Kontrollbericht zu Sportlerklause, Erfurt

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Sportlerklause
Hamburger Berg 4
99094 Erfurt

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. Januar 2019
  • Frist
    19. März 2019
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Julian Pascal Beier
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadtverwaltung Erfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Kontrollbericht zu Sportlerklause, Erfurt [#43408]
Datum
16. Januar 2019 05:35
An
Stadtverwaltung Erfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Sportlerklause Hamburger Berg 4 99094 Erfurt 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier

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Stadtverwaltung Erfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Zwischenbescheid: Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - Zeichen: 39-0-0381-19 Sehr geehrter Herr Bei…
Von
Stadtverwaltung Erfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Zwischenbescheid: Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - Zeichen: 39-0-0381-19
Datum
16. Januar 2019
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

geschwärzt
2,4 MB
Sehr geehrter Herr Beier, ich habe Ihre Mail/Ihr Schreiben bezüglich einer Informationsgewährung zu folgendem Lebensmittelunternehmer Sportlerklause Hamburger Berg 4 99094 Erfurt am 15.01.19 erhalten. Ich betrachte diese Mail/dieses Schreiben als Antrag auf Informationsgewährung nach § 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG). Ich werde den betroffenen Lebensmittelunternehmer sowie ggf. weitere betroffene Dritte zu Ihrem geltend gemachten Informationsanspruch gemäß § 5 Abs. 1 VIG in Verbindung mit § 28 ThürVwVfG anhören. Ich weise Sie gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG darauf hin, dass sich die Entscheidungsfrist nach § 5 Abs. 1 Satz 1 VIG bei einer Beteiligung (Anhörung) des betroffenen Lebensmittelunternehmers auf 2 Monate verlängert. Bei Anträgen, die komplexere Sachverhalte und mehrere Betriebe betreffen, müssen Sie mit entsprechend längeren Bearbeitungszeiten rechnen. Nachdem ggf. eine Antwort des Betroffenen vorliegt, werde ich über Ihren Antrag entscheiden. Soweit ich Ihrem Informationsgesuch entspreche, werde ich den o.g. betroffenen Lebensmittelunternehmer oder sonst betroffenen Dritten hiervon nach § 5 Abs. 2 Satz 3 VIG durch Bescheid in Kenntnis setzen. Die Informationsgewährung erfolgt dann in der Regel in der beantragten Form etwa 14 Tage nach Bekanntgabe dieses Bescheides - spätestens vor Ablauf der gesetzlichen Frist. Andernfalls erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid, der die Gründe der Ablehnung Ihres Antrages erhält. Hierbei können ggf. kostendeckende Gebühren und Auslagen für die Amtshandlungen im Rahmen des VIG erhoben werden. Sofern unser Amt nicht über die von Ihnen gewünschte Information verfügt, informieren wir Sie hierüber. Soweit uns eine Stelle bekannt ist, der die gewünschte Information vorliegt, leiten wir Ihren Antrag an diese Stelle weiter und unterrichten Sie über die Weiterleitung. Die anliegenden Informationen zum Datenschutz Ihrer personenbezogenen Daten nach der DSGVO bitte ich zu beachten. Diese können Sie im Sekretariat des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes in der Johannesstraße 173, 99084 Erfurt sowie unter folgenden Link oder QR-Code einsehen. http://www.erfurt.de/ef114390 Weiterhin weise ich Sie ausdrücklich darauf hin, dass ich gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG verpflichtet bin, auf Nachfrage Ihren Namen sowie Ihre Adresse dem betroffenen Lebensmittelunternehmer sowie ggf. weiteren betroffenen Dritten offenzulegen. Ein Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO kann im vorliegenden Fall nicht in Anspruch genommen werden, da sich die Ermächtigung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten aus Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c DSGVO ergibt. Mit freundlichen Grüßen