Kontrollbericht zu Seeperle, Seegebiet Mansfelder Land

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Seeperle
Nordstrand 4
06317 Seegebiet Mansfelder Land

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    17. Januar 2019
  • Frist
    19. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Mansfeld-Südharz - Amt für Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Seeperle, Seegebiet Mansfelder Land [#45213]
Datum
17. Januar 2019 17:42
An
Landkreis Mansfeld-Südharz - Amt für Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Seeperle Nordstrand 4 06317 Seegebiet Mansfelder Land 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Mansfeld-Südharz - Amt für Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz / Seeperle, Seegebiet Mansfelder Land Sehr geehrtAntragsteller/in I…
Von
Landkreis Mansfeld-Südharz - Amt für Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz / Seeperle, Seegebiet Mansfelder Land
Datum
24. Januar 2019 15:27
Status
Anfrage abgeschlossen

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Mail ist eingegangen. Zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrages benötigen wir die Freigabe Ihres vollständigen Namens und Ihrer Anschrift. Es besteht nach § 5 Absatz 2 Satz 4 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ein gesetzlicher Anspruch des Drittbetroffenen gegenüber meiner Behörde die Daten des Antragstellers zu erfahren. Die Antragsteller können zwar unter Umständen nach Artikel 21 der Datenschutz-Grundverordnung der Weitergabe ihrer Daten widersprechen. Ein möglicher Widerspruch kann sich jedoch gar nicht gegen eine Datenverarbeitung richten, die durch Rechtsvorschrift geboten ist und daher schon nach Artikel 6 Absatz 1 c) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) rechtmäßig ist. Auf den Widerspruch kommt es insofern nicht an, denn gerade gegen eine von Rechts wegen verpflichtend vorgeschriebene Datenverarbeitung besteht schon kein Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO. Die Norm eröffnet nur das Widerspruchsrecht gegen die Fälle der Verarbeitung nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben e oder f, nicht jedoch Buchstabe c. Bestätigt wird dies gleichzeitig durch die Regelung in Art. 23 Abs. 1 i DSGVO. Dieser sieht eine Beschränkung verschiedener Rechte aus der DSGVO - darunter das Widerspruchsrecht aus Art. 21 DSGVO - durch Rechtsvorschrift in den Fällen vor, in denen dadurch Rechte und Freiheiten anderer Personen geschützt werden. In diesem Sinne stellt § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG eine Rechtsvorschrift dar, die dem Betroffenen ein Auskunftsrecht gewährt, um „Waffengleichheit“ herzustellen und Rechtsmissbrauch zu verhindern. Dieses Recht kann nicht nur ausschließlich durch die Speicherung der Daten geschützt, sondern nur durch die Speicherung erst gewährleistet werden. Es geht deshalb bei der Speicherung der Daten des Antragstellers vor. Bis zu Ihrer erneuten Antragstellung ruht das Verfahren. Mit freundlichen Grüßen

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Landkreis Mansfeld-Südharz - Amt für Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz / Seeperle, Seegebiet Mansfelder Land Sehr geehrtAntragsteller/in I…
Von
Landkreis Mansfeld-Südharz - Amt für Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz / Seeperle, Seegebiet Mansfelder Land
Datum
14. März 2019 09:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag kann nicht weiterbearbeitet werden, da Sie uns keine postzustellungsfähige Adresse angegeben haben. Mit freundlichen Grüßen