Kontrollbericht zu Sotto, Berlin

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Sotto
Neue Hochstraße 25
13347 Berlin

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Februar 2022
  • Frist
    9. März 2022
  • 2 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Kontrollbericht zu Sotto, Berlin [#240138]
Datum
6. Februar 2022 17:58
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Sotto Neue Hochstraße 25 13347 Berlin 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller Anfragenr: 240138 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240138/ Postanschrift Max Kronmüller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Ihre Anträge nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) über die Online-Plattform „FragDenStaat" im Rahmen…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anträge nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) über die Online-Plattform „FragDenStaat" im Rahmen der Kampagne „Topf Secret" vom 06.02.2022
Datum
16. Februar 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,2 MB
Sehr geehrter Herr Kronmüller, am 06.02.2022 stellten Sie über die Online-Plattform „FragDenStaat" im Rahmen der Kampagne „Topf Secret" unter Bezugnahme auf die Bestimmungen des VIG den Antrag auf Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen in den folgenden Betrieben stattgefunden: Sotto Hochstraße 25 13347 Berlin Da die beiden genannten Betriebe unter der Bezeichnung Tele-Cafe zusammengehören und daher auch nur insgesamt geprüft werden, habe ich beide Anträge nunmehr zusammengefasst. 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichtes an mich. Ihrem Antrag wird gemäß § 5 Abs. 3 VIG a) zu Punkt 1 entsprochen, nach der Abnahmekontrolle fand bislang eine Kontrolle statt. Die erfragte Kontrolle fand am 19.08.2010 statt. b) zu Punkt 2 insofern entsprochen, dass die genannte Kontrolle keine Mängel ergeben hat. Der Kontrollbericht wird Ihnen daher nicht zur Verfügung gestellt. Begründung: Im Rahmen der genannten Kontrollen wurden keine Mängel festgestellt. Eine Herausgabe der Kontrollberichte wurde von Ihnen lediglich dann erbeten, wenn es bei den Kontrollen zu Beanstandungen gekommen ist. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch beim Bezirksamt Mitte von Berlin Abt. Ordnung, Personal und Finanzen -Ordnungsamt-, Veterinär- und Lebensmittelaufsicht, mit Sitz in der Beusselstr. 44 n-q, Gebäude 32, 10553 Berlin eingelegt werden. Mit freundlichen Grüßen