Kontrollbericht zu Sebastian's Cottbus, Cottbus

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Sebastian's Cottbus
Friedrich-Ebert-Straße 46
03044 Cottbus

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. September 2019
  • Frist
    22. Oktober 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben die b…
An Veterinär-und Lebensmittelüberwachung Cottbus Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Sebastian's Cottbus, Cottbus [#166998]
Datum
20. September 2019 21:09
An
Veterinär-und Lebensmittelüberwachung Cottbus
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Sebastian's Cottbus Friedrich-Ebert-Straße 46 03044 Cottbus 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Veterinär-und Lebensmittelüberwachung Cottbus
AW: Kontrollberichte [#166998], [#166999], [#167000] Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anträge vom 20.09.2019 auf…
Von
Veterinär-und Lebensmittelüberwachung Cottbus
Betreff
AW: Kontrollberichte [#166998], [#166999], [#167000]
Datum
24. September 2019 11:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anträge vom 20.09.2019 auf Informationen über lebensmittelrechtliche Betriebsprüfungen in weiteren 3 Betrieben/Unternehmen in Cottbus haben wir am 23.09.2019 erhalten. Bei der Beantwortung Ihrer Anträge (in Summe 5) handelt es sich nicht um eine einfache Auskunft nach § 7 Abs. 1 VIG. Es ist mit einem Mehraufwand zu rechnen. Dazu erhalten Sie gesondert einen Kostenvoranschlag. Für das weitere Verfahren ist Folgendes wichtig: Da evtl. rechtliche Interessen Dritter durch den Ausgang des Vefahrens berührt werden können, werde ich gemäß § 5 Abs. 1 des VIG eine Anhörung nach § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) durchführen. Ich weise Sie gemäß § 5 Abs. 2 VIG drauf hin, dass die Bearbeitung Ihres Antrages somit bis zu zwei Monate in Anspruch nehmen kann. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass gemäß § 5 Abs. 3 und 4 VIG die Entscheidung über den Antrag auch den jeweiligen Geschäftsleitungen bekannt zu geben ist und auf Nachfrage Namen und Anschrift des Antragstellers offen zu legen sind. Ich bitte Sie, mir bis zum 07.10.2019 mitzuteilen, ob Sie mit der möglichen Offenlegung Ihrer Daten an den Dritten einverstanden sind. Eine Möglichkeit, unter Berufung auf den Datenschutz die Mitwirkung zu verweigern, besteht hier nicht. Freundliche Grüße