Kontrollbericht zu Ristorante Pizzeria Il Piccolo Alfonso, Karben

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Ristorante Pizzeria Il Piccolo Alfonso
Homburger Straße 41
61184 Karben

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    15. Januar 2019
  • Frist
    19. März 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Wetteraukreis - Der Kreisausschuss - Fachdienst Veterinärwesen, Infektions- und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Ristorante Pizzeria Il Piccolo Alfonso, Karben [#42500]
Datum
15. Januar 2019 18:51
An
Wetteraukreis - Der Kreisausschuss - Fachdienst Veterinärwesen, Infektions- und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Ristorante Pizzeria Il Piccolo Alfonso Homburger Straße 41 61184 Karben 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin damit einverstanden, dass die gesetzlich vorgeschriebenen personenbezogen…
An Wetteraukreis - Der Kreisausschuss - Fachdienst Veterinärwesen, Infektions- und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Ristorante Pizzeria Il Piccolo Alfonso, Karben [#42500]
Datum
28. Februar 2019 09:53
An
Wetteraukreis - Der Kreisausschuss - Fachdienst Veterinärwesen, Infektions- und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin damit einverstanden, dass die gesetzlich vorgeschriebenen personenbezogenen Daten von mir, auf Anfrage des betroffenen Betriebes, mit dem Betrieb geteilt werden. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 42500 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Wetteraukreis - Der Kreisausschuss - Fachdienst Veterinärwesen, Infektions- und Verbraucherschutz
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AW: Bekanntgabe der Entscheidung über die Informationsgewährung nach §5 Abs. 2 S. 3 VIG [#42500] Sehr geehrte Dame…
An Wetteraukreis - Der Kreisausschuss - Fachdienst Veterinärwesen, Infektions- und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bekanntgabe der Entscheidung über die Informationsgewährung nach §5 Abs. 2 S. 3 VIG [#42500]
Datum
23. April 2019 21:26
An
Wetteraukreis - Der Kreisausschuss - Fachdienst Veterinärwesen, Infektions- und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, im bezug auf Ihr letztes Schrieben mit dem Aktenzeichen "2.4 -20 a 06" möchte ich darauf hinweisen, dass ich um Herausgabe der Dokumente gebeten habe. Da die von mir angefragten Informationen explizit im §2 Abs. 1 Nr. 1 VIG als Informationen zu denen Anspruch auf freier Zugang besteht genannt sind und mir laut §6 Abs. 1 VIG die Wahl der Art des Informationszugangs in der Regel zu überlassen ist, sehe ich den Schutz des Betriebes nicht als Grund dazu an, mir eine Einsichtnahme statt der Beantragten Herausgabe zu genehmigen. Laut meinem Verständniss ist ein Zweck des Gesetztes eine Anfrage wie diese. Dementsprechend würde ich Sie bitten, mir die Angefragten Dokumente wie in der ursprünglichen Anfrage beschrieben herauszugeben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 42500 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>