Kontrollbericht zu Star Döner Pizza, Lampertheim

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Star Döner Pizza
Ringstraße 99
68623 Lampertheim

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. März 2022
  • Frist
    5. April 2022
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben…
An Kreis Bergstraße - Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Star Döner Pizza, Lampertheim [#242298]
Datum
2. März 2022 14:17
An
Kreis Bergstraße - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Star Döner Pizza Ringstraße 99 68623 Lampertheim 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242298 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242298/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreis Bergstraße - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage ist hier eingegangen. Bezug nehmend auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen mit, das…
Von
Kreis Bergstraße - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Star Döner Pizza, Lampertheim [#242298]
Datum
11. März 2022 07:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage ist hier eingegangen. Bezug nehmend auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen mit, dass meine Behörde nach § 5 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) u.a. verpflichtet ist, jedem Dritten, dessen Belange durch den Antrag auf Informationszugang betroffen ist, vor der Entscheidung schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Zeitraumes von zwei Wochen zu geben. Über den Antrag auf Informationszugang durch meine Behörde kann somit in der Regel nach Ablauf einer Frist von zwei Monaten beschieden werden. Sofern der vom Antrag auf Informationszugang in seinen Belangen betroffene Dritte allerdings Rechtsmittel einlegt, kann sich die Dauer bis zur Informationserteilung erheblich und von meiner Seite aus nicht beeinflussbar verlängern. Neben Ihrer Anfrage ist ein Eingang einer Vielzahl ähnlicher Anfragen zu verzeichnen. Es ist daher derzeit noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Star Döner Pizza, Lamperthe…
An Kreis Bergstraße - Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Star Döner Pizza, Lampertheim [#242298]
Datum
5. April 2022 17:35
An
Kreis Bergstraße - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Star Döner Pizza, Lampertheim“ vom 02.03.2022 (#242298) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Kreis Bergstraße - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage ist in Bearbeitung. Bezug nehmend auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen mit, dass m…
Von
Kreis Bergstraße - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Star Döner Pizza, Lampertheim [#242298]
Datum
6. April 2022 07:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage ist in Bearbeitung. Bezug nehmend auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen mit, dass meine Behörde nach § 5 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) u.a. verpflichtet ist, jedem Dritten, dessen Belange durch den Antrag auf Informationszugang betroffen ist, vor der Entscheidung schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Zeitraumes von zwei Wochen zu geben. Über den Antrag auf Informationszugang durch meine Behörde kann somit in der Regel nach Ablauf einer Frist von zwei Monaten beschieden werden. Sofern der vom Antrag auf Informationszugang in seinen Belangen betroffene Dritte allerdings Rechtsmittel einlegt, kann sich die Dauer bis zur Informationserteilung erheblich und von meiner Seite aus nicht beeinflussbar verlängern. Es wird ergänzend darauf hingewiesen, dass aus Datenschutzgründen entsprechende Anträge nur auf dem Postweg bearbeitet werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Star Döner Pizza, Lamperthe…
An Kreis Bergstraße - Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Star Döner Pizza, Lampertheim [#242298]
Datum
20. Juni 2022 12:09
An
Kreis Bergstraße - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Star Döner Pizza, Lampertheim“ vom 02.03.2022 (#242298) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 77 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Star Döner Pizza, Lamperthe…
An Kreis Bergstraße - Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Star Döner Pizza, Lampertheim [#242298]
Datum
20. Juni 2022 12:10
An
Kreis Bergstraße - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Star Döner Pizza, Lampertheim“ vom 02.03.2022 (#242298) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 77 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Kreis Bergstraße - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage ist in Bearbeitung. Bezug nehmend auf Ihre Anfrage teile ich…
Von
Kreis Bergstraße - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Star Döner Pizza, Lampertheim [#242298]
Datum
20. Juni 2022 12:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage ist in Bearbeitung. Bezug nehmend auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen mit, dass meine Behörde nach § 5 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) u.a. verpflichtet ist, jedem Dritten, dessen Belange durch den Antrag auf Informationszugang betroffen ist, vor der Entscheidung schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Zeitraumes von zwei Wochen zu geben. Über den Antrag auf Informationszugang durch meine Behörde kann somit in der Regel nach Ablauf einer Frist von zwei Monaten beschieden werden. Sofern der vom Antrag auf Informationszugang in seinen Belangen betroffene Dritte allerdings Rechtsmittel einlegt, kann sich die Dauer bis zur Informationserteilung erheblich und von meiner Seite aus nicht beeinflussbar verlängern. Es wird ergänzend darauf hingewiesen, dass aus Datenschutzgründen entsprechende Anträge nur auf dem Postweg bearbeitet werden. Mit freundlichen Grüßen