Kontrollbericht zu Rhodos, Borkum

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Rhodos
Franz-Habich-Straße 12
26757 Borkum

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. Juli 2019
  • Frist
    13. August 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Thomas Neblung
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe …
An Landkreis Leer - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
Thomas Neblung
Betreff
Kontrollbericht zu Rhodos, Borkum [#155403]
Datum
9. Juli 2019 22:27
An
Landkreis Leer - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Rhodos Franz-Habich-Straße 12 26757 Borkum 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thomas Neblung <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Thomas Neblung << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thomas Neblung

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Thomas Neblung
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit bestätige ich Ihr Schreiben vom 02.08.2019 Dort weisen Sie darauf h…
An Landkreis Leer - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
Thomas Neblung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Rhodos, Borkum [#155403] Ihr Zeichen II/39.3.3 [#155403]
Datum
4. August 2019 17:19
An
Landkreis Leer - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit bestätige ich Ihr Schreiben vom 02.08.2019 Dort weisen Sie darauf hin, dass Sie mir aus wichtigem Grund, die Zusendung des Berichtes auf elektronischen Wege widerssprechen. Sie führen an, dass Sie mir unterstellen, dass ich beabsichtige, diesen Bericht auf der Informationsplattform "Topf Secret" zu veröffentlichen. Meine Frage an Sie lautet, wie sie dazu kommen mir dieses zu unterstellen? Ist es üblich, dass Informationsanfragen von Bürgern so behandelt werden? Haben Sie Hinweise oder Beweise dafür, dass ich den Bericht veröffentlichen will und können SIe diese Vermutungen belegen? Wenn dem nicht so ist, bitte ich darum, dass Sie mir den Bericht in gewünschter Form zukommen lassen. In Deutschland gilt, soweit ich weiß, die Unschuldsvermutung. Daher befremdet mich Ihre Aussage und ist sicherlich juristisch nicht haltbar. Ich möchte den Bericht für mich als Privatperson haben. Dies hat den Grund, da ich in diesem und zwei anderen Restaurants auf Borkum schlechte hygienische Erfahrungen gemacht habe! Im Fall Restaurant Rhodos probiert der Chef gerne mal die Soße mit dem Löffel und rührt mit dem gleichen Löffel weiter im Topf. Kann man gut beobachten, wenn man durch die "Außer Haus"- Öffnung blickt. Zudem ist seine "Arbeitskleidung" alles andere als "sauber". Lecker, oder? Beim anderen Griechen Akropolis gab es vergorenen Krautsalat und im Leos lagen hunderte von toten Insekten in einer Lampe des Restaurants. Zudem war dort das Speiseeis in der Vitrine teilweise stark kristalisiert. So etwas sollte dem Veterinäramt doch aufgefallen sein, oder nicht? Hiermit versichere ich Ihnen, dass ich den Bericht nur für rein private Zwecke nutze und ihn nicht an Dritte weitergebe, sowie, dass keine Veröffentlichung im Internet stattfindet. Ich freue mich daher über eine Zusendung des Berichtes. Mit freundlichen Grüßen Thomas Neblung Anfragenr: 155403 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Thomas Neblung << Adresse entfernt >>