Kontrollbericht zu Studierendenwerk Hamburg, Mensa Stellingen, Hamburg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Studierendenwerk Hamburg, Mensa Stellingen
Vogt-Kölln-Straße 30
22527 Hamburg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Februar 2019
  • Frist
    16. April 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Studierendenwerk Hamburg, Mensa Stellingen, Hamburg [#57812]
Datum
14. Februar 2019 13:42
An
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Studierendenwerk Hamburg, Mensa Stellingen Vogt-Kölln-Straße 30 22527 Hamburg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Sehr geehrte Antragstellerin/sehr geehrter Antragsteller, Ihr Antrag auf Informationen nach dem Verbraucherinform…
Von
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Studierendenwerk Hamburg, Mensa Stellingen, Hamburg [#57812]
Datum
18. Februar 2019 14:58
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrte Antragstellerin/sehr geehrter Antragsteller, Ihr Antrag auf Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) ist hier eingegangen. Eingangsdatum: 14.02.2019 Betrieb: Studierendenwerk Hamburg, Mensa Stellingen Vogt-Kölln-Straße 30 22527 Hamburg Vorbehaltlich der rechtlichen Prüfung beabsichtigt das Bezirksamt, Ihnen Auskunft über die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Prüfungen zu geben (Routinekontrollen, Nachkontrollen, Anlasskontrollen). Soweit Sie in Ihrer Anfrage Ihre vollständige Anschrift nicht angegeben haben, bitten wir Sie, dieses nachzuholen. Ihre Anschrift ist zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrags erforderlich, weil die Beantwortung aus Datenschutzgründen ausschließlich per Briefpost erfolgen wird. Sie haben in der Anfrage erklärt, dass Sie eine Mitteilung wünschen falls der betroffene Dritte nach Ihren Daten fragt, um zu entscheiden, ob Sie den Antrag weiter aufrechterhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass das Bezirksamt den von Ihnen benannten Betrieb vor Auskunfterteilung gemäß § 5 VIG informieren wird und gemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage des Betriebes gehalten ist, Ihren Namen und Ihre Anschrift offen zu legen. Diese Nachfrage ist nicht an Fristen gebunden und kann somit auch erfolgen, wenn Ihnen bereits eine Auskunft erteilt worden ist. Wenn Sie also auch zu einem späteren Zeitpunkt die Weitergabe Ihrer Daten nicht wünschen, kann das Bezirksamt dennoch auch später zur Herausgabe Ihrer Daten verpflichtet sein. Sie werden deshalb um Mitteilung – innerhalb einer Woche – gebeten, ob Sie den Antrag dennoch aufrechterhalten wollen. Ihre Antwort per E-Mail wird erbeten an: <<E-Mail-Adresse>> Die Bearbeitung Ihres Antrags wird bis dahin zurückgestellt. Neben Ihrer Anfrage sind eine Vielzahl ähnlicher Anfragen eingegangen. Nach § 5 Absatz 1 Satz 1 VIG sind diese Anfragen in der Regel innerhalb von einem Monat zu bescheiden. Im Fall einer Beteiligung Dritter verlängert sich die Frist auf zwei Monate. Alle Anfragen werden geprüft und beschieden. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Im Übrigen weist das Bezirksamt darauf hin, dass die Auskunft nach dem VIG voraussichtlich gebührenfrei erfolgen wird (§ 7 Absatz 1 VIG). Dies gilt nicht für ein ggf. späteres Widerspruchsverfahren, soweit Ihr Antrag abzulehnen ist. Bezirksamt Eimsbüttel Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Grindelberg 62-66 20144 Hamburg Fax: 040/427 90-3301 Tel: 040/428 01-2937
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2…
An Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Studierendenwerk Hamburg, Mensa Stellingen, Hamburg [#57812]
Datum
18. Februar 2019 16:35
An
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 57812 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 14.02.2019 Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antra…
Von
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 14.02.2019
Datum
8. April 2019
