Kontrollbericht zu Schnitzelhaus Schwerin, Schwerin

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Schnitzelhaus Schwerin
Schlachterstraße 15
19055 Schwerin

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. Februar 2019
  • Frist
    6. April 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Ludwigslust-Parchim - FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Schnitzelhaus Schwerin, Schwerin [#55308]
Datum
3. Februar 2019 18:15
An
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Schnitzelhaus Schwerin Schlachterstraße 15 19055 Schwerin 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls. zurücknehme. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Eingangsbestätigung zum Antrag #55308 nach VIG vom 03.02.2019 Sehr geehrte(r) Antragsteller(in), hiermit bestätig…
Von
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Eingangsbestätigung zum Antrag #55308 nach VIG vom 03.02.2019
Datum
13. Februar 2019 14:09
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrte(r) Antragsteller(in), hiermit bestätige ich den Eingang Ihres vollständigen Antrages #55308 vom 03.02.2019 mit welchem Sie Auskunft über lebensmittelrechtliche Kontrollen zum Betrieb „Schnitzelhaus Schwerin, Schlachterstraße 15, 19055 Schwerin“ begehren. Sie haben der Weitergabe Ihrer Daten widersprochen. Wie Ihnen bekannt ist, muss ich auf Nachfrage des benannten Betriebes diesem nach § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG Ihren Namen und Ihre Anschrift offen legen. Die Verarbeitung Ihrer Daten ist zu dem Zweck gemäß Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO rechtmäßig. Bitte teilen Sie mir innerhalb von 14 Tagen mit, wie im Falle der Nachfrage des benannten Betriebes weiterverfahren werden soll. Äußern Sie sich nicht, gehe ich von einer Erledigung der Sache aus. Bevor ich Ihnen die gewünschte Auskunft erteilen kann, habe ich den betroffenen Betriebsinhaber gemäß § 5 Abs. 1 VIG zunächst anzuhören. Aus diesem Grund verlängert sich die Frist für die Bearbeitung Ihrer Anfrage gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG auf zwei Monate. Die Auskunftserteilung ist gemäß § 7 Abs. 1 VIG bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1000,00 € gebühren- und auslagenfrei. Es wird darauf hingewiesen, dass die Auskunftserteilung aus Datenschutzgründen auf postalischem Weg erfolgt. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Antrag abgeschlossen Sehr geehrte/r Antragsteller/in, da Sie innerhalb der gesetzten Frist nicht geantwortet ha…
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Sehr geehrte/r Antragsteller/in, da Sie innerhalb der gesetzten Frist nicht geantwortet haben, gehen wir davon aus, dass Sie Ihren Antrag #55308 zurückgezogen haben. Die Bearbeitung des Antrages mit o.g. Nummer ist damit abgeschlossen. Sollten Sie weiterhin Auskunft zu einem Betrieb wünschen, so stellen Sie bitte einen neuen Antrag. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag abgeschlossen [#55308] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollberi…
An Landkreis Ludwigslust-Parchim - FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag abgeschlossen [#55308]
Datum
18. April 2019 08:48
An
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Schnitzelhaus Schwerin, Schwerin“ vom 03.02.2019 (#55308) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 13 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 55308 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landkreis Ludwigslust-Parchim - FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Antrag #55308 abgeschlossen Sehr geehrte/r Antragsteller/in, da Sie nicht innerhalb der gesetzten Frist unserer…
Von
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antrag #55308 abgeschlossen
Datum
18. April 2019 09:19
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrte/r Antragsteller/in, da Sie nicht innerhalb der gesetzten Frist unserer Nachricht vom 13.02.2019 geantwortet haben, ist die Bearbeitung des Antrages mit o.g. Nummer abgeschlossen. Darüber informierten wir Sie bereits am 28.02.2019. Es wird gebeten auf weitere Nachfragen zu verzichten. Sollten Sie weiterhin Auskunft zu einem Betrieb wünschen, so stellen Sie bitte einen neuen Antrag. Mit freundlichen Grüßen