Kontrollbericht zu Seensucht, Bitterfeld-Wolfen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Seensucht
Seepromenade 6
06749 Bitterfeld-Wolfen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Unbekannt

  • Datum
    3. Februar 2019
  • Frist
    6. April 2019
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Kreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Seensucht, Bitterfeld-Wolfen [#55164]
Datum
3. Februar 2019 11:36
An
Kreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld - Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Seensucht Seepromenade 6 06749 Bitterfeld-Wolfen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls. zurücknehme. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld - Veterinäramt
Ihr Antrag gemäß VIG vom 04.02.2019 **Ihr Antrag vom 04.02.2019****Restaurant Seensucht**Sehr geehrtAntragsteller/…
Von
Kreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld - Veterinäramt
Betreff
Ihr Antrag gemäß VIG vom 04.02.2019
Datum
5. Februar 2019 09:58
Status
Anfrage abgeschlossen
**Ihr Antrag vom 04.02.2019****Restaurant Seensucht**Sehr geehrtAntragsteller/in Ihres Antrages gemäß § 4 Abs. 1 VIG in der obigen Angelegenheit. Die betroffene  Einrichtung wurde unsererseits vom Antrag in Kenntnis gesetzt (§ 5 VIG). Die von Ihnen gewünschten Informationen sind gemäß § 7 Abs. 1 kostenfrei. Vorsorglich weisen  wir darauf hin, dass auf Nachfrage des Betroffenen, der Name und die Anschrift des Antragstellers mitzuteilen ist. Daran ändert auch Ihr Widerspruch in Hinblick auf § 21 DSGVO nichts. Die gewünschten Informationen gehen Ihnen innerhalb eines Monats zu. Mit freundlichem Gruß

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Kreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld - Veterinäramt
Auskunft nach Verbraucherinformationsgesetz **Seensucht Seepromenade 6 Bitterfeld-Wolfen**Sehr geehrtAntragsteller…
Von
Kreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld - Veterinäramt
Betreff
Auskunft nach Verbraucherinformationsgesetz
Datum
13. Februar 2019 14:19
Status
**Seensucht Seepromenade 6 Bitterfeld-Wolfen**Sehr geehrtAntragsteller/in