Kontrollbericht zu Studierendenwerk Düsseldorf AöR - Mensa Musikhochschule, Düsseldorf

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Studierendenwerk Düsseldorf AöR - Mensa Musikhochschule
Fischerstraße 110
40476 Düsseldorf

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. Mai 2020
  • Frist
    14. Juli 2020
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

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Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Studierendenwerk Düsseldorf AöR - Mensa Musikhochschule, Düsseldorf [#186210]
Datum
8. Mai 2020 09:34
An
Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Studierendenwerk Düsseldorf AöR - Mensa Musikhochschule Fischerstraße 110 40476 Düsseldorf 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186210 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186210 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist eingegangen. Zur Beantwortung Ihrer Anfrage, ist die Beteiligung D…
Von
Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre Mail: Kontrollbericht zu Studierendenwerk Düsseldorf AöR - Mensa Musikhochschule, Düsseldorf [#186210]
Datum
8. Mai 2020 09:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist eingegangen. Zur Beantwortung Ihrer Anfrage, ist die Beteiligung Dritter, d.h. eine Anhörung des betroffenen Betriebs notwendig. Die Bearbeitungsdauer verlängert sich daher auf 2 Monate (§5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage ist eine Vielzahl ähnlicher Anfragen in hiesiger Behörde eingegangen. Alle diese Anfragen werden geprüft und beschieden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Die Übersendung Ihrer beantragten Auskunft folgt auf dem Postweg. Bitte prüfen Sie daher Ihre Angaben zu Ihren Kontaktdaten auf Vollständigkeit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Studierendenwerk Düsseldorf A…
An Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Mail: Kontrollbericht zu Studierendenwerk Düsseldorf AöR - Mensa Musikhochschule, Düsseldorf [#186210]
Datum
1. August 2020 12:31
An
Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Studierendenwerk Düsseldorf AöR - Mensa Musikhochschule, Düsseldorf“ vom 08.05.2020 (#186210) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 19 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage und teilen Sie mir mit, wann voraussichtlich mit einer abschließenden Bearbeitung zu rechnen ist. Eine pauschale Begründung wie von Ihnen vorgenommen ist meines Erachtens nicht sachgerecht und ich informiere Sie daher, dass ich bei ausbleibender oder nicht angemessenen Rückmeldung Ihrerseits mit Ablauf des dritten Monats ab Zugang des Antrags in Ihrem Haus ohne weitere Nachricht weitere Schritte nach §75 VwGO prüfen werde. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186210 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186210/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Studierendenwerk Düsseldorf …
An Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Mail: Kontrollbericht zu Studierendenwerk Düsseldorf AöR - Mensa Musikhochschule, Düsseldorf [#186210]
Datum
1. Mai 2021 15:53
An
Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Studierendenwerk Düsseldorf AöR - Mensa Musikhochschule, Düsseldorf“ vom 08.05.2020 (#186210) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 292 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186210 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186210/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, leider habe ich bis zum heutigen Tag keine Übersendung der angefragten Dokumente u…
An Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Mail: Kontrollbericht zu Studierendenwerk Düsseldorf AöR - Mensa Musikhochschule, Düsseldorf [#186210]
Datum
16. September 2022 13:44
An
Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, leider habe ich bis zum heutigen Tag keine Übersendung der angefragten Dokumente und auch keinen Bescheid erhalten. Ich bitte Sie daher erneut, den Antrag zu bescheiden und kündige an ohne weitere Benachrichtigung Untätigkeitsklage zu erheben, sofern mir ein entsprechender Bescheid nicht mit Ablauf des 26. September 2022 (hier eingehend) vorliegt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anfrage ist eingegangen. Zur Beantwortung Ihrer Anfrage, ist die Beteiligung…
Von
Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre Mail: AW: Ihre Mail: Kontrollbericht zu Studierendenwerk Düsseldorf AöR - Mensa Musikhochschule, Düsseldorf [#186210]
Datum
16. September 2022 13:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anfrage ist eingegangen. Zur Beantwortung Ihrer Anfrage, ist die Beteiligung Dritter, d.h. eine Anhörung des betroffenen Betriebs notwendig. Die Bearbeitungsdauer verlängert sich daher auf 2 Monate (§5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage ist eine Vielzahl ähnlicher Anfragen in hiesiger Behörde eingegangen. Alle diese Anfragen werden geprüft und beschieden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Die Übersendung Ihrer beantragten Auskunft folgt auf dem Postweg. Bitte prüfen Sie daher Ihre Angaben zu Ihren Kontaktdaten auf Vollständigkeit. Mit freundlichen Grüßen

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Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Sehr << Antragsteller:in >> die von Ihnen angeforderten Kontrollberichte wurden Ihnen bereits am 23.…
Von
Landeshauptstadt Düsseldorf - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Betreff
Antwort: AW: Ihre Mail: Kontrollbericht zu Studierendenwerk Düsseldorf AöR - Mensa Musikhochschule, Düsseldorf [#186210]
Datum
19. September 2022 15:25
Status

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> die von Ihnen angeforderten Kontrollberichte wurden Ihnen bereits am 23.07.2021 auf dem Postweg zugesandt. Die Unterlagen werden Ihnen trotzdem nochmals auf dem postalischen Weg übersandt. Mit freundlichen Grüßen