Kontrollbericht zu Schloderer Bierstuberl, Garmisch-Partenkirchen

1. Die Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre in folgendem Betrieb:
Schloderer Bierstuberl
Schnitzschulstraße 1
82467 Garmisch-Partenkirchen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Eine Untätigkeitsklage hat die Behörde nach 9,5 Monaten dann endlich zum Handeln bewegt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. September 2019
  • Frist
    18. Oktober 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Schloderer Bierstuberl, Garmisch-Partenkirchen [#166596]
Datum
14. September 2019 17:26
An
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Die Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre in folgendem Betrieb: Schloderer Bierstuberl Schnitzschulstraße 1 82467 Garmisch-Partenkirchen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Schloderer Bierstuberl, Gar…
An Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Schloderer Bierstuberl, Garmisch-Partenkirchen [#166596]
Datum
3. November 2019 16:10
An
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Schloderer Bierstuberl, Garmisch-Partenkirchen“ vom 14.09.2019 (#166596) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 17 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 166596 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Schloderer Bierstuberl, Gar…
An Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Untätigkeitsklage - Kontrollbericht zu Schloderer Bierstuberl, Garmisch-Partenkirchen [#166596]
Datum
16. Januar 2020 16:33
An
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Schloderer Bierstuberl, Garmisch-Partenkirchen“ vom 14.09.2019 (#166596) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile so weit überschritten, dass Untätigkeitsklage möglich wäre. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 166596 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
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Untätigkeitsklage Ich habe Untätigkeitsklage eingereicht.
An Bayerisches Verwaltungsgericht München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Untätigkeitsklage
Datum
20. Mai 2020
An
Bayerisches Verwaltungsgericht München
Status
Ich habe Untätigkeitsklage eingereicht.
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Lebensmittelüberwachung
Bescheid 1. Dem Antrag auf Informationsgewährung wird stattgegeben. 2. Die Informationsgewährung erfolgt in folgen…
Von
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
1. Juli 2020
Status
Warte auf Antwort
1. Dem Antrag auf Informationsgewährung wird stattgegeben. 2. Die Informationsgewährung erfolgt in folgender Form: a.) Bekanntgabe der Daten der letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen. b.) Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte, wenn Beanstandungen im Sinne von unzulässigen Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB), der auf Grund des LFGB erlassenen Rechtsverordnungen und unmittelbar geltenden Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Anwendungsbereich des LFGB vorliegen. Die Information wird 10 Tage nach Zustellung dieses Bescheids an den betroffenen Dritten in Schriftform bekannt gegeben, sofern bis dahin keine gerichtliche Untersagung erfolgt ist. 3. Die Ziffern 1 und 2 dieses Bescheides sind kraft Gesetzes sofort vollziehbar. 4. Dieser Bescheid ergeht kostenfrei. [Weiteres]
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Lebensmittelüberwachung
Auskunft siehe Anhang
Von
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft
Datum
1. Juli 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
siehe Anhang

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen für Bescheid und Auskunft vom 01.07.2020 (Geschäftszeichen 53-5142) …
An Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
53-5142 - Kontrollbericht zu Schloderer Bierstuberl, Garmisch-Partenkirchen [#166596]
Datum
8. August 2020 10:14
An
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen für Bescheid und Auskunft vom 01.07.2020 (Geschäftszeichen 53-5142) in Bezug auf meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu Schloderer Bierstuberl, Garmisch-Partenkirchen“ vom 14.09.2019 (#166596). Zwar wurde gemäß dem Standardtext für Topf Secret-Anfragen nur in Bezug auf die letzten beiden Kontrollen beschieden und beauskunftet, obwohl mein Antrag weitergehend auf alle Kontrollen der letzten fünf Jahre gerichtet war, aber ich werde es darauf beruhen lassen, weil die von Ihnen gelieferten Informationen genügen, um einen groben Eindruck von der hygienischen Situation im gegenständlichen Betrieb zu erlangen. Außerdem hat Ihre Behörde offenbar noch einige weitere unbearbeitete Anträge nach dem Verbraucherinformationsgesetz vorliegen; der Übersichtsseite https://fragdenstaat.de/behoerde/landratsamt-garmisch-partenkirchen/ zufolge sind von den 63 über FragDenStaat an Ihre Behörde gestellten Anfragen noch bis zu 54 unbearbeitet. Ich darf Sie bitten, diese Anträge zu bearbeiten, um weitere Untätigkeitsklagen zu verhindern. Soweit ich für die zwei noch unbeantworteten Anfragen meiner Lebensgefährtin sprechen kann, müssen Sie bei weiterem Ignorieren mit entsprechendem Beschreiten des Verwaltungsrechtswegs rechnen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 166596 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/166596/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>