Kontrollbericht zu REWE, Ubstadt-Weiher

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
REWE
Ubstadter Straße 40
<< Adresse entfernt >>-Weiher

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Januar 2019
  • Frist
    30. März 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Karlsruhe - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu REWE, Ubstadt-Weiher [#51242]
Datum
27. Januar 2019 09:59
An
Landkreis Karlsruhe - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: REWE Ubstadter Straße 40 << Adresse entfernt >> Ubstadt-Weiher 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls. zurücknehme. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landkreis Karlsruhe - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Az.: 42.44 - Frau Noe Sehr geehrtAntragsteller/in zur Bearbeitung Ihres Antrags auf Informationszugang nach dem …
Von
Landkreis Karlsruhe - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antwort: WG: Kontrollbericht zu REWE, Ubstadt-Weiher [#51242]
Datum
6. Februar 2019 10:52
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Az.: 42.44 - Frau Noe Sehr geehrtAntragsteller/in zur Bearbeitung Ihres Antrags auf Informationszugang nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), bitten wir nach § 4 VIG um kurzfristige Mitteilung Ihrer vollständigen Anschrift. Die von Ihnen zu Ihrer Anschrift gemachten Angaben "M.Antragsteller/in, << Adresse entfernt >>" sind unvollständig. Eine Bearbeitung Ihres Antrags kann erst nach Vorliegen dieser Information erfolgen. Sollten wir bis zum 12.02.2019 keine Rückmeldung Ihrerseits erhalten, gehen wir davon aus, dass an der weiteren Bearbeitung Ihres Antrages kein Interesse mehr besteht. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zu Ihrer Verfügung. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, um meine Anfrage vollständig bearbeiten zu können, übersende ich Ihnen die fehlend…
An Landkreis Karlsruhe - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: WG: Kontrollbericht zu REWE, Ubstadt-Weiher [#51242]
Datum
7. Februar 2019 07:14
An
Landkreis Karlsruhe - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, um meine Anfrage vollständig bearbeiten zu können, übersende ich Ihnen die fehlenden Informationen. Ich bitte Sie diese Daten nicht weiterzugeben und erwarte Ihre Antwort. Danke. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 51242 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Karlsruhe - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Verfügung & Begründung der Behörde
Von
Landkreis Karlsruhe - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Verfügung & Begründung der Behörde
Datum
18. Februar 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1012,5 KB
geschwärzt
1,6 MB

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Landkreis Karlsruhe - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Informationszugang
Von
Landkreis Karlsruhe - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Informationszugang
Datum
21. März 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
320,8 KB
geschwärzt
285,2 KB

Dokumente