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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Schlacht- und Fleischzentrum Prott, Selm

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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KREIS UNNK DER LANDRAT Kreis Unna « Postfach 21 12 + 59411 Unna Gesundheit und Verbraucherschutz Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Herm Ralph Sartor                                                                      Auskunft EEE Fon EmmmEEmEEEEE Fax GURBEEBEEERE Mein Zeichen              | 53.7/00 90 30-73019 Vollzug des Verbraucherinformationsgesetzes (vIG)';                               15.05.2019 Ihr Antrag vom 23.04.2019 Sehr geehrter Herr Sartor, auf Ihren 0. 9. Antrag hin ergeht folgender Bescheid: 1.    Antragsgemäß gewähre ich Ihnen den Informationszugang bezüglich des Betriebes „Schlacht- und Fleischzentrum Prott‘, Schachtstraße 12, 59379 Selm, wie folgt: Öffnungszeiten In dem vorgenannten Betrieb wurden zuletzt am 18.04.2018 und 25.10.2018 Mo-Do 08.00 - 16.30 Uhr auf Grundlage von $ 39 Abs. 1 Satz 2 Lebensmittel- und Futtermittelgesetz- Fr         08.00 - 12.30 Uhr buch (LFGB)? Überprüfungen durch den Kreis Unna durchgeführt. Hierbei      und nach Vereinbarung wurden keine Verstößefestgestellt.                                         Dienstgebäude Platanenallee 16 2.    Fürdiese Auskunft werden keine Gebühren und Auslagen erhoben.              59425 Unna 1. OG, Raum116; Begründung                                                                       Bus und Bahn Mit E-Mail vom 23.04.2019 beantragten Sie hier auf Grundlage der 8$ 1 und 2      Servicezentrale fahrtwind Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VIG den Zugang zu folgenden Informationen bezüglich des       Fon 01806 504030 (20 Ct./Anruf im Festnetz, 0. g. Betriebes: max. 60 Ct./Anruf mobil) www.fahrtwind-online.de 1.    Wann dort die letzten beiden lebensmittelrechtlichen Überprüfungen durch Zentrale Verbindungen den Kreis Unna durchgeführt geführt wurden. Fon 02303 27-0 Fax 02303 27-1399 2.    Soweit dabei Beanstandungenfestgestellt wurden, wird die Herausgabe des     post@kreis-unna.de entsprechenden Kontrollberichtes beantragt.                                www.kreis-unna.de Bankverbindung Nach $ 12 Abs. 1 Gesetz über den Vollzug des Lebensmittel-, Futtermittel- und Sparkasse UnnaKamen Bedarfsgegenständerechts (LFBRVG NRW)i. V. m. 8 3 Abs. 1 Nr. 2 Verwal-           IBAN: tungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW)* bin ich       DE69 4435 0060 0000 0075 00 für die Entscheidung über diesen Antrag zuständig.                                BIC: WELADED1UNN 2019_05_15 Bescheid Sartor.dock
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Da vorliegend auch nach der Verfahrensbeteiligung des betroffenen Gewerbetreibenden keine Aus- schluss- und Beschränkungsgründe ersichtlich sind, ist Ihnen der begehrte Informationszugang zu ge- währen. Gemäß $ 6 Abs. 1 Satz 1 VIG ist die Form des Informationszugangesgrundsätzlich in das Ermessen der zu entscheidenden Behörde gestellt. Wird eine bestimmte Art des Informationszuganges begehrt, so darf dieser gemäß $ 6 Abs. 1 Satz 2 VIG nur aus wichtigem Grund auf andere Art gewährt werden. Sie baten in Ihrem Antrag um die Übersendung der begehrten Informationenin elektronischer Form. Hier ist es jedoch aufgrund der Tatsache, dass nach Auskunft des Datenschutzbeauftragen für den Kreis Un- na ein sicherer Versand der Daten per einfacher E-Mail nicht gewährleistet ist, sach- und ermessenge- recht, den Informationszugangin Schriftform zu gewähren. Rechtsbeheifsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Bahnhofsvorplatz 3, 45879 Gelsenkirchen, erhoben werden. Die Klageist schriftlich oder zur Niederschrift beim Urkundsbeamtender Geschäftsstelle zu erklären. Sollte die Frist durch ein Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden, so würde des- sen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Die Klage kann auch durch Übertragungeines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person ver- sehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg ge- mäß $ 55a Abs. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)° eingereicht werden. Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV)*. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag ' Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformati- „ Onsgesetz - VIG) vom 17. Oktober 2012 (BGBi. I S. 2166, 2725) in der zzt. geltenden Fassung ? Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetz- „ buch- LFGB) vom 3. Juni 2013 (BGBl. I S. 1426) in der zzt. geltenden Fassung ® Gesetz über den Vollzug des Lebensmittel-, Futtermittel- und Bedarfsgegenständerechts (LFBRVG „ NRW) vom 19. März 1985 (GV. NRW. S. 259) in der zzt. geltenden Fassung * Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) vom 12. November 1999 (GV. NRW. S. 602) in der zzt. geltenden Fassung 8 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686) in der zzt. geltenden Fas- sung 2 Verordnung über die technischen Rahmenbedingungendeselektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVWV) vom 24. November 2017 (BGBl. I S. 3803) in der zzt. geltenden Fassung 2019_05_15 Bescheid Sartor.docx | Seite 2 von 2
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