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Kontrollbericht zu Schlemmer Eck, Kaiserslautern

Den letzten, aktuellen Kontrollbericht der lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfung von
Schlemmer Eck
Fruchthallstr. 14
67655 Kaiserslautern

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. September 2018
  • Frist
    27. Oktober 2018
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Stadt Kaiserslautern - Lebensmittelkontrolle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Schlemmer Eck, Kaiserslautern [#33738]
Datum
25. September 2018 14:25
An
Stadt Kaiserslautern - Lebensmittelkontrolle
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
Den letzten, aktuellen Kontrollbericht der lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfung von Schlemmer Eck Fruchthallstr. 14 67655 Kaiserslautern
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte, insbesondere den Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Kaiserslautern - Lebensmittelkontrolle
Sehr geehrteAntragsteller/in ein Antrag auf Information nach dem VIG soll den Namen und die Anschrift des Antrag…
Von
Stadt Kaiserslautern - Lebensmittelkontrolle
Betreff
Kontrollbericht zu Schlemmer Eck, Kaiserslautern [#33738]
Datum
25. September 2018 16:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ein Antrag auf Information nach dem VIG soll den Namen und die Anschrift des Antragstellers enthalten (§ 4 Absatz 1 Satz 3 VIG). Ihre Anschrift konnte dem Antrag nicht entnommen werden. Ihr Antrag bezieht sich auf Informationen über einen Gewerbebetrieb im Anwesen Fruchthallstr. 14. Dort gibt es und gab es noch nie einen Lebensmittelbetrieb. Ich gehe davon aus, dass Sie Auskünfte über den Betrieb im Anwesen Fruchthallstr. 6 wünschen. Unter dieser Adresse gibt es ein "Schlemmer Eck". Bitte teilen Sie uns mit, ob der Antrag sich auf den Betrieb Fruchthallstr. 6 bezieht. Die von Ihnen gewünschte Information kann nur gewährt werden, wenn Sie Ihre Anschrift mitteilen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in herzlichen Dank für Ihre rasche Antwort und für den Hinweis auf die falsche Hausnumm…
An Stadt Kaiserslautern - Lebensmittelkontrolle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Schlemmer Eck, Kaiserslautern [#33738]
Datum
25. September 2018 16:24
An
Stadt Kaiserslautern - Lebensmittelkontrolle
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in herzlichen Dank für Ihre rasche Antwort und für den Hinweis auf die falsche Hausnummer. Mein Antrag bezieht sich auf das Schlemmer Eck, Fruchthallstraße 6. Der Weitergabe meiner Adresse widerspreche ich. Im von Ihnen angeführten § 4 Absatz 1 Satz 3 VIG steht explizit, dass ein Antrag Name und Anschrift erhalten "soll". Hier handelt es sich um eine Soll-Vorschrift, keine Muss-Vorschrift. Ich beantrage daher, die Kommunikation per E-Mail zu führen. Bitte übersenden Sie mir die beantragten Informationen als PDF. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 33738 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Stadt Kaiserslautern - Lebensmittelkontrolle
Delivery Status Notification (Failure) The following message to <<Name und E-Mail-Adresse>> was undeli…
Von
Stadt Kaiserslautern - Lebensmittelkontrolle
Betreff
Delivery Status Notification (Failure)
Datum
25. September 2018 16:24
Status
Warte auf Antwort
The following message to <<Name und E-Mail-Adresse>> was undeliverable. The reason for the problem: 5.1.0 - Unknown address error 550-'Requested action not taken: mailbox unavailable' Sehr geehrteAntragsteller/in herzlichen Dank für Ihre rasche Antwort und für den Hinweis auf die falsche Hausnummer. Mein Antrag bezieht sich auf das Schlemmer Eck, Fruchthallstraße 6. Der Weitergabe meiner Adresse widerspreche ich. Im von Ihnen angeführten § 4 Absatz 1 Satz 3 VIG steht explizit, dass ein Antrag Name und Anschrift erhalten "soll". Hier handelt es sich um eine Soll-Vorschrift, keine Muss-Vorschrift. Ich beantrage daher, die Kommunikation per E-Mail zu führen. Bitte übersenden Sie mir die beantragten Informationen als PDF. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in herzlichen Dank für Ihre rasche Antwort und für den Hinweis auf die falsche Hausnumm…
An Stadt Kaiserslautern - Lebensmittelkontrolle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Schlemmer Eck, Kaiserslautern [#33738]
Datum
25. September 2018 17:13
An
Stadt Kaiserslautern - Lebensmittelkontrolle
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in herzlichen Dank für Ihre rasche Antwort und für den Hinweis auf die falsche Hausnummer. Mein Antrag bezieht sich auf das Schlemmer Eck, Fruchthallstraße 6. Der Weitergabe meiner Adresse widerspreche ich. Im von Ihnen angeführten § 4 Absatz 1 Satz 3 VIG steht explizit, dass ein Antrag Name und Anschrift erhalten "soll". Hier handelt es sich um eine Soll-Vorschrift, keine Muss-Vorschrift. Ich beantrage daher, die Kommunikation per E-Mail zu führen. Bitte übersenden Sie mir die beantragten Informationen als PDF. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 33738 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Stadt Kaiserslautern - Lebensmittelkontrolle
Sehr geehrteAntragsteller/in nachdem die rechtlichen Interessen des Lebensmittelbetriebes durch den Ausgang des …
Von
Stadt Kaiserslautern - Lebensmittelkontrolle
Betreff
Kontrollbericht zu Schlemmer Eck, Kaiserslautern [#33738]
Datum
25. Oktober 2018 15:52
Status
Anfrage abgeschlossen

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrteAntragsteller/in nachdem die rechtlichen Interessen des Lebensmittelbetriebes durch den Ausgang des Verfahrens berührt werden können, müsste der Betreiber über Ihren Antrag informiert werden und die Frist der Entscheidung über den Antrag würde sich auf zwei Monate verlängern. Auf Nachfrage des Dritten legt die Stelle diesem Namen und Anschrift des Antragstellers offen (§ 5 Absatz 2 Satz 4 VIG). Die Weitergabe Ihrer Daten an Dritte, insbesondere an den Betrieb, wird von Ihrer Seite ausdrücklich widersprochen. Das VIG sieht einen solchen Widerspruch für den Antragsteller nicht vor. Wie Ihnen bereits mitgeteilt wurde, soll der Antrag den Namen und die Anschrift des Antragstellers enthalten (§ 4 Absatz 1 Satz 3 VIG). Eine Soll-Vorschrift bedeutet im Regelfall "muss", also gebundenes Verwaltungshandeln, und ermächtigt die Behörde nur im atypischen Fall (Ausnahmefall) zu einer Ermessensentscheidung. Anhaltspunkte für einen atypischen Fall sind nicht ersichtlich und wurden von Ihnen auch nicht vorgebracht. Nachdem Ihr Antrag nicht die Anschrift des Antragstellers enthält und einer Weitergabe Ihrer Daten an Dritte widersprochen wird, kann Ihr Antrag zur Zeit nicht weiter bearbeitet und beschieden werden. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.