Kontrollbericht zu Sieveneck, Essen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Sieveneck
Schloßstraße 250
45359 Essen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Juni 2022
  • Frist
    5. Juli 2022
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Essen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Sieveneck, Essen [#250471]
Datum
2. Juni 2022 16:17
An
Stadt Essen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Sieveneck Schloßstraße 250 45359 Essen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250471 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250471/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Sieveneck, Essen“ vom 02.06…
An Stadt Essen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Sieveneck, Essen [#250471]
Datum
5. Juli 2022 07:33
An
Stadt Essen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Sieveneck, Essen“ vom 02.06.2022 (#250471) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Stadt Essen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrages nach dem Verbraucherinforma…
Von
Stadt Essen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Eingangsbestätigung - Anfrage nach dem VIG - Az. 59-6-1407-9-22-Ja - Kontrollbericht zu Sieveneck, Essen [#250471]
Datum
26. Juli 2022 08:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrages nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 02.07.2022. Sie haben der Weitergabe Ihrer Daten (Name und Anschrift) gegenüber Dritten widersprochen. Gemäß § 5 Abs. 2 S. 4 VIG bin ich verpflichtet, dem Betrieb, auf den sich Ihre Anfrage bezieht, auf Nachfrage Ihren Name und Ihre Adresse mitzuteilen. Sollten Sie den Widerspruch nicht zurücknehmen, ist ein Anspruch auf Auskunftserteilung für den Fall, dass der Betrieb die Übermittlung der Daten beantragt, ausgeschlossen. Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass ich neben Ihrer Anfrage noch weitere ähnliche Anfragen erhalten habe. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist allerdings nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Hinweise zum Datenschutz Die von Ihnen mitgeteilten personenbezogenen Daten sowie sonstige überlassene Informationen werden ausschließlich zur Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Weitergehende Informationen, insbesondere zu Ihren Rechten als Betroffene:r finden Sie hier: https://www.essen.de/leben/umwelt/dat.... Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit nehme ich den Widerspruch meiner personenbezogenen Daten zurück, damit die…
An Stadt Essen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung - Anfrage nach dem VIG - Az. 59-6-1407-9-22-Ja - Kontrollbericht zu Sieveneck, Essen [#250471]
Datum
13. August 2022 09:26
An
Stadt Essen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit nehme ich den Widerspruch meiner personenbezogenen Daten zurück, damit die Anfrage ausgeführt werden kann. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250471 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250471/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Stadt Essen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Rücknahme Ihres Widerspruchs bezüg…
Von
Stadt Essen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Eingangsbestätigung - Anfrage nach dem VIG - Az. 59-6-1407-9-22-Ja - Kontrollbericht zu Sieveneck, Essen [#250471]
Datum
16. August 2022 12:57
Status
Warte auf Antwort
image002.jpg
4,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Rücknahme Ihres Widerspruchs bezüglich der Weitergabe Ihrer Daten wurde vermerkt. Da in dem vorliegenden Verfahren der Betrieb, für den Sie die Herausgabe von Informationen beantragt haben, angehört werden muss, verlängert sich die Bearbeitungsfrist gem. § 5 Abs. 2 S. 2 VIG von einem auf zwei Monate. Bitte sehen Sie vor Ablauf der Frist von Nachfragen zum Verfahrensstand ab. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Essen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Lebensmittelüberwachung, hier: Ihr Antrag nach dem VIG zum Betrieb Sieveneck, Schloßstr. 250, 45359 Essen - Az. 59…
Von
Stadt Essen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Lebensmittelüberwachung, hier: Ihr Antrag nach dem VIG zum Betrieb Sieveneck, Schloßstr. 250, 45359 Essen - Az. 59-6-1407-9-22-Ja
Datum
5. September 2022 14:11
Status
Warte auf Antwort
image003.jpg
4,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> I. Ihrem Antrag vom 02.06.2022 auf Zugang zu Informationen nach dem VIG wird entsprochen. II. Der Informationszugang erfolgt 14 Tage nach Bekanntgabe dieser Entscheidung an den zu beteiligenden Dritten elektronisch (per E-Mail). III. Die Erteilung der Informationen erfolgt kostenfrei. Begründung: Am 02.06.2022 stellten Sie einen Antrag nach § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) zum im Betreff genannten Betrieb. Nach § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VIG hat jeder nach Maßgabe des VIG Anspruch auf freien Zugang zu allen Daten über von den nach Bundes- oder Landesrecht zuständigen Stellen festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und des Produktsicherheitsgesetzes, der auf Grund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen, unmittelbar geltender Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Anwendungsbereich der genannten Gesetze. Nach § 5 Abs. 4 VIG darf der Informationszugang erst 14 Tage nachdem die Entscheidung dem Betrieb bekannt gegeben wurde, erfolgen. Sollten seitens des betroffenen Betriebes Rechtsmittel gegen die Auskunftserteilung eingelegt werden, und diese dadurch evtl. verzögert werden, werde ich Sie hierüber informieren. Ich bitte zu berücksichtigen, dass die übersandten Informationen nur den Zustand zum Zeitpunkt der lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen darstellen Nach § 7 Abs. 1 S. 2 VIG ist der Zugang zu den Informationen für Sie kostenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung können Sie innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Klage erheben. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Bahnhofsvorplatz 3 in 45879 Gelsenkirchen schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erheben. Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 55a Abs. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) eingereicht werden. Es muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Die technischen Rahmenbedingungen für die Übermittlung und die Eignung zur Bearbeitung durch das Gericht bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Elektronischen-Rechtsverkehr-Verordnung. Wird die Klage durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, eine Behörde oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse erhoben, muss sie nach § 55d S. 1 VwGO als elektronisches Dokument übermittelt werden. Dies gilt nach § 55d S. 2 VwGO auch für andere nach der VwGO vertretungsberechtigte Personen, denen ein sicherer Übermittlungsweg nach § 55a Abs. 4 S. 1 Nr. 2 VwGO zur Verfügung steht. Ist eine Übermittlung als elektronisches Dokument aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt auch bei diesem Personenkreis nach § 55d S. 1 und 2 VwGO die Klageerhebung mittels Schriftform oder zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen. Hinweis: Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO in Verbindung mit § 5 Abs. 4 S. 1 VIG hat eine Klage gegen diesen Bescheid keine aufschiebende Wirkung. Dies bedeutet, der Zugang zu den Informationen kann Ihnen auch dann gewährt werden, wenn der Betrieb dagegen Klage erhebt. Allerdings kann das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen auf Antrag die aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs ganz oder teilweise anordnen. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Essen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Lebensmittelüberwachung, hier: Ihr Antrag nach dem VIG zum Betrieb Genussbäcker Sieveneck, Schloßstr. 250 in 45359…
Von
Stadt Essen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Lebensmittelüberwachung, hier: Ihr Antrag nach dem VIG zum Betrieb Genussbäcker Sieveneck, Schloßstr. 250 in 45359 Essen - Az. 59-6-1407-9-22-Ja
Datum
4. Oktober 2022 13:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Bezugnehmend auf meine E-Mail vom 05.09.2022 übersende ich Ihnen (digitale) Kopien der entsprechenden Kontrollberichte. Mit freundlichen Grüßen