Kontrollbericht zu Rheinlust, Bonn

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Rheinlust
Rheinaustraße 134
53225 Bonn

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. August 2021
  • Frist
    21. September 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Rheinlust, Bonn [#227079]
Datum
19. August 2021 18:18
An
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Rheinlust Rheinaustraße 134 53225 Bonn 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227079 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227079/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Betreff versteckt
Datum
19. August 2021 18:18
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19.8.2021, deren Eingang ich hiermit bestätige. Ich bitte…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Kontrollbericht zu Rheinlust, Bonn [#227079]
Datum
14. September 2021 11:22
Status
Warte auf Antwort
image001.gif
5,8 KB
image002.png
17,3 KB


Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19.8.2021, deren Eingang ich hiermit bestätige. Ich bitte die verzögerte Bearbeitung aufgrund urlaubsbedingter Abwesenheit zu entschuldigen. Ich weise rein vorsorglich darauf hin, dass die Erhebung von kostendeckenden Gebühren und Auslagen gem. § 7 VIG grundsätzlich vorgesehen ist. Sollte der Antrag nicht gebühren- oder auslagefrei bearbeitet werden können, werde ich Sie jedoch gem. Absatz 1 Satz 2 der Vorschrift vorab hierüber informieren. Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten, die ich alle prüfen und bescheiden werde. Vor diesem Hintergrund sind die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage teilweise nicht einhaltbar. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Für sonstige Nachfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr Antragsteller/in in Zusammenhang mit Ihrem Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 19.08.202…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Ihr VIG-Antrag - Kontrollbericht zu Rheinlust, Bonn [#227079]
Datum
8. Oktober 2021 14:30
Status
Warte auf Antwort
image001.png
4,7 KB
image002.png
7,1 KB


Sehr Antragsteller/in in Zusammenhang mit Ihrem Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 19.08.2021 hat sich in Vertretung des Betriebsinhabers hier der DEHOGA Nordrhein e. V. gemeldet. Es wird die Offenlegung Ihres Namens und Ihrer Anschrift sowie Akteneinsicht erfragt. Ich beabsichtige, die Akteneinsicht zu gewähren, wodurch Ihr Name und Ihre Anschrift dem DEHOGA Nordrhein e. V. bekannt würden. Denn gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG hat die auskunftspflichtige Stelle, also hier die Bundesstadt Bonn, dem Dritten Namen und Anschrift des Antragstellers offenzulegen. In Ihrem untenstehenden Antrag haben Sie jedoch ausdrücklich der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte widersprochen. Ich gebe Ihnen daher Gelegenheit zur Stellungnahme und ggf. Rücknahme Ihres Antrags bis zum 18.10.2021. Sollte ich bis dahin keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, werde ich Ihren Antrag weiterbearbeiten und die Akteneinsicht gewähren. Die Gewährung der Akteneinsicht dient der Herstellung der Waffengleichheit zwischen Antragsteller und Drittem, damit der Dritte Stellung zu dem Antrag nehmen kann. Sie hat ansonsten auf die Bearbeitung Ihres Antrags keinen Einfluss. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> hiermit genehmige ich die Weitergabe meiner Daten an den DEHOGA Nordrhein e. V. Ein…
An Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr VIG-Antrag - Kontrollbericht zu Rheinlust, Bonn [#227079]
Datum
8. Oktober 2021 17:48
An
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> hiermit genehmige ich die Weitergabe meiner Daten an den DEHOGA Nordrhein e. V. Eine Weitergabe meiner Daten an weitere Parteien widerspreche ich jedoch weiterhin. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227079 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227079/
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Betreff versteckt
Datum
8. Oktober 2021 17:48
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Bundesstadt Bonn – Die Oberbürgermeisterin – Amt 30 – 53103 Bonn Antragsteller/in Antragsteller/in Remigiusstraße …
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Kontrollbericht zu Rheinlust, Bonn [#227079]
Datum
6. Dezember 2021 16:32
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
4,7 KB
image002.png
7,1 KB


