Kontrollbericht zu Rocca Massima, Hannover

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Rocca Massima
Kurze-Kamp-Straße 6F
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    28. Januar 2019
  • Frist
    27. Februar 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben die b…
An Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Rocca Massima, Hannover [#52366]
Datum
28. Januar 2019 07:50
An
Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Rocca Massima Kurze-Kamp-Straße 6F << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen marie schleich <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift marie schleich << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten
Ihre Anfrage auf www.fragdenstaat.de Sehr geehrte Damen und Herren, Ihren Antrag vom 28.01.2019 haben wir erhalte…
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihren Antrag vom 28.01.2019 haben wir erhalten. Alle weiteren Nachrichten in dieser Angelegenheit werden wir per Brief auf dem Postweg versenden. Neben Ihrem Antrag sind zahlreiche, ähnliche Anfragen eingegangen. Diese werden wir ebenso einzeln prüfen und bearbeiten. Es ist schon jetzt absehbar, dass wir die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen nicht einhalten werden können. Wir bitten dies zu entschuldigen. Wir werden baldmöglichst wieder auf Sie zukommen. Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten
Ihr Antrag auf www.fragdenstaat.de Sehr geehrte Damen und Herren, auf Grund Ihres Antrags werden wir ein entsprec…
Sehr geehrte Damen und Herren, auf Grund Ihres Antrags werden wir ein entsprechendes Verwaltungsverfahren einleiten. Dieses erfordert, dass wir das betroffene Lebensmittelunternehmen anhören. Sollte dieser im Rahmen des Verfahrens die Offenlegung Ihres Namens und Ihrer Anschrift verlangen, müssen wir diesem Verlangen nachkommen. Der Anspruch des Lebensmittelunternehmens ergibt sich aus § 5 Abs. 2 Satz 4 Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Sie haben in Ihrem o.g. Antrag der Datenweitergabe ausdrücklich widersprochen. Ein Widerspruch gegen die Datenweitergabe ist aufgrund des rechtlich bestehenden Anspruchs des betroffenen Lebensmittelunternehmens nicht möglich. Bitte teilen Sie uns daher mit, ob Sie Ihren Antrag vor diesem Hintergrund weiter aufrechterhalten möchten. Sofern Sie Ihren Antrag aufrechterhalten, wird sich aufgrund der zu erfolgenden Anhörung die Bearbeitungsfrist gem. § 5 Abs. 2 S. 2 VIG auf zwei Monate verlängern. Aufgrund einer Vielzahl gleichförmiger Anträge gehen wir davon aus, dass wir auch diese Frist nicht einhalten werden können und bitten dafür schon jetzt um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf www.fragdenstaat.de [#52366] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsa…
An Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf www.fragdenstaat.de [#52366]
Datum
25. Januar 2020 15:21
An
Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Rocca Massima, Hannover“ vom 28.01.2019 (#52366) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 333 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen marie schleich Anfragenr: 52366 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/52366 Postanschrift marie schleich << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf www.fragdenstaat.de [#52366] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsa…
An Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf www.fragdenstaat.de [#52366]
Datum
20. Juli 2020 11:33
An
Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Rocca Massima, Hannover“ vom 28.01.2019 (#52366) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 510 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Marie Schleich Anfragenr: 52366 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/52366/ Postanschrift marie schleich << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten
AW: Ihr Antrag auf www.fragdenstaat.de [#52366] Sehr geehrter Frau Schleich, eine Antwort auf Ihre und alle auto…
Von
Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten
Betreff
AW: Ihr Antrag auf www.fragdenstaat.de [#52366]
Datum
20. Juli 2020 12:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Frau Schleich, eine Antwort auf Ihre und alle automatisch generierten Erinnerungsmails ist uns leider aufgrund der Masse dieser Erinnerungen sowie unseren eigenen Kapazitäten nur ein Einzelfällen möglich. Aufgrund der von Ihnen angegebenen sehr langen Fristüberschreitung, möchten wir jedoch hierauf antworten. Zunächst wurde auf Ihren Antrag vom 28.01.2019 hin eine entsprechende Eingangsbestätigung am 31.01.2019 versendet. In Ihrer Anfrage haben Sie einer Weitergabe Ihrer Daten ausdrücklich widersprochen. Diese Möglichkeit bietet die Antragsstellung nach dem Verbraucherinformationsgesetz in Verbindung mit der Datenschutzgrundverordnung nicht. Eine detailliertere Erläuterung finden sie in unserer zweiten Antwort vom 25.02.2019. In dieser wurden Sie auch gebeten, uns mitzuteilen, ob Sie vor diesem Hintergrund, Ihren Antrag aufrechterhalten möchten. Eine Antwort erhielten wir bis heute nicht, sodass der Antrag auch nicht weiter bearbeitet werden konnte. Sofern Sie eine Weiterbearbeitung Ihres Antrags wünschen, teilen Sie uns bitte mit, ob Sie sich mit einer etwaigen Datenweitergabe nach Anforderung durch den beteiligten Dritten (hier der Lebensmittelunternehmer) einverstanden erklären. Andernfalls kann eine Weiterbearbeitung nicht erfolgen. Mit freundlichen Grüßen