Grundbescheid Widerspruch eingelegt hat. Die Informationsgewährung an Sie ist also erst möglich, wenn im sog. Hauptsacheverfahren ein gerichtlicher Beschluss vorliegt. Wir werden den Fall daher nun an den Stadtrechtsausschuss der Stadt Mainz abgeben. Über den Ausgang des Verfahrens werden wir Sie sodann unterrichten. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen auch telefonisch zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Jakoby
AW: Auskunft nach dem VIG: Kontrollbericht zu Rewe, Am Obstmarkt #169731 [#169731] Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt Details
Von
Thorsten Jakoby
Betreff
AW: Auskunft nach dem VIG: Kontrollbericht zu Rewe, Am Obstmarkt #169731 [#169731]
Datum
16. Juni 2022 19:54
An
Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Rewe, Mainz“ vom 03.11.2019 (#169731) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 924 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Jakoby
Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt
WG: AW: Auskunft nach dem VIG: Kontrollbericht zu Rewe, Am Obstmarkt #169731 [#169731] Sehr geehrter Herr Jakoby, …
Von
Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt
Betreff
WG: AW: Auskunft nach dem VIG: Kontrollbericht zu Rewe, Am Obstmarkt #169731 [#169731]
Datum
23. Juni 2022 10:29
Status
Sehr geehrter Herr Jakoby, in Bezug auf Ihre u.a. Email teilen für Ihnen bezüglich des Sachstandes mit, dass das Verfahren aufgrund des Widerspruchs des Betriebsinhabers (weiterhin) zur Entscheidung beim Stadtrechtsausschuss der Stadt Mainz befindet. Über den derzeitigen Sachstand des Verfahrens bzw. ggf. die Festlegung eines Verhandlungstermins haben wir keine Kenntnis. Gerne können Sie sich jedoch unter der Telefonnummer: 06131 - 12 39 63 beim Stadtrechtsausschuss nach dem Stand des Verfahrens erkundigen. Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Jakoby
AW: WG: AW: Auskunft nach dem VIG: Kontrollbericht zu Rewe, Am Obstmarkt #169731 [#169731] Guten Tag, ich danke I…
An Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt Details
Von
Thorsten Jakoby
Betreff
AW: WG: AW: Auskunft nach dem VIG: Kontrollbericht zu Rewe, Am Obstmarkt #169731 [#169731]
Datum
12. Mai 2023 18:35
An
Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich danke Ihnen für Ihre Rückmeldung und möchte Bezug zu Ihrem Brief vom 08.05.2023 nehmen. In jenem stellen Sie die Frage, ob das Widerspruchsverfahren kostenneutral eingestellt werden kann. Ich kann Ihnen leider zu den Kosten keine Auskunft geben, jedoch warte ich noch immer gespannt auf den Kontrollbericht. Wir hatten damals telefonisch vereinbart, dass das Verfahren ruhen kann, solange bis das Verfahren zu der Anfrage unter https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-edeka-engelhard-mainz/ abgeschlossen ist. Das Verfahren zu Edeka-Engelhard ist nun seit einer Weile abgeschlossen, daher bin ich davon ausgegangen, dass Sie das Verfahren mit Rewe wieder aufgenommen haben. Können Sie mir bitte den aktuellen Stand der Dinge schildern? Mit freundlichen Grüßen Thorsten Jakoby

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Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt
Widerpruchsverfahren 028/2020 - Mainz Sehr geehrter Herr Jakoby, als Zwischennachricht kann ich Ihnen mitteilen, …
Von
Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt
Betreff
Widerpruchsverfahren 028/2020 - Mainz
Datum
2. Juni 2023 15:11
Status
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Sehr geehrter Herr Jakoby, als Zwischennachricht kann ich Ihnen mitteilen, dass die Widerspruchsführerin nunmehr aller Voraussicht nach keine Einwände mehr gegen die Weitergabe der Informationen an Sie hat. Sobald ich dies schriftlich von der Widerspruchsführerin habe (voraussichtlich nächste Woche) werde ich Ihnen - in Absprache mit dem Ordnungsamt der Stadt Mainz - sodann eine Aufstellung der festgestellten nicht zulässigen Abweichungen zukommen lassen. VG Stadtrechtsausschuss der Stadt Mainz Rolf Merk Vorsitzender Postfach 3620 55028 Mainz Tel 06131 – 122639 Fax 06131 - 122286 <<E-Mail-Adresse>> Information zur Verwendung Ihrer Daten: www.mainz.de/dsgvo