Kontrollbericht zu Rumpelstilz Back-u. Brauscheune, Steinhagen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Rumpelstilz Back-u. Brauscheune
Krummenhagener Str. 19
18442 Steinhagen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

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  • Datum
    15. Januar 2019
  • Frist
    19. März 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Vorpommern-Rügen - Fachgebiet Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Rumpelstilz Back-u. Brauscheune, Steinhagen [#42713]
Datum
15. Januar 2019 19:53
An
Landkreis Vorpommern-Rügen - Fachgebiet Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Rumpelstilz Back-u. Brauscheune Krummenhagener Str. 19 18442 Steinhagen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Vorpommern-Rügen - Fachgebiet Lebensmittelüberwachung
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Sehr geehrter Herr..., hiermit bestätige ich Ihnen den Ei…
Von
Landkreis Vorpommern-Rügen - Fachgebiet Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
29. Januar 2019
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr..., hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Information über lebensmittelrechtliche Betriebsprüfungen in der Speisegaststätte "Rumpelstilz", Krummenhagener Str. 19, 18442 Steinhagen vom 15. Januar 2019. Ihr Vorgang wird hier unter dem Az: A-34.30-09-2019 geführt. Da hier evtl. rechtliche Interessen Dritter durch den Ausgang des Verfahrens berührt werden können, werde ich gemäß § 5 Abs. 1 des VIG eine Anhörung nach § 28 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (VwVfG M-V) durchführen. Ich weise Sie gemäß § 5 Abs. 2 VIG darauf hin, dass die Bearbeitung Ihres Antrages somit bis zu zwei Monate in Anspruch nehmen kann. Sobald mir die Antwort auf die Anhörung des beteiligten Dritten vorliegt, werde ich mich mit Ihnen wieder in Verbindung setzen. Ich weise Sie hiermit darauf hin, dass der Geschäftsführung der Speisegaststätte "Rumpelstilz" auf Antrag Ihr Name und Ihre Anschrift offengelegt werden. Dies ergibt sich aus $ 5 Abs. 2 VIG. Ein Widerspruch gemäß Art. 21 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist nicht möglich, da die Verarbeitung Ihrer Daten auf Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO beruht und nicht, we von Art. 21 DSGVO gefordert, auf Buchstabe e oder f. Des Weiteren mache ich Sie darauf aufmerksam, dass gemäß § 7 VIG die Auskunftserteilung bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000,00 € gebühren- und auslagenfrei ist. Allerdings kann dieser Verwaltungsaufwand überschritten werden, wenn der betroffene Betrieb Einwendungen erhebt oder gar den Rechtsweg beschreitet. In diesem Fall werden kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben. Sollten die Kosten absehbar sein, werde ich Sie vorab darüber informieren. Ich bitte Sie, mir bis zum 14. Februar 2019 schriftlich mitzuteilen, ob Sie trotz der eventuell auf Sie zukommenden Kosten und der möglichen Offenlegung Ihrer Daten an den Dritten an Ihrem Antrag festhalten. Sollte sich Ihr Antrag möglicherweise auf spezielle Erzeugnisse oder Produkte beziehen, bitte ich Sie, den Antrag in dieser Hinsicht ggf. zu konkretisieren. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Az: A-34.30-09-2019 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben vom 29. Januar 2019. Leider habe ic…
An Landkreis Vorpommern-Rügen - Fachgebiet Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Az: A-34.30-09-2019
Datum
25. Februar 2019
An
Landkreis Vorpommern-Rügen - Fachgebiet Lebensmittelüberwachung
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben vom 29. Januar 2019. Leider habe ich erst jetzt beim nochmaligen Lesen festgestellt, dass Sie ja eine Antwort erwartet haben. Ich halte weiterhin an meinem Antrag fest. Mit freundlichen Grüßen

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Landkreis Vorpommern-Rügen - Fachgebiet Lebensmittelüberwachung
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Sehr geehrter Herr..., auf Grund Ihres Antrages auf Ausku…
Von
Landkreis Vorpommern-Rügen - Fachgebiet Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
19. März 2019
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr..., auf Grund Ihres Antrages auf Auskunft nach dem VIG, erfolgte die Anhörung des beteiligten Dritten. Durch die Geschäftsführung wurde hier Widerspruch eingelegt. Der Widerspruch wurde an den zuständigen Fachdienst abgegeben. Die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage wird sich daher noch etwas verzögern. Sobald mir der Widerspruchsbescheid vorliegt, setze ich mich mit Ihnen in Verbindung. Mit freundlichen Grüßen