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, die gewünschten Informationen könnten Ihnen in Kürze bereit gestellt werden. Zuvor allerdings bitten wir um Ihre Unterschrift und Bestätigung Ihrer persönlichen Adresse im unteren Teil dieses Schreibens. Es muss sichergestellt sein, dass die Auskunft einer natürlichen Person erteilt wird, leider wurde hier in manchen Fällen bereits Missbrauch von Daten festgestellt. Bitte senden Sie uns dieses Schreiben Innerhalb einer Frist von 5 Tagen unterschrieben zurück. Mit reundlichem Gruß,
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 14.02.2019 [#57812] Sehr geehrt<< Anrede >>
An Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 14.02.2019 [#57812]
Datum
12. April 2019 09:36
An
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> sehr geehrte Damen und Herren, Ihrem Wunsch, dass ich Ihnen durch Unterschrift bestätige, dass ich eine natürliche Person sei werde ich nicht nachkommen, sofern Sie Ihren Wunsch nicht begründet vorbringen. Hierzu führe ich aus: 1. Bitte teilen Sie mir mit, warum konkret Sie daran zweifeln, dass ich eine natürliche Person sei. 2. Bitte teilen Sie mir ggfs. zusätzlich mit, weshalb Sie davon ausgehen, dass sich der Informationszugang nach VIG auf natürliche Personen beschränke. 3. Bitte teilen Sie mir substanziiert mit, warum Sie an meiner Adressangabe zweifeln. Ihre unsubstanziiert vorgetragene Unterstellung ich sei keine natürliche Person ist eine Frechheit. Ich darf freundlich um unverzüglichen Versand der in Ihrer Behörde offenbar bereits vorliegenden Unterlagen *binnen der gesetzlich bestimmten Frist* bitten. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in (auch Dr., aber das tut in der Sache nichts, weil wir beide keine Dr. jur. sind) Anfragenr: 57812 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 14.02.2019 [#57812] Sehr geehrte Damen und Herren, mein…
An Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 14.02.2019 [#57812]
Datum
23. April 2019 12:47
An
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Studierendenwerk Hamburg, Mensa Stellingen, Hamburg“ vom 14.02.2019 (#57812) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 57812 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 14.02.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in wir kommen, n…
Von
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 14.02.2019
Datum
9. Mai 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in wir kommen, nach Rücksprache mit dem hiesigen Rechtsamt - zurück auf Ihren Antrag vom 14.02.2019 nach dem Verbraucherinformationsgesetz und informieren Sie nachfolgend über die letzten beiden lebensmittelrechtlichen Kontrollen. Im Folgenden erhalten Sie die vollständigen festgestellten nicht zulässigen Abweichungen von den Anforderungen gemäß § 2 (1) Nr. 1 VIG. Betrieb: Studierendenwerk Hamburg, Mensa Stellingen, Vogt-Kölln-Straße 30, 22527 Hamburg Feststellungen bei der letzten Kontrolle am: 11.09.2018 1. Küche Das Schneidebrett war verunreinigt. 2. Küche Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. 3. Kühlraum (EG) Das Ventilatorschutzgitter war verunreinigt. Feststellungen bei der vorletzten Kontrolle am: 17.10.2017 1. Küche Das Dichtungsgummi der Kühleinrichtung war beschädigt und deshalb nicht mehr leicht zu reinigen. 2. Kühlraum (EG) Der Regalboden war an der Unterseite verunreinigt. Der Betrieb wurde jeweils zur Abhilfe aufgefordert. Diese Information ist Ihnen als Verbraucher im Rahmen Ihres Anspruches auf freien Zugang nach dem Verbraucherinformationsgesetz mitgeteilt worden. Dieses Gesetz erlaubt Ihnen nicht, dass Sie die Information an Dritte weitergeben. Sollten Sie das tun, so müssten Sie sich selber über die Rechtmäßigkeit einer Datenübermittlung und über ggf. entstehende Schadenersatzansprüche des betroffenen Betriebes informieren. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bezirksamt Eimsbüttel, Grindelberg 62-66, 20144 Hamburg, erhoben werden. Mit freundlichem Gruß

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