Kontrollbericht zu steakhus, Grömitz

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
steakhus
Neustädter Straße 28
23743 Grömitz

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Unbekannt

  • Datum
    7. Februar 2019
  • Frist
    9. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann ha…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu steakhus, Grömitz [#56196]
Datum
7. Februar 2019 13:08
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: steakhus Neustädter Straße 28 23743 Grömitz 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Sehr geehrtAntragsteller/in die für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei der Le…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
AW: Kontrollbericht zu steakhus, Grömitz [#56196]
Datum
18. Februar 2019 18:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in die für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde des Kreises Ostholstein. Wir haben Ihre Anfrage daher mit dieser Mail dorthin weitergeleitet. Mit Ihrem Antrag haben Sie der Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an einen Dritten, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, ausdrücklich widersprochen. Nach § 11 LDSG SH steht Ihnen jedoch kein Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 1 S. 1 der DSGVO zu, da eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet. Nach § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG hat die informationspflichtige Behörde einem zu beteiligenden Dritten auf dessen Nachfrage Namen und Anschrift des Antragstellers offen zu legen. Zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrags bitten wir Sie daher um Bestätigung der in Ihrem Antrag enthaltenen Anschrift. Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise: Zudem verarbeiten auch wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit und solange dies für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist. Alle Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihren diesbezüglichen Rechten können Sie der als Anhang beigefügten Datenschutzerklärung entnehmen. Bitte lesen Sie sich die Datenschutzerklärung gründlich durch und teilen Sie uns im Anschluss mit, ob Sie Ihren Antrag unter diesen Voraussetzungen aufrechterhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu steakhus, Grömitz [#56196]
Datum
20. Februar 2019 17:48
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Ich darf Sie an die 2-monatige Frist erinnern, in der ich nach Verbraucherinformationsgesetz über die Ergebnisse zu unterrichten bin. Es kann nicht angehen, dass ein Verbraucherinformationsgesetz erlassen wird mit wohlüberlegten Regelfristen – und diese dann nicht eingehalten werden. Zurecht verlangt auch der Staat oder das Land S-H regelmässig von seinen Bürgern die Einhaltung von Fristen, die sich aus der Gesetzeslage ergeben. Ich werde nach Verstreichen der o.g. Frist daher eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 56196 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Antrag Zusammenfassung: Antrag abgelehnt - Information werden nur dahingehend übersandt (binnen 10 Tagen), als da…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Via
Briefpost
Betreff
Antrag
Datum
7. März 2019
Status
Warte auf Antwort
Zusammenfassung: Antrag abgelehnt - Information werden nur dahingehend übersandt (binnen 10 Tagen), als das die Termine der letzten beiden amtlichen Kontrollen des Betriebes bekannt gegeben werden und ob etwaige Beanstandungen vorlagen. D.H. Kontrollberichte wird es nicht geben. Dann folgt eine 4 Seitige (!!) Begründung.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag [#56196] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu steakhu…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag [#56196]
Datum
24. März 2019 16:54
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu steakhus, Grömitz“ vom 07.02.2019 (#56196) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 16 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Parallel reiche ich hiermit eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den/die Sachbearbeiter dieses Falls ein. Es ist nach wie vor nicht einzusehen, dass sich die Behörde mit der Beantwortung über Gebühr Zeit lässt - zumal diese Informationen ja schon vorliegen. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang der Dienstaufsichtsbeschwerde kurz schriflich. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 56196 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
AW: Antrag [#56196] Sehr geehrtAntragsteller/in mit Email vom 24. März 2019 schreiben Sie, dass Ihre Informations…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
AW: Antrag [#56196]
Datum
28. März 2019 10:01
Status
Warte auf Antwort
image001.png
10,9 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in mit Email vom 24. März 2019 schreiben Sie, dass Ihre Informationsanfrage vom 7. Februar 2019 (#56196) „nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet“ und „…die Frist mittlerweile um 16 Tage überschritten“ worden sei. Tatsächlich wurde Ihre Informationsanfrage fristgerecht, nämlich bereits mit Schreiben vom 6. März 2019 beschieden, dessen Inhalt Sie in Ihrem Eintrag auf der Plattform fragdenstaat.de vom 7. März 2019 zutreffend wiedergeben. Ihr Widerspruch gegen diesen Bescheid ist am 11. März 2019 bei der zuständigen Behörde eingegangen, was Ihnen mit Schreiben vom 19. März 2019 bestätigt worden ist. Vor diesem Hintergrund gehen wir davon, dass es sich bei Ihrer Mail vom 24. März 2019 um ein technisches Versehen handelt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag [#56196] Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe bis heute nach wie vor keine Nachricht darüber, ob es…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag [#56196]
Datum
8. April 2019 11:58
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe bis heute nach wie vor keine Nachricht darüber, ob es Beanstandungen gegeben hat - unabhängig davon, ob Kontrollberichte ausgehändigt werden oder nicht. Ich verweise diesbezüglich auf inzwsichen zahlreicher werdende Verwaltungsklagen, in denen geklärt wird, ob Ihre Rechtsmeinung haltbar ist. Von daher halte ich meinen Einsprich sowie auch die Dienstaufsichtsbeschwerde aufrecht und gehe davon aus, dass diese auch bearbeitet wird. Ich bitte um gleichlautende Bestätigung. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 56196 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Sehr geehrteAntragsteller/in entsprechend mein…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
23. Mai 2019 11:15
Status
Anfrage abgeschlossen

Rechtsgutachten für „Topf Secret“

Schleswig-Holstein weigert sich leider, Beanstandungen bei Betrieben herauszugeben und beruft sich zu unrecht auf die Regelung im LFGB.

Hier finden Sie ein Rechtsgutachten, das die rechtliche Lage zu „Topf Secret“ klarstellt. Sie können die Behörde gerne davon in Kenntnis setzen oder das Gutachten nutzen, um rechtlich gegen die Behörde vorzugehen.

image001.png
43,6 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in entsprechend meines Bescheides vom 06.03.2019 gewähre ich Ihnen hiermit folgende Informationen i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. a) VIG über den Betrieb "Steakhus, Neustädter Str. 28, 23743 Grömitz": 1. Die letzten beiden amtlichen lebensmittelrechtlichen Kontrollen fanden am 16.09.2009 und am 07.05.2015 statt. 2. Es sind im Rahmen dieser Kontrollen keine Beanstandungen festgestellt worden, bzw. keine Beanstandungen festgestellt worden, zu deren Veröffentlichung ich in Ansehung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu § 40 Abs. 1a LFGB berechtigt bin. Die verspätete Mitteilung der Daten bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen