Kontrollbericht zu Rutz, Walldorf

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Rutz
Altrottstraße 50
69190 Walldorf

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Unbekannt

  • Datum
    14. Juli 2019
  • Frist
    17. August 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Karin Nachtigal
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe …
An Rhein-Neckar-Kreis - Veterinäramt und Verbraucherschutz Details
Von
Karin Nachtigal
Betreff
Kontrollbericht zu Rutz, Walldorf [#158390]
Datum
14. Juli 2019 14:04
An
Rhein-Neckar-Kreis - Veterinäramt und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Rutz Altrottstraße 50 69190 Walldorf 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Karin Nachtigal <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Karin Nachtigal << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Karin Nachtigal
Rhein-Neckar-Kreis - Veterinäramt und Verbraucherschutz
Anwendung des VIG - Betrieb "Rutz" mit Sitz Altrottstr. 50, 69190 Walldorf
Von
Rhein-Neckar-Kreis - Veterinäramt und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Anwendung des VIG - Betrieb "Rutz" mit Sitz Altrottstr. 50, 69190 Walldorf
Datum
15. Juli 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
328,5 KB
geschwärzt
613,8 KB
Rhein-Neckar-Kreis - Veterinäramt und Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Nachtigal, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage vom 14.07.2019. Sie erhalten weiter…
Von
Rhein-Neckar-Kreis - Veterinäramt und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Rutz, Walldorf [#158390]
Datum
15. Juli 2019 14:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Nachtigal, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage vom 14.07.2019. Sie erhalten weitere Nachricht auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen

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Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Anwendung des VIG Betrieb "Rutz" Altrottstr. 50 in 69169 Walldorf
Von
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Via
Briefpost
Betreff
Anwendung des VIG Betrieb "Rutz" Altrottstr. 50 in 69169 Walldorf
Datum
4. September 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
455,6 KB

Dokumente