Kontrollbericht zu Rossknecht im Schloss, Bietigheim-Bissingen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Rossknecht im Schloss
Hauptstraße 79
74321 Bietigheim-Bissingen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

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  • Datum
    10. Dezember 2021
  • Frist
    15. Januar 2022
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Ludwigsburg - Dezernat für Gesundheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Rossknecht im Schloss, Bietigheim-Bissingen [#235062]
Datum
10. Dezember 2021 23:47
An
Landkreis Ludwigsburg - Dezernat für Gesundheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Rossknecht im Schloss Hauptstraße 79 74321 Bietigheim-Bissingen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235062 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235062/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Ludwigsburg - Dezernat für Gesundheit und Verbraucherschutz
Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Von
Landkreis Ludwigsburg - Dezernat für Gesundheit und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
15. Dezember 2021
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Eingangsbestätigung vom 15. Dezember 2021. Ich halte an meine…
An Landkreis Ludwigsburg - Dezernat für Gesundheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Rossknecht im Schloss, Bietigheim-Bissingen [#235062]
Datum
17. Dezember 2021 14:46
An
Landkreis Ludwigsburg - Dezernat für Gesundheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Eingangsbestätigung vom 15. Dezember 2021. Ich halte an meinem Antrag fest. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235062 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235062/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Ludwigsburg - Dezernat für Gesundheit und Verbraucherschutz
Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Eingegangen am 08. Februar 2022.
Von
Landkreis Ludwigsburg - Dezernat für Gesundheit und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
17. Januar 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
7,4 MB
Eingegangen am 08. Februar 2022.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Rossknecht im Schloss, Biet…
An Landkreis Ludwigsburg - Dezernat für Gesundheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Rossknecht im Schloss, Bietigheim-Bissingen [#235062]
Datum
23. Januar 2022 00:30
An
Landkreis Ludwigsburg - Dezernat für Gesundheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Rossknecht im Schloss, Bietigheim-Bissingen“ vom 10.12.2021 (#235062) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235062 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235062/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich gehe davon aus, dass seit der Bekanntgabe Ihrer Entscheidung an den drittbetro…
An Landkreis Ludwigsburg - Dezernat für Gesundheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Rossknecht im Schloss, Bietigheim-Bissingen [#235062]
Datum
13. März 2022 23:19
An
Landkreis Ludwigsburg - Dezernat für Gesundheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich gehe davon aus, dass seit der Bekanntgabe Ihrer Entscheidung an den drittbetroffenen Betrieb 14 Tage vergangen sind. Um Ihnen und mir Aufwand zu ersparen schlage ich vor, mir anstelle der Einsichtnahme vor Ort den Informationszugang durch postalische Zusendung der entsprechenden Unterlagen zu eröffnen. Andernfalls darf ich Sie bitten, mir mögliche Termine für die mir gewährte persönliche Akteneinsicht zu nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235062 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235062/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Ludwigsburg - Dezernat für Gesundheit und Verbraucherschutz
Anträge auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz Az. 532-4283/ Nr. 371/21 und 375/22 Sehr Antragstell…
Von
Landkreis Ludwigsburg - Dezernat für Gesundheit und Verbraucherschutz
Betreff
Anträge auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
17. März 2022 07:29
Status
Warte auf Antwort
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1,2 KB


Az. 532-4283/ Nr. 371/21 und 375/22 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachrichten vom 13.03.2022. Unsere Entscheidung über Ihren Antrag zum Geflügelhof Kurz geht Ihnen nach Ablauf der Frist voraussichtlich Ende nächster Woche zu. Die gewährte Akteneinsicht kann grundsätzlich zu den üblichen Öffnungszeiten des Landratsamtes Ludwigsburg erfolgen. Aus verschiedenen Gründen (z.B. Home-Office, Außendiensttermine, Fortbildungen, etc.) empfiehlt es sich jedoch einen Termin zu vereinbaren. Ggf. lässt sich auch ein Termin außerhalb der Öffnungszeiten finden. Bitte schlagen Sie entweder für Sie passende Termine vor, ober setzten Sie sich mit uns telefonisch zur Terminvereinbarung in Verbindung. Mit freundlichen Grüßen

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Anträge auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz Az. 532-4283/ Nr. 371/21 und 375/22 Sehr Antragstell…
Von
Landkreis Ludwigsburg - Dezernat für Gesundheit und Verbraucherschutz
Betreff
Anträge auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
17. März 2022 07:29
Status
image001.jpg
1,2 KB


Az. 532-4283/ Nr. 371/21 und 375/22 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachrichten vom 13.03.2022. Unsere Entscheidung über Ihren Antrag zum Geflügelhof Kurz geht Ihnen nach Ablauf der Frist voraussichtlich Ende nächster Woche zu. Die gewährte Akteneinsicht kann grundsätzlich zu den üblichen Öffnungszeiten des Landratsamtes Ludwigsburg erfolgen. Aus verschiedenen Gründen (z.B. Home-Office, Außendiensttermine, Fortbildungen, etc.) empfiehlt es sich jedoch einen Termin zu vereinbaren. Ggf. lässt sich auch ein Termin außerhalb der Öffnungszeiten finden. Bitte schlagen Sie entweder für Sie passende Termine vor, ober setzten Sie sich mit uns telefonisch zur Terminvereinbarung in Verbindung. Mit freundlichen Grüßen