Kontrollbericht zu Schlachthof, Biberach an der Riß

1. Wann haben die drei letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Schlachthof
Bleicherstraße 49
88400 Biberach an der Riß

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Die drei letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen des Betriebes Schlachthof Biberach GmbH, Bleicherstr. 53, 88400 Biberach an der Riß, fanden am 14.10.2019, 11.10.2019 und 18.09.2018 statt. Bei den Kontrolle vom 14.10.2019 und 18.09.2018 ohne Beanstandung und vom 11.10.2019 mit folgenden Beanstandungen, die aus der Anlage ersichtlich sind.

Betriebskontrolle vom 11.10.2019

1. Umkleideräume sind unordentlich. Verschmutzte Arbeitskleidung lagert im Umkleideraum.
2. Personalräume sind teilweise altverschmutzt.
3. Die Abzieher bei der Hygieneschleuse und beim Kühlhaus waren zerschliessen.
4. Mehrere Sterilbecken weisen nicht die erforderliche Temperatur von 82 Grad auf.
5. Das erste Handwaschbecken bei der Schweinelinie funktioniert nicht.
6. Im Kuttelraum lagerten in einem Handwaschbecken verschiedene Arbeitsgeräte und das zweite Handwaschbecken funktioniert nicht richtig.
7. Die Kuttelwanne war altverschmutzt und in einem Eimer lagert ein Metallschwamm.
8. Die Wand im Kuttelraum ist Grün-Versport und Spinnweben sind vorhanden. Am Eck über der Kuttelwanne ist der Fenstersims altverschmutzt.
9. Der Hängeschlauch im Kuttelraum ist zerschlissen.
10. Eine defekte Palette lagert vor dem Kühlraum.
11. Im Wiegeraum lagern verschiedene Gegenstände und der Raum ist teilweise altverschmutzt.
12. Die Schneidebretter und Tisch waren verunreinigt

