Kontrollbericht zu Stadtschlachterei, Geesthacht

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Stadtschlachterei
Bergedorfer Straße 69
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Unbekannt

  • Datum
    24. September 2019
  • Frist
    30. November 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Stadtschlachterei, Geesthacht [#167212]
Datum
24. September 2019 16:54
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Stadtschlachterei Bergedorfer Straße 69 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen. Die für …
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
AW: [EXTERN] Kontrollbericht zu Stadtschlachterei, Geesthacht [#167212]
Datum
25. September 2019 08:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen. Die für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde des Kreises Herzogtum Lauenburg. Wir haben Ihre Anfrage daher mit dieser Mail dorthin weitergeleitet. Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise: Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, soweit und solange dies für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist. Alle Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihren diesbezüglichen Rechten können Sie der als Anhang beigefügten Datenschutzerklärung entnehmen. Mit freundlichen Grüßen
Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg
Durchführung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) Entscheidung über Ihren Antrag auf Informationsgewährung vo…
Von
Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg
Via
Briefpost
Betreff
Durchführung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) Entscheidung über Ihren Antrag auf Informationsgewährung vom 24.09.2019
Datum
28. Oktober 2019
Status
Warte auf Antwort
[...] Im Übrigen lehne ich Ihren Antrag ab. [...] Verwaltungskosten werden nicht erhoben. [...]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Stadtschlachterei, Geesthacht…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] Kontrollbericht zu Stadtschlachterei, Geesthacht [#167212]
Datum
1. November 2019 11:36
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Stadtschlachterei, Geesthacht“ vom 24.09.2019 (#167212) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 167212 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/r/167212
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Sehr geehrteAntragsteller/in gem. § 5 Absatz 2 Satz 2 VIG beträgt die regelmäßige Bearbeitungsfrist für Anträge n…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] Kontrollbericht zu Stadtschlachterei, Geesthacht [#167212]
Datum
1. November 2019 11:46
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
13,5 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in gem. § 5 Absatz 2 Satz 2 VIG beträgt die regelmäßige Bearbeitungsfrist für Anträge nach dem Verbraucherinformationsgesetz im Falle der Beteiligung Dritter – wie hier dem betroffenen Betrieb – zwei Monate. Die Bearbeitungsfrist Ihres Antrages vom 24.09.2019 ist demnach nicht abgelaufen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Ich nehme Ihren Ablehnbescheid zur Kenntn…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] Kontrollbericht zu Stadtschlachterei, Geesthacht [#167212]
Datum
5. November 2019 18:22
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Ich nehme Ihren Ablehnbescheid zur Kenntnis. Da Sie ihn entgegen meines Wunsches per Post gesendet haben, erreichte er mich später als die automatische Benachrichtigung der FragDenStaat Plattform über den Verzug. Ich bitte den fehlerhaften Hinweis auf Verspätung zu entschuldigen. Zudem habe ich die Betreiber darauf hingewiesen, dass die Frist vermutlich grundsätzlich falsch berechnet wird, da bei diesen Anfragen eigentlich immer damit gerechnet werden muss, dass Dritte beteiligt sind. Sie schreiben in Ihrem Ablehnbescheid, dass die Entscheidung des BVerfG nach § 40 LFGB zur Information der Öffentlichkeit maßgeblich sind. Diese beziehen sich jedoch auf die Internetplattform der Länder www.lebensmittelwarnung.de und auf viel schwerwiegendere lebensmittelrechtliche Probleme wie Produktrückrufe. Die Veröffentlichung von Ergebnissen eines routinemäßig durchgeführten amtlichen Hygiene-Audits mit der Prangerwirkung eines Eintrags in ein Schnellwarnsystem zu vergleichen scheint mir juristisch etwas weit hergeholt. Zudem hat das BVerfG nicht konkret über das VIG entschieden. Zentraler Ablehnungsgrund war auch, dass ich die Plattform FragDenStaat verwendet habe und Sie eine unbegrenzte Veröffentlichung fürchten. Der Initiator der Kampagne schreibt unter www.foodwatch.org/de/informieren/topf-secret/fragen-antworten/ schreibt: "Das Verbraucherinformationsgesetz gibt allen Bürgerinnen und Bürgern Informationsanspruch zu Ergebnissen der Lebensmittelkontrollen, die bis zu fünf Jahre in der Vergangenheit liegen. Ergebnisse zu Lebensmittelkontrollen, die mehr als fünf Jahre zurückliegen – zu denen also kein Informationsanspruch gemäß dem Verbraucherinformationsgesetz mehr besteht – werden wir wieder von der Plattform entfernen." Ihre Bedenken sind daher unbegründet. Im Gegenteil: ich denke die (zeitlich befristete) Veröffentlichung hat auch aus Behördensicht Vorteile: wiederholte Anfragen können durch die leichte Zugänglichkeit vermieden werden und knappe Personalressourcen anderweitig eingesetzt werden. Da ich weiterhin Interesse habe in welcher Form eine Inspektion durchgeführt und auf was ein Lebensmittelkontrolleur in Betrieben besonders Wert legt, frage ich Sie ob ich Ihre Bedenken ausräumen konnte? Als Kompromiss würde ich vorschlagen, dass Sie mir einen Kontrollbericht persönlich zusenden. Ich würde auf eine Veröffentlichung verzichten oder wenn dann nur mit Ihrer Genehmigung nach einer Schwärzung von Passagen, die Ihrer Ansicht nach nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Die Website FragDenStaat bietet hierbei sehr benutzerfreundliche Werkzeuge zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 167212 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/167212
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihre nachstehende E-Mail an die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörd…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
WG: [EXTERN] AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] Kontrollbericht zu Stadtschlachterei, Geesthacht [#167212]
Datum
6. November 2019 14:09
Status
Warte auf Antwort
image001.png
13,5 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihre nachstehende E-Mail an die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde des Kreises Herzogtum-Lauenburg weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Informationsgewährung nach dem VIG Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Mein Beschei…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
Informationsgewährung nach dem VIG
Datum
11. November 2019 13:09
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Mein Bescheid vom 28.10.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in entsprechend meines Bescheides vom 28.10.2019 gewähre ich Ihnen hiermit folgende Informationen i. S. d. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 a VIG über den Betrieb: Stadtschlachterei Voss, Bergedorfer Straße 69, << Adresse entfernt >> Die letzten beiden amtlichen lebensmittelrechtlichen Kontrollen fanden am 04.03.2016 und am 28.10.2019 statt. Des Weiteren bestätige ich den Eingang Ihrer Mail vom 05.11.2019 an das Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung S-H, weitergeleitet an mich am 06.11.2019. Sofern Sie gegen meinen Bescheid vom 28.10.2019 Widerspruch einlegen möchten, bitte ich Sie diesen schriftlich oder zur Niederschrift bei der im Bescheid genannten Behörde einzulegen. Die Widerspruchseinlegung per einfacher E-Mail ist nicht formwirksam und entfaltet keine Rechtswirkung. Mit freundlichen Grüßen