Kontrollbericht zu Subway, Leverkusen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Subway
Hardenbergstraße 4
51373 Leverkusen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Februar 2020
  • Frist
    6. März 2020
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Björn Kuhlen
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe …
An Stadt Leverkusen - Abt. Ordnungs-,Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten Details
Von
Björn Kuhlen
Betreff
Kontrollbericht zu Subway, Leverkusen [#179167]
Datum
3. Februar 2020 22:51
An
Stadt Leverkusen - Abt. Ordnungs-,Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Subway Hardenbergstraße 4 51373 Leverkusen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Björn Kuhlen Anfragenr: 179167 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179167 Postanschrift Björn Kuhlen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Björn Kuhlen
Stadt Leverkusen - Abt. Ordnungs-,Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten
Ihre Anfrage vom 03.02.2020 Kontrollbericht Subway Sehr geehrter Herr Kuhlen, Ihre Anfrage vom 03.02.2020 ist be…
Von
Stadt Leverkusen - Abt. Ordnungs-,Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten
Betreff
Ihre Anfrage vom 03.02.2020 Kontrollbericht Subway
Datum
19. Februar 2020 12:48
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrter Herr Kuhlen, Ihre Anfrage vom 03.02.2020 ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebs, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Ich weise außerdem darauf hin, dass der Lebensmittelunternehmer unter Umständen einen Anspruch hat, Ihre Personendaten zu erfahren. Ein etwaiger Widerspruch nach § 21 DSGVO greift insofern nicht. Falls Sie unter diesen Umständen von Ihrer Anfrage Abstand nehmen wollen, bitte ich um Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Leverkusen - Abt. Ordnungs-,Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten
Ihre Anfrage vom 03.02.2020 Sehr geehrter Herr Kuhlen, bei der Bearbeitung Ihres Auskunftsersuchen ist aufgefall…
Von
Stadt Leverkusen - Abt. Ordnungs-,Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten
Betreff
Ihre Anfrage vom 03.02.2020
Datum
5. März 2020 11:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kuhlen, bei der Bearbeitung Ihres Auskunftsersuchen ist aufgefallen, dass unter der genannten Anschrift kein Lebensmittelbetrieb mit der genannten Bezeichnung registriert ist. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben, da sonst keine Bearbeitung möglich ist. Danke! Mit freundlichen Grüßen
Björn Kuhlen
AW: Ihre Anfrage vom 03.02.2020 [#179167] Sehr geehrte<< Anrede >> scheinbar gab es Verwechselung der…
An Stadt Leverkusen - Abt. Ordnungs-,Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten Details
Von
Björn Kuhlen
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 03.02.2020 [#179167]
Datum
7. März 2020 15:46
An
Stadt Leverkusen - Abt. Ordnungs-,Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> scheinbar gab es Verwechselung der Hausnummer. Es handelt sich um die Hausnummer 5 und nicht um die Hausnummer 4. Ich bitte Sie dies zu entschuldigen. Die korrekte Anschrift lautet damit: Subway Hardenbergstraße 5 51373 Leverkusen Ob das Restaurant auch genau als "Subway" eingetragen ist kann ich trotz längerer Recherche nicht herausfinden, aber ich kann sagen das es sich um ein Restaurant der Fastfoodkette "Subway" handelt und dass sich keine andere Partei in diesem Gebäude befindet. Mit freundlichen Grüßen Björn Kuhlen Anfragenr: 179167 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179167 Postanschrift Björn Kuhlen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Leverkusen - Abt. Ordnungs-,Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten
Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Sehr geehrter Herr .........., mit Schreiben vom 03.02.…
Von
Stadt Leverkusen - Abt. Ordnungs-,Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
8. Juni 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,2 MB
Sehr geehrter Herr .........., mit Schreiben vom 03.02.2020 haben Sie einen Antrag gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 VIG gestellt. Sie begehrten folgende Auskunft: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Sandwich Restaurantbetriebe Wuppertal GmbH, Hardenbergstr. 5, 51373 Leverkusen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ich erteile Ihnen folgende Auskunft: Die beiden letzten Kontrollen der o.g. Betriebsstätte zeigten folgende Ergebnisse: Nachkontrolle am 04.12.2019: • Küche: Innenraum der Geschirrspülmaschine reinigen • Kühlraum: Ventilatorschutzgitter des Kühlaggregates reinigen • Gefrierraum: Leichtverderbliche Lebensmittel abgedeckt lagern • Bedientheke/ Frischetheke: Belüftungsgitter sowie Abluft oberhalb der Backöfen reinigen Plankontrolle am 26.09.2019: • Abluftgitter über dem Backofen reinigen • Flusengitter unterhalb des kleinen Backofen anbringen, Bereich reinigen • Personal WC: Fliesenschaden am Handwaschbecken instand setzen • Holzablage unter Waschmaschine reinigungsfähig herrichten ggf. austau schen • Lebensmittel im Kühlhaus abgedeckt lagern Randbereich der Spülmaschine häufiger und intensiver reinigen Ich hoffe, Ihnen zufriedenstellend Auskunft erteilt zu haben. Mit freundlichen Grüßen