Die Beanstandungen wurden vom verantwortlichen Lebensmittelunternehmer fristgerecht behoben.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. November 2020
  • Frist
    2. Februar 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landkreis Biberach - Kreisveterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Schlachthof, Biberach an der Riß [#204483]
Datum
26. November 2020 12:42
An
Landkreis Biberach - Kreisveterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die drei letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Schlachthof Bleicherstraße 49 88400 Biberach an der Riß 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204483 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204483/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Biberach - Kreisveterinäramt
Eingangsbestätigung VIG Antrag Kontrollberichte zum Schlachthof Biberach GmbH Biberach Sehr geehrteAntragsteller/i…
Von
Landkreis Biberach - Kreisveterinäramt
Betreff
Eingangsbestätigung VIG Antrag Kontrollberichte zum Schlachthof Biberach GmbH Biberach
Datum
14. Dezember 2020 10:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Erhalt Ihres Antrags nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 30.11.2020. Gemäß § 4 Absatz 1 VIG bitten wir Sie um Mitteilung Ihrer vollständigen Anschrift. Der weitere Schriftverkehr erfolgt aus Datenschutzgründen postalisch. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung VIG Antrag Kontrollberichte zum Schlachthof Biberach GmbH Biberach [#204483] Sehr geehrteA…
An Landkreis Biberach - Kreisveterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung VIG Antrag Kontrollberichte zum Schlachthof Biberach GmbH Biberach [#204483]
Datum
14. Dezember 2020 11:11
An
Landkreis Biberach - Kreisveterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre heutige Eingangsbestätigung. Meine Postanschrift habe ich bereits bei der Antragsstellung angegeben. Sie finden diese auch am Ende dieser Nachricht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204483 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204483/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Biberach - Kreisveterinäramt
Lebensmittelüberwachung Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 30.11.2020 Aktenzeichen: 37-4283 Le…
Von
Landkreis Biberach - Kreisveterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Lebensmittelüberwachung Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 30.11.2020
Datum
14. Dezember 2020
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Aktenzeichen: 37-4283 Lebensmittelüberwachung Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 30.11.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres oben genannten Antrags vom 30.11.2020. Eine Herausgabe von Kontrollberichten sieht das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) nicht vor. Wir legen daher Ihren Antrag dahingehend aus, dass Sie über den genannten Betrieb folgende Informationen nach § 2 Absatz 1 Nr. 1 VIG aus den beiden letzten Betriebsprüfungen wünschen: • alle Daten über festgestellte, nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen nach dem Lebensmittelrecht sowie • Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den genannten Abweichungen getroffen wurden. Wir werden den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag und unserer Antwort, insbesondere zur Frage in Ziffer 2 Ihres Antrags gemäß § 5 VIG anhören, wodurch sich die Entscheidungsfrist auf 2 Monate verlängert. Wir weisen Sie darauf hin, dass gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage des Dritten (betroffener Betrieb) diesem der Name und die Adresse des Antragstellers offen zu legen ist. Die Auskunftserteilung ist grundsätzlich bis zu einem Verwaltungsaufwand von 4.000 € gemäß § 7 Abs. 1 VIG gebühren- und auslagenfrei. Allerdings kann dieser Verwaltungsaufwand überschritten werden, wenn das betroffene Unternehmen Einwendungen erhebt oder gar den Rechtsweg beschreitet. In diesem Fall werden von Ihnen kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben. Eine laufende Mitteilung über den Stand der entstandenen Gebühren ist durch das VIG nicht vorgesehen. Bitte teilen Sie uns bis zum 28.12.2020 mit, ob Sie Ihren Antrag unter dieser Vorgabe aufrechterhalten oder zurücknehmen. Der weitere Schriftverkehr erfolgt aus Datenschutzgründen postalisch. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Lebensmittelüberwachung Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 30.11.2020 [#204483] Aktenzeiche…
An Landkreis Biberach - Kreisveterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Lebensmittelüberwachung Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 30.11.2020 [#204483]
Datum
16. Dezember 2020 20:59
An
Landkreis Biberach - Kreisveterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Aktenzeichen: 37-4283 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben vom 14.12.2020. Ich möchte meinen Antrag nach dem VIG weiterhin aufrechterhalten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204483 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204483/

