Kontrollbericht zu Ristorante La Tombola, Gelsenkirchen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Ristorante La Tombola
Rotthauser Straße 3, Gelsenkirchen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. Januar 2019
  • Frist
    19. Februar 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Stadt Gelsenkirchen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Ristorante La Tombola, Gelsenkirchen [#40004]
Datum
15. Januar 2019 08:55
An
Stadt Gelsenkirchen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Ristorante La Tombola Rotthauser Straße 3, Gelsenkirchen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Gelsenkirchen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Auskunft nach dem VIG Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom (15.01.2019) ist bei mir eingegangen. Ich weis…
Von
Stadt Gelsenkirchen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Auskunft nach dem VIG
Datum
28. Januar 2019 15:22
Status
Warte auf Antwort
image001.png
12,0 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom (15.01.2019) ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebs, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Bitte teilen Sie mir Ihre vollständige Adresse mit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Auskunft nach dem VIG [#40004] Sehr geehrte Damen und Herren, Meine Adresse lautet wie folgt: Antragsteller/in…
An Stadt Gelsenkirchen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft nach dem VIG [#40004]
Datum
28. Januar 2019 16:39
An
Stadt Gelsenkirchen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Meine Adresse lautet wie folgt: Antragsteller/in Antragsteller/in Bitte beachten Sie das ich weitere Anfragen gestellt habe. Gerne nutzen Sie auch die hier angegebene Adresse um die Antworten anderer Anfragen mir zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 40004 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Auskunft nach dem VIG [#40004] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollber…
An Stadt Gelsenkirchen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft nach dem VIG [#40004]
Datum
19. Februar 2019 09:06
An
Stadt Gelsenkirchen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Ristorante La Tombola, Gelsenkirchen“ vom 15.01.2019 (#40004) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 40004 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>