Kontrollbericht zu Steeler Imbiss Pizzeria, Essen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Steeler Imbiss Pizzeria
Steeler Straße 501
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Juli 2022
  • Frist
    20. August 2022
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Stadt Essen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Steeler Imbiss Pizzeria, Essen [#253523]
Datum
18. Juli 2022 14:51
An
Stadt Essen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Steeler Imbiss Pizzeria Steeler Straße 501 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253523 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253523/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Essen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Eingangsbestätigung - Anfrage nach dem VIG - Az. 59-6-1407-13-22-Ja Sehr << Antragsteller:in >> hierm…
Von
Stadt Essen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Eingangsbestätigung - Anfrage nach dem VIG - Az. 59-6-1407-13-22-Ja
Datum
3. August 2022 10:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrages nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 18.07.2022 Sie haben der Weitergabe Ihrer Daten (Name und Anschrift) gegenüber Dritten widersprochen. Gemäß § 5 Abs. 2 S. 4 VIG bin ich verpflichtet, dem Betrieb, auf den sich Ihre Anfrage bezieht, auf Nachfrage Ihren Name und Ihre Adresse mitzuteilen. Sollten Sie den Widerspruch nicht zurücknehmen, ist ein Anspruch auf Auskunftserteilung für den Fall, dass der Betrieb die Übermittlung der Daten beantragt, ausgeschlossen. Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass ich neben Ihrer Anfrage noch weitere ähnliche Anfragen erhalten habe. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist allerdings nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Hinweise zum Datenschutz Die von Ihnen mitgeteilten personenbezogenen Daten sowie sonstige überlassene Informationen werden ausschließlich zur Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Weitergehende Informationen, insbesondere zu Ihren Rechten als Betroffene:r finden Sie hier: https://www.essen.de/leben/umwelt/datenschutzhinweise_umweltamt.de.html. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Essen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Lebensmittelüberwachung, hier: Ihr Antrag nach dem VIG zum Betrieb Steeler Imbiss Pizzeria, Steeler Str. 501 in 45…
Von
Stadt Essen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Lebensmittelüberwachung, hier: Ihr Antrag nach dem VIG zum Betrieb Steeler Imbiss Pizzeria, Steeler Str. 501 in 45276 Essen - Az. 59-6-1407-13-22-Ja
Datum
3. November 2022 08:37
Status
Warte auf Antwort
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4,9 KB


Sehr [geschwärzt], I. Ihrem Antrag vom 18.07.2022 auf Zugang zu Informationen nach dem VIG wird entsprochen. II. Der Informationszugang erfolgt elektronisch (per E-Mail) 14 Tage nach Bekanntgabe dieser Entscheidung an den zu beteiligenden Dritten. III. Die Erteilung der Informationen erfolgt kostenfrei. Begründung: Am 18.07.2022 stellten Sie einen Antrag nach § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) zum im Betreff genannten Betrieb. Nach § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VIG hat jeder nach Maßgabe des VIG Anspruch auf freien Zugang zu allen Daten über von den nach Bundes- oder Landesrecht zuständigen Stellen festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und des Produktsicherheitsgesetzes, der auf Grund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen, unmittelbar geltender Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Anwendungsbereich der genannten Gesetze. Nach § 5 Abs. 4 VIG darf der Informationszugang erst 14 Tage nachdem die Entscheidung dem Betrieb bekannt gegeben wurde, erfolgen. Sollten seitens des betroffenen Betriebes Rechtsmittel gegen die Auskunftserteilung eingelegt werden, und diese dadurch evtl. verzögert werden, werde ich Sie hierüber informieren. Ich bitte zu berücksichtigen, dass die übersandten Informationen nur den Zustand zum Zeitpunkt der lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen darstellen Nach § 7 Abs. 1 S. 2 VIG ist der Zugang zu den Informationen für Sie kostenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung können Sie innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Klage erheben. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Bahnhofsvorplatz 3 in 45879 Gelsenkirchen schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erheben. Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 55a Abs. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) eingereicht werden. Es muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Die technischen Rahmenbedingungen für die Übermittlung und die Eignung zur Bearbeitung durch das Gericht bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Elektronischen-Rechtsverkehr-Verordnung. Wird die Klage durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, eine Behörde oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse erhoben, muss sie nach § 55d S. 1 VwGO als elektronisches Dokument übermittelt werden. Dies gilt nach § 55d S. 2 VwGO auch für andere nach der VwGO vertretungsberechtigte Personen, denen ein sicherer Übermittlungsweg nach § 55a Abs. 4 S. 1 Nr. 2 VwGO zur Verfügung steht. Ist eine Übermittlung als elektronisches Dokument aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt auch bei diesem Personenkreis nach § 55d S. 1 und 2 VwGO die Klageerhebung mittels Schriftform oder zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen. Hinweis: Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO in Verbindung mit § 5 Abs. 4 S. 1 VIG hat eine Klage gegen diesen Bescheid keine aufschiebende Wirkung. Dies bedeutet, der Zugang zu den Informationen kann Ihnen auch dann gewährt werden, wenn der Betrieb dagegen Klage erhebt. Allerdings kann das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen auf Antrag die aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs ganz oder teilweise anordnen. Mit freundlichen Grüßen Stadt Essen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]>
Stadt Essen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
es wurde nun doch der Anfrage entsprochen. Die Antwort soll mir in 14 Tagen zugehen
Von
Stadt Essen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
3. November 2022
Status
Warte auf Antwort
es wurde nun doch der Anfrage entsprochen. Die Antwort soll mir in 14 Tagen zugehen

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Stadt Essen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Kontrollberichte - VIG zum Betrieb Steeler Imbiss Pizzeria, Steeler Str. 501 in << Adresse entfernt >>…
Von
Stadt Essen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Kontrollberichte - VIG zum Betrieb Steeler Imbiss Pizzeria, Steeler Str. 501 in << Adresse entfernt >> - Az. 59-6-1407-13-22-Ja
Datum
25. November 2022 07:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Bezugnehmend auf meine E-Mail vom 03.11.2022 übersende ich Ihnen (digitale) Kopien der entsprechenden Kontrollberichte. Mit freundlichen Grüßen

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