Kontrollbericht zu Seehotel Seeschau, Reichenau

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Seehotel Seeschau
An der Schiffslände 8
78479 Reichenau

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. August 2019
  • Frist
    12. Oktober 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landratsamt Konstanz - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen - Referat Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Seehotel Seeschau, Reichenau [#162912]
Datum
6. August 2019 11:58
An
Landratsamt Konstanz - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen - Referat Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Seehotel Seeschau An der Schiffslände 8 78479 Reichenau 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Konstanz - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen - Referat Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre unten aufgeführte Anfrage. Eine Nachricht ist auf dem Postweg a…
Von
Landratsamt Konstanz - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen - Referat Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Seehotel Seeschau, Reichenau [#162912]
Datum
6. August 2019 13:27
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre unten aufgeführte Anfrage. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie unterwegs. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Konstanz - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen - Referat Lebensmittelüberwachung
Ihr Antrag auf lnformationszugang zum Betrieb: Seeschau, An der Schiffslände 8, 78479 Reichenau Sehr geehrteAntrag…
Von
Landratsamt Konstanz - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen - Referat Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag auf lnformationszugang zum Betrieb: Seeschau, An der Schiffslände 8, 78479 Reichenau
Datum
7. August 2019
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres o.a. Antrags vom 6.08.2019. Eine Herausgabe von Kontrollberichten sieht das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) nicht vor. Wir legen daher Ihren Antrag dahingehend aus, dass Sie Informationen nach g 2 Absatz 1 Nr. 1 VIG zu allen Daten über festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen nach dem Lebens- rnittelrecht sowie Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den genannten Ab- weichungen getroffen wurden, in dem genannten Betrieb für die beiden letzten Betriebsprüfungen wünschen. Wir werden den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag und unserer Antwort insbesondere zur Frage in Ziffer 2 Ihres Antrags gemäß g 5 VIG anhören, wodurch sich die Entscheidungsfrist um ei- nen weiteren Monat verlängert. Wir weisen Sie darauf hin, dass gemäß g 5 Abs. 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage des Dritten (betroffener Betrieb) diesem der Name und die Adresse des Antragstellers offen zu legen ist. Hierzu haben Sie bereits bei der Antragsstellung Ihr Einverständnis erteilt. Die Auskunftserteilung ist grundsätzlich bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000 6 gemäß g 7 Abs. 1 VIG gebühren- und auslagenfrei. Allerdings kann dieser Verwaltungsaufwand überschritten werden, wenn das betroffene Unternehmen Einwendungen erhebt oder gar den Rechtsweg beschrei- tet. In diesem Fall werden kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben. Der weitere Schriftverkehr zu Ihrer Anfrage erfolgt aus Datenschutzgründen nur postaiisch. Mit frleundlichen Grüßen
Landratsamt Konstanz - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen - Referat Lebensmittelüberwachung
Antrag auf Informationen gemäß Verbruacherinformationsgesetz (VIG)
Von
Landratsamt Konstanz - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen - Referat Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Informationen gemäß Verbruacherinformationsgesetz (VIG)
Datum
19. September 2019
Status
Warte auf Antwort

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Landratsamt Konstanz - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen - Referat Lebensmittelüberwachung
Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Von
Landratsamt Konstanz - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen - Referat Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
9. Oktober 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
799,0 KB

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