Kontrollbericht zu Stadtbäckerei Schaller, Weiden i

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Stadtbäckerei Schaller
Max-Reger-Straße 18
92637 Weiden i. d. OPf.

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Februar 2019
  • Frist
    30. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben …
An Stadt Weiden in der Oberpfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Stadtbäckerei Schaller, Weiden i [#59626]
Datum
28. Februar 2019 09:27
An
Stadt Weiden in der Oberpfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Stadtbäckerei Schaller Max-Reger-Straße 18 92637 Weiden i. d. OPf. 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Stadtbäckerei Schaller, Wei…
An Stadt Weiden in der Oberpfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Stadtbäckerei Schaller, Weiden i [#59626]
Datum
31. März 2019 15:54
An
Stadt Weiden in der Oberpfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Stadtbäckerei Schaller, Weiden i“ vom 28.02.2019 (#59626) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ich gestatte ihnen, daß i.S.d. Verbraucherinformationsgesetzes auf ausdrückliche Nachfrage des angefragten Betriebs mein Name und meine Anschrift an den angefragten Betrieb weitergeben kann. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59626 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Stadtbäckerei Schaller, Wei…
An Stadt Weiden in der Oberpfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Stadtbäckerei Schaller, Weiden i [#59626]
Datum
31. März 2019 16:00
An
Stadt Weiden in der Oberpfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Stadtbäckerei Schaller, Weiden i“ vom 28.02.2019 (#59626) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ich gestatte ihnen, daß i.S.d. Verbraucherinformationsgesetzes auf ausdrückliche Nachfrage des angefragten Betriebs mein Name und meine Anschrift an den angefragten Betrieb weitergeben kann. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59626 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Stadt Weiden in der Oberpfalz
Anfrage wegen Stadtbäckerei Schaller Kontrolle 16.04.2015 Beanstandungen: Hygieneveerstöße bei der Speiseeisherste…
Von
Stadt Weiden in der Oberpfalz
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage wegen Stadtbäckerei Schaller
Datum
6. August 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Kontrolle 16.04.2015 Beanstandungen: Hygieneveerstöße bei der Speiseeisherstellung, Bodenreinigung bei Ablagen in der Verkaufstheke, fehlender Hygieneschrank, Art der Maßnahme: mündliche Belehrung. Hinweis: Filiale wird demnächst schließen