schwalm-eder-saftmobil_geschwaerzt.pdf
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Saftmobil, Gudensberg“
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Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.
Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.
SCHWALM·EDER·KREIS Der Landrat ████████████████ Schwalm-Eder-Kreis · 34574 Hornberg (Efze) Herrn Arne Semsrott c/o Open Knowledge Deutschland e.V. Singerstraße 109 10179 Berlin Foundation ████████ ████████ █████████ ████████████ ████████████████ ████████ ████████████████ ███████████████████ ████ ████████ ██ ██████ ██████ ██████████████ █████████████ ██████████████████████████ ███ ████████████████████████████ ███ ██████████████ █████ █████████████████ ████ ███████████ IhreZeichenI IhreNachrichtvom █████████▏ ███████ ████████ ████████ ████████████████ ███████ █████████████████████████████████████ █████▏███████▏ █████▏███████▏ Mein Zeichen 34576 Hornberg(Efze) 53.10 ████ 08. Mai 2019 Verbraucherinformationsgesetz (VIG),Anfrage bezüglich Saftmobil in Gudensberg hier:Informationsgewährung nach § 6 Abs. 1 VIG Sehr geehrter Herr Semsrott, auf Ihre Anfrage vom 16.02.2019 per E-Mail über das Internetportal www.foodwatch.org bzw. www.fragdenstaat.de im Rahmen der Aktion "Topf Secret" erhaltenSie gemäß § 6 Abs. 1 VIG fol- genden Bescheid 1. IhrAntrag wird als Antrag gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 VIG Anspruch auf Zugang zu Informationen über unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel-und Futtermittelge- setzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschrifteneingestuft. 2. Dem Antrag auf Zugang zu den Informationen für die Betriebsstätte Saftmobil,Schwimmbad- weg 4, 34281 Gudensberg nachfolgend "Saftmobil"genannt, gemäß §§ 1, 2 VIG wird hiermit stattgegeben und die im Folgenden unter 3. und 4. aufgeführten Informationenerteilt. 3. Die Betriebsprüfungvom 01.09.2017 ergab folgenden Mangel: • Es befanden sich Liköreohne Kennzeichnung im Verkauf 4. Die Betriebsprüfungvom 02.12.2017 ergab keine Beanstandungen. 5. Dieser Bescheid ergeht kostenfrei. Besuche und Anrufe Montag bis Mittwoch Donnerstag Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Bankverbindungen KSK Schwalm-Eder BIC:HELADEF1 MEG IBAN: DE55 5205 2154 0180 0088 56 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr VR-Bank Schwalm-Eder BIC: GENODEF1HRV IBAN: DE43 5206 2601 0000 0002 21 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr (odernach Vereinbarung)
Seite 2 von 3 Begründung: Ihr Informationsbegehren ist darauf gerichtet, gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 VIG freien Zugang zu Daten zu erhalten über festgestellte unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmit- tel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften Ihre Anfrage bezieht sich konkret auf die Mitteilung der Daten der letzten beiden lebensmittelrecht- lichen Betriebsüberprüfungen im Betrieb "Saftmobil", Schwimmbadweg 4, 34281 Gudensberg. Nach der Maßgabe des VIG haben Verbraucherinnen und Verbraucher insofern jedermann An- spruch auf ungehinderten Zugang zu den bei den informationspflichtigen Stellen vorliegenden In- formationen. Dieser Anspruch besteht solange keine Ausschluss- oder Beschränkungsgründe im Sinne des VIG entgegenstehen. Nach der Prüfung bin ich zum Schluss gekommen, dass der ln- formationsgewährung keine öffentlichen Belange nach § 3 Nr. 1 entgegenstehen. Ein Entgegen- stehen privater Belange ist auch nicht erkennbar. Insbesondere werden keine Informationen zu personenbezogenen Daten beantragt, auch werden keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse (Rezepturen, Produktionsunterlagen, geheimnisgeschütztes technisches oder kaufmännisches Wissen) offenbart oder dem öffentlichen Interesse an der Bekanntgabe überwiegen. Ablehnungs- gründe nach § 4 VIG liegen nicht vor. Einen Anspruch auf Herausgabe der Kontrollberichte sieht das VIG indes nicht vor. Meine Zuständigkeit zur Bearbeitung ist gegeben, da mir die Informationen vorliegen und der Landrat des Schwalm-Eder-Kreises, Fachbereich 53 "Gesundheit, Verbraucherschutz und Veteri- närwesen" insofern zuständige Stelle ist. Sie begehrten die Informationen per E-Mail auf die seitens der Plattform "Frag den Staat" generier- te E-Mail Adresse. Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 des VIG darf die informationspflichtige Stelle nur aus wichtigem Grund von der beantragten Art des Informationszugangs abweichen. ln Zusammenhang mit mehreren Anfragen über die vorgenannte Plattform hat sich herausgestellt, dass Anträge ver- mehrt unter verfremdeten Adressdaten gestellt wurden. Auch wurden unter Namen und Adressen von unbeteiligten Dritten Auskünfte beantragt. Um, wie Ihnen bereits mit Schreiben vom 18.02.2019 mitgeteilt, eine nachvollziehbare Verifizierung zu gewährleisten und um den Nachweis der tatsächlichen Zustellung des Bescheides zu führen, ergeht die Informationsgewährung an Sie auf dem Postweg. Nach § 5 Abs. 4 Satz 2 VIG darf der Informationszugang erst erfolgen, wenn die Entscheidung dem oder der Dritten bekannt gegeben worden ist und diesem ein ausreichender Zeitraum zu Ein- legung von Rechtsbehelfen eingeräumt worden ist. Daher erfolgt die Informationsübermittlung erst 14 Tage nach Bekanntgabe des Bescheides vom 15.04.2019 an Sie. Der Setreiber des Saftmobi- les hat keine gerichtliche Untersagung durchführen lassen, sodass eine Informationsgewährung nun möglich ist. Die Kostenentscheidung beruht auf § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG, wonach der Zugang zu Informationen nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000 € gebühren- und aus- lagenfrei bearbeitet wird.
Seite 3 von 3 R e c h t s b e h e I f s b e I e h r u ng: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung beim Landrat des Schwalm-Eder-Kreises , FB 53, Hans-Scholl-Straße 1, 34576 Hornberg (Efze) schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch einlegen . Mi freundlichen Grüßen I Auftrag: ██ ████ (Ud . Medizinaldirektor)