Kontrollbericht zu Sternenbäck, Forst

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Sternenbäck
August-Bebel-Straße 2
03149 Forst (Lausitz)

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Die Betriebskontrolle am 02.07.2020 ergab keine groben hygienischen Verstöße
Die Betriebskontrolle am 20.09.2021 ergab keine groben hygienischen Verstöße
Geringfügige Bauliche Mängel wurden festgestellt

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Juni 2022
  • Frist
    5. Juli 2022
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Spree-Neiße - Fachbereich Landwirtschaft / Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Sternenbäck, Forst [#250348]
Datum
1. Juni 2022 08:19
An
Landkreis Spree-Neiße - Fachbereich Landwirtschaft / Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Sternenbäck August-Bebel-Straße 2 03149 Forst (Lausitz) 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250348 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250348/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Spree-Neiße - Fachbereich Landwirtschaft / Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Ihre Anfrage zu Sternenbäck, Forst [#250348] Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 01.06.2022 …
Von
Landkreis Spree-Neiße - Fachbereich Landwirtschaft / Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Ihre Anfrage zu Sternenbäck, Forst [#250348]
Datum
7. Juni 2022 14:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 01.06.2022 haben wir am 07.06.2022 erhalten. In der Klaus-Herrmann-Straße 28 in Guben befindet sich keine Bäckerfiliale der Firma Sternenbäck. Wir können Ihnen deshalb dazu leider keine ausführliche Antwort auf Ihre Anfrage geben. Wir geben Ihnen jedoch hiermit Gelegenheit, Ihre Anfrage zu präzisieren. Freundliche Grüße
Landkreis Spree-Neiße - Fachbereich Landwirtschaft / Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Anfrage zu Sternenbäck in Forst (#250348) Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen Ihnen hiermit d…
Von
Landkreis Spree-Neiße - Fachbereich Landwirtschaft / Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Anfrage zu Sternenbäck in Forst (#250348)
Datum
7. Juni 2022 14:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen Ihnen hiermit den Eingang Ihrer o. g. Anfrage zur Bäckereifiliale Sternenbäck in Forst, August-Bebel-Str. 2 Zur o. g. Filiale gab es bereits 2019 eine Anfrage, die unter #131574 bei >fragdenstaat.de< geführt wurde. Schauen Sie bitte dort nach. Sollte Ihnen dies nicht genügen, aktualisieren Sie Ihre Anfrage bitte. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage zu Sternenbäck in Forst (#250348) [#250348] Sehr geehrte/r Frau/Herr [geschwärzt], die veröffentlich…
An Landkreis Spree-Neiße - Fachbereich Landwirtschaft / Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage zu Sternenbäck in Forst (#250348) [#250348]
Datum
24. Juni 2022 16:08
An
Landkreis Spree-Neiße - Fachbereich Landwirtschaft / Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte/r Frau/Herr [geschwärzt], die veröffentlichen Informationen unter #131574 sind unzureichend. ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Sternenbäck August-Bebel-Straße 2 03149 Forst (Lausitz) 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 250348 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
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Automatische Antwort: Anfrage zu Sternenbäck in Forst (#250348) [#250348] Dieser E-Mail-Kontakt ist zurzeit nicht…
Von
Landkreis Spree-Neiße - Fachbereich Landwirtschaft / Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Automatische Antwort: Anfrage zu Sternenbäck in Forst (#250348) [#250348]
Datum
24. Juni 2022 16:08
Status
Warte auf Antwort
Dieser E-Mail-Kontakt ist zurzeit nicht besetzt. Ihre E-Mail wird gespeichert. Bitte wenden Sie sich in dringenden Fällen an: 0355 612-3910 oder an das Sekretariat im Landkreis Spree-Neiße, Tel.: 03562 9861-8301 oder per Mail an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Bitte verzichten Sie in Ihrer Antwort auf das Anhängen von Office-Dokumenten! Verwenden Sie statt dessen PDF-Dokumente! Wenn dies nicht möglich ist oder Sie Fragen haben, setzen Sie sich mit dem Absender in Verbindung. Vielen Dank für Ihr Verständnis! ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Diese E-Mail kann vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen enthalten. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten diese E-Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser E-Mail sind nicht gestattet. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch den Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa einschließlich seiner Eigenbetriebe, finden Sie unter der Rubrik Datenschutz.<https://www.lkspn.de/datenschutz.html> -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
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Erfolgreicher bescheid - Spree-Neiße - Bäckereiffiliale Sternenbäck Erfolgreicher bescheid - Spree-Neiße - Bäckere…
Von
Landkreis Spree-Neiße - Fachbereich Landwirtschaft / Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Erfolgreicher bescheid - Spree-Neiße - Bäckereiffiliale Sternenbäck
Datum
12. Juli 2022
Status
Warte auf Antwort
Erfolgreicher bescheid - Spree-Neiße - Bäckereiffiliale Sternenbäck Die Betriebskontrolle am 02.07.2020 ergab keine groben hygienischen Verstöße Die Betriebskontrolle am 20.09.2021 ergab keine groben hygienischen Verstöße Geringfügige Bauliche Mängel wurden festgestellt
<< Anfragesteller:in >>
AW: Erfolgreicher bescheid - Spree-Neiße - Bäckereiffiliale Sternenbäck [#250348]
Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Landkreis Spree-Neiße - Fachbereich Landwirtschaft / Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Erfolgreicher bescheid - Spree-Neiße - Bäckereiffiliale Sternenbäck [#250348]
Datum
21. Juli 2022 09:07
An
Landkreis Spree-Neiße - Fachbereich Landwirtschaft / Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, können Sie mir noch zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Sternenbäck, Forst“ vom 01.06.2022 (#250348) die geringfügigen Mängel der Kontrollen mitteilen? Vielen Dank für Ihre Mühen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Briefpost
Betreff
Erfolgreiche Antwort - Spree-Neiße - Sternenbäck
Datum
1. August 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Erfolgreiche Antwort - Spree-Neiße - Sternenbäck Die Betriebskontrolle 02.07.2020 und 20.09.2021 ergab keine groben hygienischen Verstöße. Kleine Mängel gab es am baulichen Zustand.