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Landkreis Biberach - Kreisveterinäramt
Lebensmittelüberwachung Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 30.11.2020 Sehr [geschwärzt], auf I…
Von
Landkreis Biberach - Kreisveterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Lebensmittelüberwachung Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 30.11.2020
Datum
15. März 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,4 MB
Sehr [geschwärzt], auf Ihren oben genannten Antrag auf Auskunft über die beiden letzten Betriebsprüfungen im Betrieb „Schlachthof Biberach GmbH“, Bleicherstr. 53, 88400 Biberach an der Riß, ergeht folgender Bescheid 1. Dem Antrag auf Informationen gemäß Verbraucherinformationsgesetz wird stattgegeben. 2. Der Informationszugang lautet wie folgt: Die drei letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen des Betriebes Schlachthof Biberach GmbH, Bleicherstr. 53, 88400 Biberach an der Riß, fanden am 14.10.2019, 11.10.2019 und 18.09.2018 statt. Bei den Kontrolle vom 14.10.2019 und 18.09.2018 ohne Beanstandung und vom 11.10.2019 mit folgenden Beanstandungen, die aus der Anlage ersichtlich sind. 3. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Begründung Mit Schreiben vom 30.11.2020 haben Sie beim Kreisveterinäramt Biberach, unter Berufung auf das Verbraucherinformationsgesetz (VIG), die Herausgabe von Informationen über ggf. vorhandene Beanstandungen der beiden letzten Betriebskontrollen des oben genannten Betriebes beantragt. Gemäß 8 2 Absatz 1 Ziffer 7 VIG hat jeder nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf freien Zugang zu allen Daten über Überwachungsmaßnahmen oder andere behördliche Tätigkeiten oder Maßnahmen zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern, einschließlich der Auswertung dieser Tätigkeiten und Maßnahmen, sowie Statistiken über Verstöße gegen in § 39 Absatz 1 Satz 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und 8 26 Absatz 1 Satz 1 des Produktsicherheitsgesetzes genannte Rechtsvorschriften, soweit sich die Verstöße auf Erzeugnisse oder Verbraucherprodukte beziehen, (Informationen), die bei einer Stelle im Sinne des Absatzes 2 unabhängig von der Art ihrer Speicherung vorhanden sind. Der Anspruch nach Satz 1 besteht insoweit, als kein Ausschluss- oder Beschränkungsgrund nach § 3 VIG vorliegt. Die Anspruchsvoraussetzungen für den Informationszugang sind gegeben, da Ausschluss- oder Beschränkungsgründe der Informationsgewährung nicht entgegenstehen. Die Gebührenfreiheit folgt aus 8 7 Absatz 1 VIG. Die Zuständigkeit des Landratsamtes Biberach als informationspflichtige Stelle ergibt sich aus 8 4 Absatz 2 VIG. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieser Verfügung beim Landratsamt Biberach mit Sitz in Biberach a. d. Riß (Rollinstraße 9, 88400 Biberach a. d. Riß) Widerspruch eingelegt werden. < Schlussformel > [geschwärzt] Anlage 1. Informationen über die Betriebskontrolle vom 11.10.2019 ------------------------------------------------------------------------------------- Anlage 1 Betriebskontrolle vom 11.10.2019 1. Umkleideräume sind unordentlich. Verschmutzte Arbeitskleidung lagert im Umkleideraum. 2. Personalräume sind teilweise altverschmutzt. 3. Die Abzieher bei der Hygieneschleuse und beim Kühlhaus waren zerschliessen. 4. Mehrere Sterilbecken weisen nicht die erforderliche Temperatur von 82 Grad auf. 5. Das erste Handwaschbecken bei der Schweinelinie funktioniert nicht. 6. Im Kuttelraum lagerten in einem Handwaschbecken verschiedene Arbeitsgeräte und das zweite Handwaschbecken funktioniert nicht richtig. 7. Die Kuttelwanne war altverschmutzt und in einem Eimer lagert ein Metallschwamm. 8. Die Wand im Kuttelraum ist Grün-Versport und Spinnweben sind vorhanden. Am Eck über der Kuttelwanne ist der Fenstersims altverschmutzt. 9. Der Hängeschlauch im Kuttelraum ist zerschlissen. 10. Eine defekte Palette lagert vor dem Kühlraum. 11. Im Wiegeraum lagern verschiedene Gegenstände und der Raum ist teilweise altverschmutzt. 12. Die Schneidebretter und Tisch waren verunreinigt Rechtsgrundlagen der einzelnen Mängel/Verstöße: Zu 1.: VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. VII Nr. 1 Zu 2.: VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. VIII Nr. 1 und Art. 4 Abs 2 i.V.m. Anh. II Kap I Nr. 9 Zu 3.: Art.4 Abs 2 i.V.m. Kap.| Nr. 1 und LMHV 83 Zu 4.: VO (EG) Nr. 852/2004 Art 3 Abs 1 i.V.m. Anh.Ill Kap Il Nr.3 Zu 5.: VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. | Nr. 4 Zu 6.: VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. I Nr. 4 Zu 7.: VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. V Nr. 1a Zu 8.: VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. II Nr. 1b Zu 9.: VO (EG) Nr. 852/2004 Art.4 Abs 2 i.V.m. Kap.| Nr. 1 und LMHV 83 Zu 10.: VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. V Nr. la Zu 11.: VO (EG) Nr. 852/2004 Art.4 Abs 2 i,V.m. Kap. Nr. 1 und LMHV 8 3 Zu 12.: VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. V Nr. 1a Die Beanstandungen wurden vom verantwortlichen Lebensmittelunternehmer fristgerecht behoben.