Bundesstadt Bonn – Die Oberbürgermeisterin – Amt 30 – 53103 Bonn Antragsteller/in Antragsteller/in Remigiusstraße 3 53111 Bonn Per E-Mail an: <<E-Mail-Adresse>> Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Ihr Informationsersuchen vom 19.08.2021 Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 19.08.2021. Es ergeht folgender B E S CH E I D 1. Auf Ihren Antrag vom 19.08.2021 gewähre ich Ihnen Zugang zu den hier vorhandenen Daten. 2. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. B E G R Ü N D U N G Mit E-Mail vom 19.08.2021 beantragten Sie Informationen hinsichtlich der Termine der letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen in den Betrieb „Rheinlust“, Rheinaustraße 134, 53225 Bonn. Für den Fall von im Rahmen dieser Kontrollen erfolgten Beanstandungen beantragten Sie die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte. Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VIG hat grundsätzlich jeder nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf freien Zugang zu allen Daten über von den nach Bundes- oder Landesrecht zuständigen Stellen festgestellte, nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und des Produktsicherheitsgesetzes (Buchst. a), der auf Grund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen (Buchst. b)), unmittelbar geltender Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Anwendungsbereich der genannten Gesetze (Buchst. c)) sowie Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den in den Buchstaben a) bis c) genannten Abweichungen getroffen worden sind. Die Mitteilung der Zeitpunkte der letzten beiden lebensmittelrechtlichen Überprüfungen betrifft Maßnahmen, die im Zusammenhang mit den in § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VIG genannten Abweichungen getroffen worden sind. Die Berichte über die Überprüfungen enthalten Daten über die nicht zulässige Abweichung von Anforderungen der in § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VIG genannten Gesetze. Die Herausgabe solcher Berichte eröffnet mithin den Zugang zu den angeforderten Daten. Die Bundesstadt Bonn ist gemäß § 2 Abs. 2 VIG i.V.m. § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Vollzug des Lebensmittel-, Futtermittel- und Bedarfsgegenstandsrechts für das Land NRW (LFBRVG-NRW) die zuständige informationspflichtige Stelle. Ausschluss- oder Beschränkungsgründe sind nicht einschlägig. Die Übermittlung der erfragten Information erfolgt gemäß § 5 Abs. 4 Satz 2 und Satz 3 VIG unaufgefordert nach Ablauf von 14 Tagen, sofern der Betriebsinhaber hiergegen nicht um Rechtsschutz nachsucht. Sollten Sie weitere Nachfragen haben, stehe ich gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist bei dem Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, 50667 Köln, schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären. Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 55a Absatz 4 Verwaltungsgerichtsordnung eingereicht werden. Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) vom 24. November 2017 (BGBl. I S. 3803). Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Ihr VIG-Antrag - Informationszugang Sehr Antragsteller/in ich beziehen mich auf den auf Ihren Antrag hin ergangen…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Ihr VIG-Antrag - Informationszugang
Datum
23. Dezember 2021 10:38
Status
image001.png
4,7 KB
image002.png
7,1 KB


Sehr Antragsteller/in ich beziehen mich auf den auf Ihren Antrag hin ergangenen Bescheid vom 06.12.2021 und teile Ihnen mit, dass die letzte lebensmittelrechtliche Überprüfung in dem genannten Betrieb am 21.03.2018 erfolgte. Bei dieser Überprüfung kam es zu Beanstandungen. Im Anhang übersende ich Ihnen den entsprechenden Kontrollbericht. Bei einer weiteren lebensmittelrechtlichen Überprüfung im Jahr 2016 wurden keine Verstöße festgestellt. Wegen § 3 Satz1 Nr. 2 Buchst. a) VIG waren die Namen der bei der Kontrolle im Betrieb anwesenden Person sowie die Unterschriften zu schwärzen. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

Dokumente