Kontrollbericht zu Strandperle, Großenbrode

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Strandperle
Südstrand 12
23775 Großenbrode

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    6. Februar 2019
  • Frist
    9. April 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Strandperle, Großenbrode [#56015]
Datum
6. Februar 2019 16:46
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Strandperle Südstrand 12 23775 Großenbrode 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls. zurücknehme. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Sehr geehrtAntragsteller/in die für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei der Le…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Strandperle, Großenbrode [#56015]
Datum
18. Februar 2019 18:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in die für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde des Kreises Ostholstein. Wir haben Ihre Anfrage daher mit dieser Mail dorthin weitergeleitet. Mit Ihrem Antrag haben Sie der Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an einen Dritten, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, unter Vorbehalt widersprochen. Eine Bestätigung, den Antrag aufrechterhalten zu wollen, unter dem Vorbehalt, erst nach Bekanntgabe der Entscheidung über Ihren Antrag einem beteiligten Dritten gegenüber und dessen erklärter Nachfrage nach Ihren Daten entscheiden zu wollen, ob Sie den Antrag zurücknehmen, ist jedoch unzulässig. § 11 LDSG SH gewährt Ihnen weder ein vorweggenommenes noch ein nachträgliches Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 1 S. 1 DSGVO, da eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet. Da einem beteiligten Dritten nach § 5 Abs. 2 S. 4 VIG die Entscheidung über den Antrag - und damit nach dessen Bearbeitung - bekannt zu geben ist, trifft auch die zuständige Behörde die Offenlegungspflicht Ihrer Daten auf Nachfrage erst nach der Bearbeitung des Antrages. Ein nachträgliches Widerspruchsrecht widerspräche daher nicht nur dem ausdrücklichen Gesetzeswortlaut des § 5 Abs. 2 S. 4 VIG, sondern würde auch eine Umgehung des § 11 LDSG SH bedeuten. Zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrags bitten wir Sie daher um vorbehaltslose Bestätigung der in Ihrem Antrag enthaltenen Anschrift. Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise: Zudem verarbeiten auch wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit und solange dies für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist. Alle Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihren diesbezüglichen Rechten können Sie der als Anhang beigefügten Datenschutzerklärung entnehmen. Bitte lesen Sie sich die Datenschutzerklärung gründlich durch und teilen Sie uns im Anschluss mit, ob Sie Ihren Antrag unter diesen Voraussetzungen aufrechterhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Strandperle, Großenbrode“ v…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Strandperle, Großenbrode [#56015]
Datum
16. April 2019 16:57
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Strandperle, Großenbrode“ vom 06.02.2019 (#56015) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 56015 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Sehr geehrtAntragsteller/in in Ihrem Antrag vom 06.02.2019 haben Sie der Weitergabe Ihres Namens und Ihrer Anschr…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Strandperle, Großenbrode [#56015]
Datum
16. April 2019 17:03
Status
Anfrage abgeschlossen

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

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11,7 KB
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33,9 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in in Ihrem Antrag vom 06.02.2019 haben Sie der Weitergabe Ihres Namens und Ihrer Anschrift an Dritte unter Vorbehalt widersprochen. Eine Bestätigung, den Antrag aufrechterhalten zu wollen, unter dem Vorbehalt, erst nach Bekanntgabe der Entscheidung über Ihren Antrag einem beteiligten Dritten gegenüber und dessen erklärter Nachfrage nach Ihren Daten entscheiden zu wollen, ob Sie den Antrag zurücknehmen, ist jedoch unzulässig. § 11 LDSG SH gewährt Ihnen weder ein vorweggenommenes noch ein nachträgliches Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 1 S. 1 DSGVO, da eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet. Nach § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG hat die informationspflichtige Behörde einem zu beteiligenden Dritten auf dessen Nachfrage Namen und Anschrift des Antragstellers offen zu legen. Wir haben Sie bereits mit Email vom 18.02.2019 darüber in Kenntnis gesetzt und Sie darum gebeten, uns mitzuteilen, ob Sie Ihren Antrag auch unter diesen Voraussetzungen aufrechterhalten wollen. Leider ist eine entsprechende Mitteilung Ihrerseits bislang nicht erfolgt, sodass wir den Antrag derzeit nicht weiterbearbeiten können. Mit freundlichen Grüßen