Kontrollbericht zu Ristorante Bellini, Krefeld

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Ristorante Bellini
Dießemer Straße 80
47799 Krefeld

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Es hat eine Kontrolle am 03.03.2020 stattgefunden. Es kam dabei zu Beanstandungen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. September 2022
  • Frist
    15. November 2022
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Ristorante Bellini, Krefeld [#258751]
Datum
9. September 2022 17:52
An
Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Ristorante Bellini Dießemer Straße 80 47799 Krefeld 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258751 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258751/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung
Sehr << Antragsteller:in >> wir bedanken uns für Ihre Anfrage vom 09.09.2022. Eine formale Eingangs…
Von
Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antwort: Kontrollbericht zu Ristorante Bellini, Krefeld [#258751]
Datum
14. September 2022 10:40
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> wir bedanken uns für Ihre Anfrage vom 09.09.2022. Eine formale Eingangsbestätigung wird Ihnen in den nächsten Tagen auf dem Postweg zugesandt. Mit freundlichem Gruß
Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Empfangsbestätigung und eine mögliche Nichteinhaltung der zweimo…
Von
Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
14. September 2022
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Empfangsbestätigung und eine mögliche Nichteinhaltung der zweimonatigen Frist nach § 5 Abs. 2 VIG wegen „eine[r] Vielzahl ähnlicher Anfragen“.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#258751]
Sehr << Anrede >> meine Informationsf…
An Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#258751]
Datum
1. Dezember 2022 19:02
An
Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Ristorante Bellini, Krefeld“ vom 09.09.2022 (#258751) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die zweimonatige Frist nach dem Verbraucherinformationsgesetz mittlerweile um fast drei Wochen überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#258751] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontro…
An Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#258751]
Datum
13. Januar 2023 19:29
An
Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Ristorante Bellini, Krefeld“ vom 09.09.2022 (#258751) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 60 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#258751] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontro…
An Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#258751]
Datum
5. Februar 2023 13:27
An
Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Ristorante Bellini, Krefeld“ vom 09.09.2022 (#258751) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 83 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#258751] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontro…
An Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#258751]
Datum
23. Februar 2023 22:55
An
Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Ristorante Bellini, Krefeld“ vom 09.09.2022 (#258751) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 101 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#258751] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontro…
An Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#258751]
Datum
5. April 2023 17:18
An
Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Ristorante Bellini, Krefeld“ vom 09.09.2022 (#258751) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 142 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#258751] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontro…
An Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#258751]
Datum
12. Juni 2023 19:51
An
Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Ristorante Bellini, Krefeld“ vom 09.09.2022 (#258751) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 210 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#258751, Zeichen: 39/3 kn - VIG NRW 010/2022] [#258751] Sehr &l…
An Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#258751, Zeichen: 39/3 kn - VIG NRW 010/2022] [#258751]
Datum
13. Juli 2023 20:20
An
Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich nehme mal an, dass Sie meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Ristorante Bellini, Krefeld“ vom 09.09.2022 (#258751) noch nicht beantwortet haben. Können Sie mir den aktuellen Stand davon mitteilen? Zeichen: 39/3 kn - VIG NRW 010/2022 Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung
Antwort: AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#258751, Zeichen: 39/3 kn - VIG NRW 010/2022] [#258751…
Von
Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antwort: AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#258751, Zeichen: 39/3 kn - VIG NRW 010/2022] [#258751]
Datum
31. Juli 2023 10:21
Status
Warte auf Antwort
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105 Bytes


Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 13.07.2023 befindet sich in Bearbeitung. Vorab kann ich Ihnen mitteilen, dass es zu diesem Betrieb eine Plankontrolle gab. Um den Vorgang entsprechend abschließen zu können bedarf es der Anhörung des Gewerbetreibenden. MIt freundlichen Grüßen
Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung
Verbraucherinformationsgesetz; Ihr Antrag vom 09.09.2022 Antrag wird stattgegeben.
Von
Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Verbraucherinformationsgesetz; Ihr Antrag vom 09.09.2022
Datum
11. September 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
Antrag wird stattgegeben.

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Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung
Vollzug des Verbraucherinformationsgesetzes: Anfragenr. 258751 **Abt. Veterinär- und Lebensmittelüberwachung** **…
Von
Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung
Betreff
Vollzug des Verbraucherinformationsgesetzes: Anfragenr. 258751
Datum
26. September 2023 16:04
Status
**Abt. Veterinär- und Lebensmittelüberwachung** **— Az. 3931 VIG 10/2022 —** **Vollzug des Verbraucherinformationsgesetzes** **hier:**** ****Anfragenr. 258751** **Bezug:**** Mein Bescheid vom 11.09.2023 — Az. wie oben** **Anlage:**** — 1 (*.pdf-Datei) —** Sehr << Antragsteller:in >> nachfolgend erteile ich Ihnen antragsgemäß die gewünschte Information: Es hat eine Kontrolle stattgefunden. Kontrolldatum war der 03.03.2020. Bei dieser Kontrolle wurden Abweichungen im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Verbraucherinformationsgesetzes festgestellt. Diese entnehmen Sie bitte dem in der Anlage beigefügten Kontrollbericht. Mit freundlichem Gruß