Kontrollbericht zu Rose, Gondelsheim

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Rose
Leitergasse 7
75053 Gondelsheim

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. August 2019
  • Frist
    11. September 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landkreis Karlsruhe - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Rose, Gondelsheim [#163293]
Datum
9. August 2019 17:13
An
Landkreis Karlsruhe - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Rose Leitergasse 7 75053 Gondelsheim 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Karlsruhe - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Amtliche Lebensmittelüberwachung; Ihr Antrag vom 09.08.2019 auf Informationszugang nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Von
Landkreis Karlsruhe - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Amtliche Lebensmittelüberwachung; Ihr Antrag vom 09.08.2019 auf Informationszugang nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
12. August 2019
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
20190924_204925.jpg
3,7 MB
20190924_204933.jpg
2,7 MB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Amtliche Lebensmittelüberwachung; Ihr Antrag vom 09.08.2019 auf Informationszugang nach dem Verbraucherinforma…
An Landkreis Karlsruhe - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Amtliche Lebensmittelüberwachung; Ihr Antrag vom 09.08.2019 auf Informationszugang nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) [#163293]
Datum
24. September 2019 20:59
An
Landkreis Karlsruhe - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Rose, Gondelsheim“ vom 09.08.2019 (#163293) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 163293 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landkreis Karlsruhe - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Antwort: WG: AW: Amtliche Lebensmittelüberwachung; Ihr Antrag vom 09.08.2019 auf Informationszugang nach dem Verbr…
Von
Landkreis Karlsruhe - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antwort: WG: AW: Amtliche Lebensmittelüberwachung; Ihr Antrag vom 09.08.2019 auf Informationszugang nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) [#163293]
Datum
25. September 2019 16:57
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Az.: 42.44 - Frau Noe Sehr geehrteAntragsteller/in mit der Eingangsbestätigung vom 16.07.2019 teilten wir Ihnen u. a. folgendes mit: „Durch Ihren Antrag auf Informationszugang nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) sind gegebenenfalls die Belange von Dritten betroffen, denen gemäß VIG die Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt werden muss. Aus diesem Grunde kann sich gemäß § 5 Absatz 2 Satz 2 VIG die Frist, innerhalb welcher Ihr Antrag zu bescheiden ist, auf zwei Monate verlängern. Wir bitten Sie vor Ablauf dieser Frist von Anfragen abzusehen.“ Die Bearbeitung Ihres Antrages wird daher noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Mit freundlichem Gruß

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Landkreis Karlsruhe - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Antwort: WG: AW: Amtliche Lebensmittelüberwachung; Ihr Antrag vom 09.08.2019 auf Informationszugang nach dem Verbr…
Von
Landkreis Karlsruhe - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antwort: WG: AW: Amtliche Lebensmittelüberwachung; Ihr Antrag vom 09.08.2019 auf Informationszugang nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) [#163293]
Datum
25. September 2019 16:58
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Az.: 42.44 - Frau Noe Sehr geehrteAntragsteller/in mit der Eingangsbestätigung vom 09.08.2019 teilten wir Ihnen u. a. folgendes mit: „Durch Ihren Antrag auf Informationszugang nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) sind gegebenenfalls die Belange von Dritten betroffen, denen gemäß VIG die Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt werden muss. Aus diesem Grunde kann sich gemäß § 5 Absatz 2 Satz 2 VIG die Frist, innerhalb welcher Ihr Antrag zu bescheiden ist, auf zwei Monate verlängern. Wir bitten Sie vor Ablauf dieser Frist von Anfragen abzusehen.“ Die Bearbeitung Ihres Antrages wird daher noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Mit freundlichem Gruß