Kontrollbericht zu REWE Mohr, Velbert

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
REWE Mohr
Bonsfelder Straße 77
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Unbekannt

  • Datum
    22. Januar 2020
  • Frist
    25. Februar 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu REWE Mohr, Velbert [#175172]
Datum
22. Januar 2020 23:43
An
Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: REWE Mohr Bonsfelder Straße 77 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 175172 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/175172 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag auf Informationserteilung kann nicht bearbeitet werden. Unter der von Ihn…
Von
Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
Betreff
AW: Kontrollbericht zu REWE Mohr, Velbert [#175172]
Datum
23. Januar 2020 16:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag auf Informationserteilung kann nicht bearbeitet werden. Unter der von Ihnen angegebenen Adresse ist kein Lebensmittelbetrieb bekannt. Ich bitte Sie, die von Ihnen gemachten Angaben zu überprüfen, sofern Sie an einer Weiterbearbeitung Ihres Antrags interessiert sind. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in REWE Mohr hat leider mehrere Adressen für Getränkemarkt, Anlieferung usw. Der Lebensm…
An Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu REWE Mohr, Velbert [#175172]
Datum
23. Januar 2020 16:33
An
Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in REWE Mohr hat leider mehrere Adressen für Getränkemarkt, Anlieferung usw. Der Lebensmittel-Markt wird unter Bonsfelder Str. 71 in << Adresse entfernt >> geführt. Ich bin sehr an Ihrem Kontrollbericht interessiert, weil mir immer wieder defekte Kühlanlagen aufgefallen sind, abgelaufene Lebensmittel in Gläsern und im Sommer schmilzt die Schokolade in den Regalen, wenn sie nicht rechtzeitig ausgeräumt werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 175172 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/175172 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
Guten Morgen Frau Antragsteller/in, ich werde die Frage hinsichtlich der verschiedenen Adressen von REWE Mohr heu…
Von
Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
Betreff
AW: Kontrollbericht zu REWE Mohr, Velbert [#175172]
Datum
24. Januar 2020 07:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Morgen Frau Antragsteller/in, ich werde die Frage hinsichtlich der verschiedenen Adressen von REWE Mohr heute mit den für Velbert zuständigen Lebensmittelkontrolleuren abklären. Ich gebe Ihnen dann eine Rückmeldung. Mit freundlichem Gruß
Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
Guten Tag Frau Antragsteller/in, ich habe soeben mit der zuständigen Lebensmittelkontrolleurin gesprochen. Unter …
Von
Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
Betreff
AW: Kontrollbericht zu REWE Mohr, Velbert [#175172]
Datum
24. Januar 2020 10:47
Status
Guten Tag Frau Antragsteller/in, ich habe soeben mit der zuständigen Lebensmittelkontrolleurin gesprochen. Unter der von Ihnen angegebenen Adresse Bonsfelder Straße 77 in << Adresse entfernt >> existiert kein entsprechender Lebensmittelhandel. Der ebenfalls von Ihnen angefragte REWE Mohr in der Bonsfelder Straße 71 in << Adresse entfernt >> umfasst auch den von Ihnen erwähnten Getränkemarkt. Somit umfasst Ihre Anfrage mit dem Aktenzeichen 1003-2020 beide Geschäfte. Ihre Anfrage mit dem Aktenzeichen 1002-2020 wird daher geschlossen. Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichem Gruß

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