Kontrollbericht zu Schweizer, Hechingen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Schweizer
Carl-Baur-Weg
72379 Hechingen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. Februar 2019
  • Frist
    9. April 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Zollernalbkreis - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Schweizer, Hechingen [#53771]
Datum
7. Februar 2019 11:08
An
Landratsamt Zollernalbkreis - Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Schweizer Carl-Baur-Weg 72379 Hechingen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls. zurücknehme. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Zollernalbkreis - Veterinäramt
Antrag nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG) - Eingangsbestätigung per E-Mail, vom 07.02.2019 für den Betrieb …
Von
Landratsamt Zollernalbkreis - Veterinäramt
Betreff
Antwort: Kontrollbericht zu Schweizer, Hechingen [#53771]
Datum
21. Februar 2019 12:05
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Antrag nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG) - Eingangsbestätigung per E-Mail, vom 07.02.2019 für den Betrieb Schweizer, Hechingen Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres o.g. Antrags. Aufgrund Ihres Antrags sind die Rechte eines Dritten (Lebensmittelunternehmer des o.g. Betriebs) betroffen. Aus diesem Grund werden wir diesen dazu anhören. Daher verlängert sich die Bearbeitungsfrist Ihres Antrags auf zwei Monate (§ 5 Abs. 2 S. 2 VIG). Aufgrund der Vielzahl der Anträge nach dem Verbraucherinformationsgesetz kann eine fristgerechte Bearbeitung nicht garantiert werden. Wir bitten von Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. Die Entscheidung des Antrags erhalten Sie aus Datenschutzgründen auf dem Postweg. Für Individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der Behörde nach dem VIG werden ab einem bestimmten Betrag kostendeckend Gebühren und Auslagen erhoben. Im vorliegenden Fall wird die Auskunftserteilung voraussichtlich gebühren- und auslagenfrei sein. Antworten bitte an: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Zollernalbkreis - Veterinäramt
Antrag nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG) - Eingangsbestätigung per E-Mail, vom 07.02.2019 für den Betrieb …
Von
Landratsamt Zollernalbkreis - Veterinäramt
Betreff
Antwort: Kontrollbericht zu Schweizer, Hechingen [#53771]
Datum
21. Februar 2019 12:07
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Antrag nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG) - Eingangsbestätigung per E-Mail, vom 07.02.2019 für den Betrieb Schweizer, Hechingen Sehr geehrtAntragsteller/in gemäß § 5 Abs. 2 S. 4 VIG hat der Lebensmittelunternehmer als beteiligter Dritter die Offenlegung Ihres Namen und Ihrer Anschrift beantragt. Mit Ihrem Antrag haben Sie uns mitgeteilt, dass Sie um Information bitten, sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine Offenlegung beantragen. Hiermit geben wir Ihnen Gelegenheit, uns bis spätestens 28.02.2019 mitzuteilen, ob Sie Ihren Antrag aufrechterhalten und damit mit der Weitergabe Ihres Namens und Ihrer Anschrift an den Lebensmittelunternehmer einverstanden sind. Für den Fall, dass Sie sich bis zum o.g. Termin nicht äußern, gehen wir davon aus, dass Sie Ihren Antrag zurücknehmen. Natürlich können Sie uns, ebenfalls bis zum o.g. Termin, die Rücknahme Ihres Antrags mitteilen. Antworten bitte an: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2…
An Landratsamt Zollernalbkreis - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: Kontrollbericht zu Schweizer, Hechingen [#53771]
Datum
21. Februar 2019 17:05
An
Landratsamt Zollernalbkreis - Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 53771 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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