Kontrollbericht zu Sky Döner, Langquaid

Anfrage an: Landratsamt Kelheim

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Sky Döner
Leierndorfer Straße 4
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. Januar 2019
  • Frist
    19. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Kelheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Sky Döner, Langquaid [#44389]
Datum
16. Januar 2019 20:14
An
Landratsamt Kelheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Sky Döner Leierndorfer Straße 4 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Kelheim
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben am 16.01.2019 einen Antrag auf Erteilung einer Information nach dem Verbrau…
Von
Landratsamt Kelheim
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Sky Döner, Langquaid [#44389]
Datum
24. Januar 2019 13:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben am 16.01.2019 einen Antrag auf Erteilung einer Information nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) in Bezug auf den Lebensmittelbetrieb: Sky Döner Leierndorfer Straße 4 << Adresse entfernt >> beim Landratsamt Kelheim gestellt. Der Antrag ist beim Landratsamt Kelheim eingegangen und wird bearbeitet. Im Rahmen der ersten Prüfung des Antrages wurde festgestellt, dass Sie mit dem Antrag der Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte, insbesondere auch den angesprochenen Betrieb bzw. dessen Inhaber, widersprochen haben. Wir weisen Sie in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Landratsamt Kelheim aufgrund der Regelung des § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmers die Daten (Namen und Anschrift) des Antragstellers offenlegen muss und ein Widerspruchsrecht gem. Art. 21 DSGVO nicht besteht. Daraus folgt, dass Ihr Antrag nur bearbeitet werden kann, wenn Sie Ihren Widerspruch in Bezug auf die Weitergabe Ihrer Daten zurücknehmen. Als Frist für die Rücknahme Ihres Widerspruches merken wir uns den 31.01.2019 vor. Wir weisen weiter darauf hin, dass nach § 5 Abs. 1 VIG der Betroffene Betrieb vor der beantragten Bekanntgabe von Informationen regelmäßig anzuhören ist. Die Frist zur Bearbeitung Ihres Antrages verlängert sich in diesem Fall gem. § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG auf zwei Monate. Die Entscheidung über Ihren Antrag ist gem. § 5 Abs. 2 Satz 3 VIG nicht nur Ihnen, sondern auch dem betroffenen Betrieb bzw. Betriebsinhaber bekanntzugeben. Der tatsächliche Informationszugang darf gem. § 5 Abs. 4 Satz 2 VIG erst nach der Bekanntgabe der Entscheidung und Einräumung eines ausreichenden Zeitraumes zur Einlegung von Rechtsbehelfen erfolgen. Der Zeitraum soll gem. § 5 Abs. 4 Satz 3 VIG 14 Tage nicht überschreiten. Bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Landratsamt Kelheim
Sehr geehrtAntragsteller/in wir kommen zurück auf Ihren Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz v. 16.01.20…
Von
Landratsamt Kelheim
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Sky Döner, Langquaid [#44389]
Datum
31. Januar 2019 11:22
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in wir kommen zurück auf Ihren Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz v. 16.01.2019 in Sachen des Lebensmittelbetriebes: Sky Döner Leierndorfer Straße 4 << Adresse entfernt >> Sie haben Ihren Widerspruch zur Weitergabe personenbezogener Daten in der Sache bisher nicht zurückgenommen. In unserer Mitteilung v. 24.01.2019 hatten wir darauf hingewiesen, dass eine Bearbeitung des Antrages nur bei Rücknahme des Widerspruches erfolgen kann. Zwischenzeitlich wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz jedoch mitgeteilt, dass Anträge auch bei dieser Sachlage bearbeitet werden müssen. Wir weisen Sie deshalb nochmals auf folgendes hin: Gemäß § 5 Abs. 2 S. 4 VIG sind wir verpflichtet, auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmers diesem Ihren Namen und Ihre Anschrift mitzuteilen. Ein Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO besteht insoweit nicht, da die Verarbeitung dieser Daten entsprechend zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO. Sollten Sie Ihren Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz über den 06.02.2019 hinaus aufrechterhalten, werden wir mit der Bearbeitung Ihres Antrags fortfahren und auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmers Ihren Namen und Ihre Anschrift übermitteln. Wenn Sie dies nicht wünschen, müssen Sie für jeden Antrag die Rücknahme schriftlich oder per E-Mail erklären. Bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen