Kontrollbericht zu Ristorante Sardegna, Herford

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Ristorante Sardegna
Elisabethstraße 5
32052 Herford

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    31. Januar 2019
  • Frist
    2. April 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Kreis Herford - Verwaltung und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Ristorante Sardegna, Herford [#53740]
Datum
31. Januar 2019 06:50
An
Kreis Herford - Verwaltung und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Ristorante Sardegna Elisabethstraße 5 32052 Herford 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls. zurücknehme. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreis Herford - Verwaltung und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 31.01.2019 ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass we…
Von
Kreis Herford - Verwaltung und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Kontrollbericht zu Ristorante Sardegna, Herford
Datum
31. Januar 2019 14:28
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 31.01.2019 ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebs, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs.2 Satz 2 des Verbraucherschutzinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs.2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Frage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen
Kreis Herford - Verwaltung und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrtAntragsteller/in am 31. Januar 2019 haben Sie per E-Mail die Herausgabe folgender Informationen: 1. W…
Von
Kreis Herford - Verwaltung und Lebensmittelüberwachung
Betreff
WG: Kontrollbericht zu Ristorante Sardegna, Herford [#53740]
Datum
20. März 2019 14:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in am 31. Januar 2019 haben Sie per E-Mail die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Ristorante Sardegna Elisabethstraße 5 32052 Herford 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. bei mir beantragt. Mir liegt nunmehr eine Anfrage des Inhabers des Ristorante Sardegna hinsichtlich Ihres Namens und Ihrer Anschrift gem. 5 Abs. 2 Satz 4 VIG vor. Bitte teilen Sie mir zum 25.03.2019 mit, ob Sie Ihren o.g. Antrag aufrechterhalten wollen. Sollte dies der Fall sein, werde ich Ihren Namen und Ihre Anschrift dem Inhaber des o.g. Betriebs mitteilen.      Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte in keinem Fall, dass mein Name weitergegeben wird! Meine Anfrage ziehe …
An Kreis Herford - Verwaltung und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Kontrollbericht zu Ristorante Sardegna, Herford [#53740]
Datum
21. März 2019 17:06
An
Kreis Herford - Verwaltung und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte in keinem Fall, dass mein Name weitergegeben wird! Meine Anfrage ziehe ich hiermit zurück! Ich persönlich habe nichts gegen das Restaurant und bin immer sehr gut bedient worden. Meine Anfrage war nur interessehalber. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 53740 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kreis Herford - Verwaltung und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 21.03.2019 haben Sie mir mitgeteilt, dass Sie Ihren Antrag auf I…
Von
Kreis Herford - Verwaltung und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: WG: Kontrollbericht zu Ristorante Sardegna, Herford [#53740]
Datum
22. März 2019 07:38
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 21.03.2019 haben Sie mir mitgeteilt, dass Sie Ihren Antrag auf Informationszugang nach § 1 VIG vom 31.01.2019 zurücknehmen. Ich werde den Inhaber des Ristorante Sardegna über die Rücknahme Ihres o.g. Antrags informieren. Ihr Name wird nicht an den Inhaber des Ristorante Sardegna weitergegeben. Mit freundlichen Grüßen