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Kontrollbericht zu Side Bistro

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Side Bistro
Popitzweg 16, Berlin

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. Januar 2019
  • Frist
    16. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Spandau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Side Bistro [#36957]
Datum
14. Januar 2019 16:37
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Spandau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Side Bistro Popitzweg 16, Berlin 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Spandau
Ihre Anfrage [#36957] vom 14.01.2019 19-L-007 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 14.01.2019 ist bei un…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Spandau
Betreff
Ihre Anfrage [#36957] vom 14.01.2019 19-L-007
Datum
1. März 2019 12:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 14.01.2019 ist bei und eingegangen. Ich weise Sie auf die Vorschrift des § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG hin, der die informationspflichtige Stelle dazu verpflichtet, einem betroffenen Dritten auf dessen Nachfrage den Namen und die Anschrift des Antragstellers mitzuteilen. Die Möglichkeit, die Mitteilung unter Berufung auf den Datenschutz zu verweigern, besteht hier nicht. Ich bitte daher um ausdrückliche Zustimmung, dass Sie mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden sind. Eine erneute Rückfrage bei Ihnen nach Anforderung Ihrer Daten durch den Dritten ist gem. § 5 Abs. 2 VIG nicht vorgesehen und wird daher unterbleiben. Sollte ich bis zum 08.03.2019 keine Zustimmung zur Datenweitergabe von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie den Antrag nicht weiter verfolgen möchten. Neben Ihrer Anfrage haben wir eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Diese werden alle geprüft und beschieden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung eingehalten werden können. Sie werden daher gebeten, von Nachfragen abzusehen. Die Beantwortung des Antrages erfolgt aus Datenschutzgründen ausschließlich postalisch. Dies ist nur möglich, wenn Sie Ihre Adresse vollständig angegeben haben. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihre Anfrage [#36957] vom 14.01.2019 19-L-007 [#36957] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Na…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Spandau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage [#36957] vom 14.01.2019 19-L-007 [#36957]
Datum
1. März 2019 14:02
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Spandau
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Hiermit erteile ich Ihnen die Genehmigung zur Weitergabe meines Namens und meiner Adresse. Ich sehe Ihrer Antwort sowie Ihrem Bericht mit großem Interesse entgegen und verbleibe inzwischen, mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 36957 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.