Kontrollbericht zu Sternenbäck, Cottbus

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Sternenbäck
Karl-Liebknecht-Straße 136
03046 Cottbus

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Unbekannt

  • Datum
    13. Mai 2019
  • Frist
    15. Juni 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben die b…
An Veterinär-und Lebensmittelüberwachung Cottbus Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Sternenbäck, Cottbus [#141669]
Datum
13. Mai 2019 18:27
An
Veterinär-und Lebensmittelüberwachung Cottbus
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Sternenbäck Karl-Liebknecht-Straße 136 03046 Cottbus 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Veterinär-und Lebensmittelüberwachung Cottbus
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen Ihnen hiermit den Eingang Ihrer Anfrage zu einer Bäckereifiliale in C…
Von
Veterinär-und Lebensmittelüberwachung Cottbus
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Sternenbäck, Cottbus [#141669]
Datum
14. Mai 2019 10:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen Ihnen hiermit den Eingang Ihrer Anfrage zu einer Bäckereifiliale in Cottbus. Zur Sicherstellung eines reibungslosen Bearbeitens Ihrer Anfragen ist ein Nachweis Ihrer Identität zwingend notwendig. Bitte bestätigen Sie uns, dass es sich bei Ihnen um eine natürliche Person handelt. Eine Entscheidung und die Information zu Ihrem Antrag erfolgt grundsätzlich auf dem Postweg. Ihrem Wunsch auf Antwort per E-Mail können wir deshalb nicht gerecht werden. Der angefragte Betrieb wird als betroffener Dritter angehört. Bitte beachten Sie das bei der Frist (§ 5 Abs. 2 VIG). Sie verlängert sich mindestens um einen weiteren Monat. Ihre Anfrage wird kostenfrei bearbeitet. Sollten wir bis spätestens 22.05.2019 keine entsprechende Rückmeldung von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie die Anträge nicht weiter verfolgen möchten. Freundliche Grüße
Veterinär-und Lebensmittelüberwachung Cottbus
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte konkretisieren Sie Ihre Anfrage, zu welcher Filiale Sie die Informationen wüns…
Von
Veterinär-und Lebensmittelüberwachung Cottbus
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Sternenbäck, Cottbus [#141669]
Datum
21. Mai 2019 09:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte konkretisieren Sie Ihre Anfrage, zu welcher Filiale Sie die Informationen wünschen. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage bezieht sich auf die 3 Geschäfte im UG/ EG und 1.OG. ... Mit freundli…
An Veterinär-und Lebensmittelüberwachung Cottbus Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Sternenbäck, Cottbus [#141669]
Datum
22. Mai 2019 11:04
An
Veterinär-und Lebensmittelüberwachung Cottbus
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage bezieht sich auf die 3 Geschäfte im UG/ EG und 1.OG. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 141669 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Veterinär-und Lebensmittelüberwachung Cottbus
Sehr geehrteAntragsteller/in gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 VIG wurden Sie informiert, dass sich aufgrund der Anhörung b…
Von
Veterinär-und Lebensmittelüberwachung Cottbus
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Sternenbäck, Cottbus [#141669]
Datum
29. Mai 2019 12:57
Status

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrteAntragsteller/in gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 VIG wurden Sie informiert, dass sich aufgrund der Anhörung betroffener Dritter die Bearbeitungsfrist verlängern kann. Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Anschrift bei Beteiligung Dritter offenzulegen ist, wenn der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellt. Geben Sie bitte Ihre Bereitschaft zur Offenlegung Ihres Namens und Ihrer Anschrift (§ 5 Abs. 2 Satz 4 VIG). Sollten Sie dem widersprechen, kann Ihre Anfrage zur Weiterverfolgung nicht mehr aufrecht erhalten werden. Freundliche Grüße

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S…
An Veterinär-und Lebensmittelüberwachung Cottbus Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Sternenbäck, Cottbus [#141669]
Datum
3. Juni 2019 09:23
An
Veterinär-und Lebensmittelüberwachung Cottbus
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 141669 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>