Kontrollbericht zu San Pio, Pettstadt

Anfrage an: Landratsamt Bamberg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
San Pio
Hauptstraße 3
96175 Pettstadt

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. August 2019
  • Frist
    28. September 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landratsamt Bamberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu San Pio, Pettstadt [#164859]
Datum
25. August 2019 11:04
An
Landratsamt Bamberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: San Pio Hauptstraße 3 96175 Pettstadt 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Bamberg
Ihr Antrag auf Auskunft gemäß VIG mit Schreiben (E-Mail) vom 25. August 2019 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-…
Von
Landratsamt Bamberg
Betreff
Ihr Antrag auf Auskunft gemäß VIG mit Schreiben (E-Mail) vom 25. August 2019
Datum
26. August 2019 10:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail vom 25. August 2019 ist beim Landratsamt Bamberg eingegangen. Da der Lebensmittelunternehmer über Ihren VIG-Antrag informiert wird, beträgt die gesetzlich festgelegte Entscheidungsfrist zwei Monate (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VIG). Den Bescheid über die Informationsgewährung und die evtl. Information erhalten Sie auf dem Postweg. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landratsamt Bamberg
Antrag auf Informationsgewährung vom 25.08.2019 nach dem VIG bezüglich des Betriebes "San Pio" Hauptstra…
Von
Landratsamt Bamberg
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Informationsgewährung vom 25.08.2019 nach dem VIG bezüglich des Betriebes "San Pio" Hauptstrasse 3, 96175 Pettstadt
Datum
16. September 2019
Status
Warte auf Antwort
Inhalte: 1. Dem Antrag auf Informationsgewährung wird stattgegeben 2. Gewährung von Akteneinsicht der Daten der letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen. Die Herausgabe der Kontrollberichte wird abgelehnt. 3. Das Recht auf Akteneinsicht besteht 3 Wochen nach Bekanntgabe dieses Bescheids an den betroffenen Dritten, sofern bis dahin keine gerichtliche Untersagung erfolgt ist. 4. Dieser Bescheid ergeht kostenfrei.