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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Sontheimer Kebaphaus, Heilbronn

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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. H it / I 1.111 .T Heilbronn Stadt Heilbronn Ordnungsamt Stadt Heilbronn 1 Postfach 3440 1 74024 Heilbronn Bahnhofstraße 2 74072 Heilbronn ███ █████████ ███████████ ███████ ████████████ ███████████ Zimmer ██ Telefon █████████ █████████ Telefax ████████████ Internet Ihr Schreiben vom 09.07.2019 Datum Ihr Zeichen Unser Zeichen ███████ heilbronn.de 10.07.2019 32.2fir-39.54.7- VIG038/2019-124258/2019 Antrag auf Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Ihr Antrag vom 09.07.2019 betreffend „Sontheimer Kebaphaus, Jörg-Ratgeb-Platz 1, 74081 Heilbronn" ████████████████ wie Ihnen bereits am 10.07.2019 per Mail mitgeteilt wurde, haben wir Ihren o.a. Antrag erhalten. Das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) sieht einen Zugang nur zu bestimmten — in § 2 VIG aufgelis- teten — Informationen vor. Ein Anspruch auf Herausgabe von Kontrollberichten, die darüber hinaus- gehende allgemeine Informationen enthalten, besteht nicht. Wir legen daher Ihren Antrag dahinge- hend aus, dass Sie Informationen nach § 2 Absatz 1 Nr. 1 VIG zu allen Daten über festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen nach dem Lebensmittelrecht in dem genannten Betrieb für die-beiden-letzten Betriebsprüfungen wünschen: Wir werden den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag und unserer beabsichtigten Antwort insbesondere zur Frage in Ziffer 2 Ihres Antrags gemäß § 5 VIG anhören, wodurch sich die Entschei- dungsfrist um einen weiteren Monat verlängert. Gemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG sind dem Dritten (dem betroffenen Betrieb) auf dessen Nachfrage hin der Name und die Adresse des Antragstellers zwingend offen zu legen. Sollte der o.g. Betrieb die Über- mittlung Ihrer Daten verlangen, sind wir daher verpflichtet, dem Betrieb Ihren Namen und Ihre An- schrift mitzuteilen. Sofern Sie nicht möchten, dass Ihre Daten dem Betrieb auf Nachfrage mitgeteilt werden, besteht nur die Möglichkeit, Ihren Antrag zurückzunehmen. Wir weisen Sie darauf hin, dass der Dritte auch noch nach Informationsgewährung an Sie Ihre Daten verlangen kann. Seite 1 von 2 Bankverbindung Sprechzeiten Kreissparkasse Heilbronn Mo - Fr IBAN DEM 6205 0000 0000 0008 59 1 BIC HEISDE66XXX Do 08.30 - 12.00 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr IH Ei IP Ih BUNDESGARTENSCHAU N HEILBRONN 17.04.-06.10.2019
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H Heilbronn !l11 Seite 2 von 2 H Wir bitten um Mitteilung, ob Sie unter den o.g. Umständen eine weitere Bearbeitung Ihres Antrags wünschen oder Ihren Antrag zurücknehmen. Falls wir bis zum 25.07.2019 keine Rückmeldung erhalten haben, gehen wir davon aus, dass Sie Ihren Antrag zurückziehen. Die Auskunftserteilung ist grundsätzlich bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1,000 € gemäß § 7 Ab- satz 1 VIG gebühren- und auslagenfrei. Allerdings kann dieser Verwaltungsaufwand überschritten wer- den, wenn das betroffene Unternehmen Einwendungen erhebt oder gar den Rechtsweg beschreitet. In diesem Fall werden kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben. Mit freundlichen Grüßen ███████ ████████
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