Kontrollbericht zu Ristorante Taj Mahal, Mühlhausen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Ristorante Taj Mahal
Petristeinweg 14
99974 Mühlhausen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Juni 2020
  • Frist
    23. September 2020
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Ristorante Taj Mahal, Mühlhausen [#189236]
Datum
17. Juni 2020 22:53
An
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Ristorante Taj Mahal Petristeinweg 14 99974 Mühlhausen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189236 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189236/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage gemäß Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ist bei uns als informationsp…
Von
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Ristorante Taj Mahal, Mühlhausen [#189236]
Datum
22. Juni 2020 10:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage gemäß Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ist bei uns als informationspflichtige Stelle eingegangen und befindet sich in Bearbeitung. Informationen zum weiteren Verlauf des Verfahrens entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schreiben. Bei Rückfragen können Sie uns gerne über die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> kontaktieren. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Ristorante Taj Mahal, Mühlhau…
An Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Ristorante Taj Mahal, Mühlhausen [#189236]
Datum
20. Dezember 2020 04:33
An
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Ristorante Taj Mahal, Mühlhausen“ vom 17.06.2020 (#189236) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 89 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189236 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189236/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit entschuldigen wir uns für das Versäumnis, Ihnen auf Ihre Anfrage vom 17.06.2…
Von
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Ristorante Taj Mahal, Mühlhausen [#189236]
Datum
22. Dezember 2020 14:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit entschuldigen wir uns für das Versäumnis, Ihnen auf Ihre Anfrage vom 17.06.2020 nicht geantwortet zu haben. Die letzte Kontrolle durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt fand am 25.06.2020 statt, bei der keine Beanstandungen der geltenden Rechtsvorschriften (LFBG oder andere Hygienevorschriften)festgestellt wurden. Mit freundlichen Grüßen

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Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort auf Ihren Antrag gemäß Verbraucherinf…
Von
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Ristorante Taj Mahal, Mühlhausen [#189236]
Datum
5. Januar 2021 10:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort auf Ihren Antrag gemäß Verbraucherinformationsgesetz zu den Kontrollen im Ristorante Taj Mahal in Mühlhausen. Zu Ihrer Anfrage: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Ristorante Taj Mahal Petristeinweg 14 99974 Mühlhausen Zu 1.: Die letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen fanden am 02.06.2020 und am 25.06.2020 statt. 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Zu 2.: Im Falle beider Kontrollen wurden keine Verstöße bzw. Beanstandungen festgestellt. Bei Rückfragen können Sie uns gerne per E-Mail kontaktieren. Mit freundlichen Grüßen