Kontrollbericht zu Strandpirat, Nebel

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Strandpirat
Strunwai 44
25946 Nebel

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. Januar 2019
  • Frist
    16. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Ulrich von Gfug
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Details
Von
Ulrich von Gfug
Betreff
Kontrollbericht zu Strandpirat, Nebel [#36108]
Datum
14. Januar 2019 11:02
An
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Strandpirat Strunwai 44 25946 Nebel 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich von Gfug <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Ulrich von Gfug << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich von Gfug
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Sehr geehrter Herr von Gfug, die für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei der L…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Strandpirat, Nebel [#36108]
Datum
31. Januar 2019 18:00
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Nicht-öffentliche Anhänge:
image001.emz
190,0 KB
image002.png
46,3 KB


Sehr geehrter Herr von Gfug, die für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde der Stadt Kiel. Wir haben Ihre Anfrage daher mit dieser Mail dorthin weitergeleitet. Mit Ihrem Antrag haben Sie der Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an einen Dritten, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, ausdrücklich widersprochen. Nach § 11 LDSG SH steht Ihnen jedoch kein Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 1 S. 1 der DSGVO zu, da eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet. Nach § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG hat die informationspflichtige Behörde einem zu beteiligenden Dritten auf dessen Nachfrage Namen und Anschrift des Antragstellers offen zu legen. Zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrags bitten wir Sie daher um Bestätigung der in Ihrem Antrag enthaltenen Anschrift. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie Ihren Antrag unter diesen Voraussetzungen aufrechterhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Sehr geehrter Herr von Gfug, mir ist leider in Absatz 1 ein Fehler unterlaufen, die für die Beantwortung Ihrer A…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
WG: AW: Kontrollbericht zu Strandpirat, Nebel [#36108]
Datum
1. Februar 2019 12:49
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
image003.emz
190,0 KB
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190,0 KB
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46,4 KB
image006.png
46,3 KB


Sehr geehrter Herr von Gfug, mir ist leider in Absatz 1 ein Fehler unterlaufen, die für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde des Kreises Nordfriesland. Wir haben Ihre Anfrage daher mit dieser Mail dorthin weitergeleitet.
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Sehr geehrter Herr von Gfug, Sie beantragten die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden let…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
AW: AW: Kontrollbericht zu Strandpirat, Nebel [#36108]
Datum
11. Februar 2019 10:52
Status

Topf Secret Zu wenige Infos

Offenbar gibt die Behörde zu wenige Informationen heraus.

Sehr geehrter Herr von Gfug, Sie beantragten die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Strandpirat Strunwai 44 25946 Nebel 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Zu 1: Die letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen im angefragten Betrieb fanden statt: 06.03.2018; 24.05.2017 Zu 2.: Es liegen keine Beanstandungen vor, die eine Information der Öffentlichkeit nach §6 Abs. 1 S. 3 VIG (die über die Informationspflicht nach der Rechtsprechung des BVerfG zu §40 Abs. 1a hinausgeht) rechtfertigen. Mit freundlichem Gruß

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Ulrich von Gfug
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich möchte ausdrücklich klarstellen, dass i…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
Ulrich von Gfug
Betreff
AW: AW: Kontrollbericht zu Strandpirat, Nebel [#36108]
Datum
17. Mai 2019 10:56
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich möchte ausdrücklich klarstellen, dass ich einen Antrag gem. § 4 Abs. 1 VIG gestellt habe, über den Ihrerseits gem. § 5 VIG zu entscheiden ist. Meine Anfrage bezog sich nicht auf eine ggf. davon unabhängige Informationsgewährung gem. § 6 VIG. Die Frage der aktiven Informationspflicht durch Behörden nach § 40 1a LFGB ist überdies rechtlich gesondert zu betrachten von individuellen Auskunftsersuchen nach dem VIG. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen Ulrich von Gfug Anfragenr: 36108 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Ulrich von Gfug << Adresse entfernt >>