Kontrollbericht zu Santo's Cocktail Bar, Karlsruhe

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Santo's Cocktail Bar
Karlstraße 69
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Kontrolle am 6. Mai 2022
- An Türen und Fenstern fehlten Fliegengitter. Fliegenbefall war feststellbar. - Verstoß gegen Artikel 4 Absatz 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kapitel II Nr. 1e
- Der Boden war aufgrund eines Wasserschadens beschädigt. Die Behebung des Schadens war bereits in Arbeit. Der Boden im Thekenbereich war aus nicht leicht zu reinigendem Material - Verstoß gegen Artikel 4 Absatz 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kapitel II Nr. 1a
- Das Ventilatorengitter und die Deckenlampe sowie die Steckdose im Kühlhaus waren verschmutzt. - Verstoß gegen Artikel 4 Absatz 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kapitel I Nr. 1
- Ein Teil der Thekenmöbel waren aus nicht leicht zu reinigendem Material. - Verstoß gegen Artikel 4 Absatz 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kapitel II Nr. 1f
- Die Eistruhe war verschmutzt. Die Eismaschine war verschmutzt. - Verstoß gegen Artikel 4 Absatz 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1
- Die Kelle für die Eiswürfel lag nicht in der Eismaschine. - § 3 LMHV

Kontrolle am 2. Juni 2022
- Die Thekenmöbel waren noch immer nicht aus leicht zu reinigendem Material. - Verstoß gegen Artikel 4 Absatz 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kapitel II Nr. 1f
- Der Ventilator im Kühlhaus war noch verschmutzt. - Verstoß gegen Artikel 4 Absatz 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kapitel I Nr. 1

Sämtliche weiteren Mängel der Kontrolle vom 6. Mai 2022 waren behoben.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Juli 2022
  • Frist
    23. August 2022
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Santo's Cocktail Bar, Karlsruhe [#253601]
Datum
19. Juli 2022 11:37
An
Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Santo's Cocktail Bar Karlstraße 69 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253601 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253601/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19.07.2022. Eine Nachricht geht Ihnen in…
Von
Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
Betreff
Antwort: Kontrollbericht zu Santo's Cocktail Bar, Karlsruhe [#253601]
Datum
20. Juli 2022 08:12
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19.07.2022. Eine Nachricht geht Ihnen in den nächsten Tagen auf dem Postweg zu. ============================================ Stadt Karlsruhe Ordnungs- und Bürgeramt Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen Helmholtzstraße 9/11, 76133 Karlsruhe Tel. 0721 133 - 7101 Fax 0721 133 - 7109 www.karlsruhe.de/ordnungsamt Der Zutritt zu unseren Häusern ist grundsätzlich nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Beim Besuch empfehlen wir das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes. Von: << Antragsteller:in >> An: <<E-Mail-Adresse>> Datum: 19.07.2022 11:37 Betreff: Kontrollbericht zu Santo's Cocktail Bar, Karlsruhe [#253601] Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Santo's Cocktail Bar Karlstraße 69 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter ?Beanstandungen? verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts ? unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als ?geringfügig? oder ?schwerwiegend?). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu ?Topf Secret? klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
2022-09-30 - Karlsruhe - Santo's Cocktail Bar - Ergebnis Ergebnis der Anfrage Kontrolle am 6. Mai 2022 - An…
Von
Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
Via
Briefpost
Betreff
2022-09-30 - Karlsruhe - Santo's Cocktail Bar - Ergebnis
Datum
30. September 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Ergebnis der Anfrage Kontrolle am 6. Mai 2022 - An Türen und Fenstern fehlten Fliegengitter. Fliegenbefall war feststellbar. - Verstoß gegen Artikel 4 Absatz 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kapitel II Nr. 1e - Der Boden war aufgrund eines Wasserschadens beschädigt. Die Behebung des Schadens war bereits in Arbeit. Der Boden im Thekenbereich war aus nicht leicht zu reinigendem Material - Verstoß gegen Artikel 4 Absatz 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kapitel II Nr. 1a - Das Ventilatorengitter und die Deckenlampe sowie die Steckdose im Kühlhaus waren verschmutzt. - Verstoß gegen Artikel 4 Absatz 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 - Ein Teil der Thekenmöbel waren aus nicht leicht zu reinigendem Material. - Verstoß gegen Artikel 4 Absatz 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kapitel II Nr. 1f - Die Eistruhe war verschmutzt. Die Eismaschine war verschmutzt. - Verstoß gegen Artikel 4 Absatz 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 - Die Kelle für die Eiswürfel lag nicht in der Eismaschine. - § 3 LMHV Kontrolle am 2. Juni 2022 - Die Thekenmöbel waren noch immer nicht aus leicht zu reinigendem Material. - Verstoß gegen Artikel 4 Absatz 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kapitel II Nr. 1f - Der Ventilator im Kühlhaus war noch verschmutzt. - Verstoß gegen Artikel 4 Absatz 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 Sämtliche weiteren Mängel der Kontrolle vom 6. Mai 2022 waren behoben.