subway-kronenplatz_geschwaerzt.pdf

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Subway, Karlsruhe

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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A Karlsruhe Stadt Karlsruhe, 76124Karlsruhe, Ordnungs- undBürgeramt Ordnungs-und Bürgeramt Zustellungsurkunde Lebensmittelüberwachung undVeterinärwesen Alter Schlachthof 5, 7613) Karlsruhe immer E-Mail █ Telefon: 0721██▏ Fax_0721133-9 »0a.karlsruhe.de Haltestelle‘ Tullastraße 16, Mai2019 Lebensmittelüberwachung; IhrAntragaufAktenauskunftüber das Online-Portal „TopfSecret” von foodwatch und FragDenStaatvom 23.April2019 Betrieb: Gaststätte „Subway“,Kronenplatz1,76133 Karlsruhe entsprechend IhremAntragvom 23.April 2019ergeht folgende Verfügung: Sehen Sie folgend dievon Ihnenangefragten ll.IhremAntragwirdstattgegeben. Informationen: Kontrolle am 11.Dezember 2018 Zubereitungsraum DieZutatenbehälter warenverschmutztiund'teilweise'beschädigt.’Der Mülleimer stand zum Zeitpunkt derKontrolle offen. EinDeckel standfürdiesenMülleimer nichtzur Verfügung. DieWandfläche beimMülleimer warverschmutzt. DerServierwagen war verschmutzt. DieAblageflächen desArbeitstisches warenverschmutzt. DerSpülkopf warversportund verkalkt. DieHalterung desSpülkopfes war versport und angerostet. Zwischen den Arbeitstischen wurden Fliesenschäden festgestellt. Eswurden Bohrlöcher indenWänden festgestellt. DieWandfläche beiderKühlraumtür warschimmelig. Der Verdampfer im Kühlraumwarversport. DieWandflächenim Kühlraumwarenversport. DieWandflächebeimTüröffner war verschmutzt. Eswurde einWasserschaden neben dem Kühlhaus festgestellt. BeiderLampe fehltedererforderliche Splitterschutz. Beider Verteilerdose fehlte dieAbdeckung.DerBereich, inklusive desAbwasserrohres und der Installationen, unterdem Handwaschbecken war versport. DieReinigungsgeräte wurdenoffengelagert. Becyingnaper Prozent 100 auf Gedruckt
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Laden - vorderer Bereich Der Mülleimer neben der Theke stand zum Zeitpunkt der Kontrolle offen. Die Dichtungsgummisbei den Kühlschränken waren beschädigt undstark versport. Sonstiges Ein Nachweis über die gesetzlich vorgeschriebenen Hygieneschulungenfür die Mitarbeiter konnte nicht vorgelegt werden. Bei der Kontrolle wurden erhebliche hygienische Mängelfestgestellt. Ein Reinigungs- und Desinfektionsplan war nicht vorhanden. Kontrolle am 15. Januar 2019 Die Mängel waren beseitigt. Es wurden keine lebensmittelrechtlichen Verstöße festgestellt. 2. Diese Entscheidung ergeht gebührenfrei. Sachverhalt: 1. Mit Antrag vom 23. April 2019 haben Sie in Bezug auf denBetrieb Gaststätte „Subway“, Kronenplatz 1, 76133 Karlsruhe eine Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz gestellt. Die Fragen lauteten wie folgt: 1. Wann haben die beidenletzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen stattgefunden? 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Der Betrieb wurde zu Ihrem Antrag angehört und überdie an Sie zu übermittelnden Informationen unterrichtet. Eine Anfrage Ihrer persönlichen Daten durch denBetreiber erfolgte bis heute noch nicht. Gemäß 8 4 Absatz 1 Satz 4 Nummer2 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ist zuständig die nach Landesrecht zuständigeStelle. Nach $ 38 Absatz 1 und $ 39 Absatz 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches(LFGB) in Verbindung mit den 88 18 Absatz 4 und 19 Absatz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (AGLMBG)ist demnachdie Stadt Karlsruhe zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde. Nach $ 2 Absatz 1 Nummer1 VIG hat jeder nach Maßgabedieses Gesetzes Anspruch auf freien Zugang zuallen Daten über von den nach Bundes- oder Landesrecht zuständigen Stellen festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen a) des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und des Produktsicherheitsgesetzes, b) der auf Grund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen c) unmittelbar geltender Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Anwendungsbereich der genannten Gesetze
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Er oe einen und Entscheidungen, die im Zusammenhangmit den in de n uchstaben a bis c genannten Abweichungen getroffen worden si nd. Gemäß 8 7 Absatz 1 VIG werden für Amtshandlungen der Behörden nach diesem Gesetz vorbehaltlich des Satzes 2 kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben. Der Zugang zu Informationen nach $ 2 Absatz 1 Nummer 1 ist bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000 Euro kostenfrei, der Zugang zu sonstigen Informationen bis zu einem Verwaltungsaufwand von 250 Euro. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegendiesen Bescheid kanninnerhalb eines Monats nach Zustellung bei der Stadt Karlsruhe, bevorzugt beim Ordnungs- und Bürgeramt, Abteilung Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen, Alter Schlachthof 5, 76131 Karlsruhe, oder bei jeder anderen Dienststelle der Stadt Karlsruhe, Widerspruch erhoben werden. Die Widerspruchsfrist ist auch gewahrt, wenn der Widerspruch innerhalb der genannten Frist bei der Widerspruchsbehörde, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe eingelegt wurde. Hinweis: Die VIG-Auskunft dient zu Ihrem privaten Gebrauch. Die weitere Verwendung erhaltener Informationen durch die Verbraucherin und den Verbraucher wird durch das VIG nicht geregelt. Eine Weiterverwendungbeziehungsweise Weitergabe der Informationen erfolgt daher in eigener Verantwortung, wobei Sie dabei das geltende Recht zu beachten haben. Im Hinblick auf die mit der Informationsplattform „Topf-Secret” verbundene kontroverse Diskussion können wir Sie nur vorsorglich darauf hinweisen, dass Sie, wie bei allen Meinungsäußerungenüber Dritte, von diesen rechtlich auf Unterlassung in Anspruch genommen werdenkönnen. Die Beantwortung der Rechtsfrage, ob derartige Ansprüche im Einzelfall gerechtfertigt sind, liegt nicht im Aufgabenbereich der Verwaltung und ist daher auch nicht Gegenstand der vorliegenden behördlichen Auskunft. Im Rechtsverhältnis zwischen. den Beteiligtenliegt die rechtsverbindliche Klärung solcher Rechtsfragen bei den zuständigen Gerichten.
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